Untersuchungsberechtigungsschein
Beschreibung
Wer noch nicht 18 Jahre alt ist und ein Beschäftigungsverhältnis beginnen will, muss sich einer ärztlichen Untersuchung (Jugendarbeitsschutzuntersuchung) unterziehen. Ohne diese Untersuchung dürfen Arbeitgeber Jugendliche nicht beschäftigen.
Benötigt werden hierfür:
- ein Untersuchungsberechtigungsschein (dient als Abrechnungsunterlage und ist bei der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt abzugeben) und
- ein Erhebungsbogen (dient zur Darstellung der aktuellen physischen und psychischen Situation und ist vollständig ausgefüllt der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt vorzulegen).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Erhalten können Sie den Untersuchungsberechtigungsschein beim zuständigen Meldeamt Ihres Hauptwohnsitzes. Die Arztwahl ist frei.
Ansprechpartner
Landkreis Aurich - Jugend und Soziales
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1480
26584 Aurich (Ostfriesland)
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Landkreis Aurich
Empfänger: Landkreis Aurich
IBAN: DE73 2835 0000 0000 0900 27
BIC: BRLADE21ANO
Bankinstitut: Sparkasse Aurich-Norden
Meldewesen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Heike Hippen
Frau Stefanie Lobinski
Internet
erforderliche Unterlagen
Personalausweis bzw. der Reisepass oder - soweit vorhanden- der Kinderausweis
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an. Die Kosten der ärztlichen Untersuchung werden vom Land getragen, sofern Ihr Hauptwohnsitz in Niedersachsen ist.
Hinweise (Besonderheiten)
Für Jugendliche, die in den Schulferien für höchstens vier Wochen im Kalenderjahr beschäftigt werden, ist keine Jugendarbeitsschutzuntersuchung erforderlich.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben
Stichwörter
Ausbildung