Untersuchungsberechtigungsschein Ausgabe

    Untersuchungsberechtigungsschein

    Beschreibung

    Wer noch nicht 18 Jahre alt ist und ein Beschäftigungsverhältnis beginnen will, muss sich einer ärztlichen Untersuchung (Jugendarbeitsschutzuntersuchung) unterziehen. Ohne diese Untersuchung dürfen Arbeitgeber Jugendliche nicht beschäftigen.

    Benötigt werden hierfür:

    • ein Untersuchungsberechtigungsschein (dient als Abrechnungsunterlage und ist bei der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt abzugeben) und
    • ein Erhebungsbogen (dient zur Darstellung der aktuellen physischen und psychischen Situation und ist vollständig ausgefüllt der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt vorzulegen).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Erhalten können Sie den Untersuchungsberechtigungsschein beim zuständigen Meldeamt Ihres Hauptwohnsitzes. Die Arztwahl ist frei.

    Ansprechpartner

    Stadt Aurich - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Bürgermeister-Hippen-Platz 1

    26603 Aurich (Ostfriesland)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Für persönliche Anliegen im Bürgerbüro ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Ein Termin kann über den Online-Service auf der Internetseite www.aurich.de gebucht werden. Dort ist eine aktuelle Übersicht aller in den nächsten fünf Wochen verfügbaren Termine einzusehen: https://termine-reservieren.de/termine/stadt-aurich/ Ein persönliches Vorsprechen ohne Termin ist nicht möglich. Bürgerinnen und Bürger, die einen Termin nicht online buchen können, haben die Möglichkeit, telefonisch unter der Telefonnummer 04941/12-3240 oder persönlich an der Information des Rathauses einen Termin zu buchen. Nach Bestätigung des Termins erhalten die Bürgerinnen und Bürger per E-Mail eine Terminkennung und einen QR-Code, mit denen man sich dann kurz vor Terminbeginn im Foyer des Rathauses am Anmeldeterminal anmelden kann. Diese E-Mail enthält auch eine Übersicht, welche Unterlagen jeweils zum Termin mitgebracht werden müssen. Nach der Anmeldung werden die Bürgerinnen und Bürger automatisch von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bürgerbüros aufgerufen. Termine werden während der folgenden Öffnungszeiten vergeben: Montag - Mittwoch: 08.00 - 12.30 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Donnerstag: 08.00 - 12.30 Uhr und 13.30 bis 18.00 Uhr Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr Für Kurzentschlossene lohnt es sich, am frühen Vormittag noch einmal in den Online-Terminkalender reinzuschauen, denn freiwerdende Termine stellt die Stadtverwaltung im Laufe des Tages wieder im Kalender bereit.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04941 12-3240

    E-Mail: buergerbuero_zentral@stadt.aurich.de

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2011 (von: Beate de Berg)

    Technisch geändert am 04.11.2024 (von: de Berg, Beate)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Landkreis Aurich - Jugend und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Fräuleinshof 3

    26506 Norden

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 1480

    26584 Aurich (Ostfriesland)

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04941 16-0

    Fax: 04941 16-5098

    E-Mail: info@landkreis-aurich.de

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Aurich

    Empfänger: Landkreis Aurich

    IBAN: DE73 2835 0000 0000 0900 27

    BIC: BRLADE21ANO

    Bankinstitut: Sparkasse AurichNorden

    Version

    Technisch erstellt am 19.03.2015 (von: Einnolf, Thorsten)

    Technisch geändert am 15.08.2024 (von: Meyer, Daniel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Personalausweis bzw. der Reisepass oder - soweit vorhanden- der Kinderausweis

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an. Die Kosten der ärztlichen Untersuchung werden vom Land getragen, sofern Ihr Hauptwohnsitz in Niedersachsen ist.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für Jugendliche, die in den Schulferien für höchstens vier Wochen im Kalenderjahr beschäftigt werden, ist keine Jugendarbeitsschutzuntersuchung erforderlich.

    Bemerkungen

    Hinweis für die untersuchenden Ärztinnen und Ärzte: Die Abrechnung der Kosten erfolgt beim Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Außenstelle Hannover, Am Waterlooplatz 11, 30167 Hannover

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Ausbildung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)