Untersuchungsberechtigungsschein
Beschreibung
Wer noch nicht 18 Jahre alt ist und ein Beschäftigungsverhältnis beginnen will, muss sich einer ärztlichen Untersuchung (Jugendarbeitsschutzuntersuchung) unterziehen. Ohne diese Untersuchung dürfen Arbeitgeber Jugendliche nicht beschäftigen.
Benötigt werden hierfür:
- ein Untersuchungsberechtigungsschein (dient als Abrechnungsunterlage und ist bei der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt abzugeben) und
- ein Erhebungsbogen (dient zur Darstellung der aktuellen physischen und psychischen Situation und ist vollständig ausgefüllt der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt vorzulegen).
Hinweise für Delmenhorst: Untersuchungsberechtigungsschein
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Erhalten können Sie den Untersuchungsberechtigungsschein beim zuständigen Meldeamt Ihres Hauptwohnsitzes. Die Arztwahl ist frei.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Delmenhorst - Bürgerbüro
Aktuelles
Das Bürgerbüro – eine Vielzahl städtischer Leistungen aus einer Hand.
Beschreibung
In Verwaltungsfragen ist das Bürgerbüro die zentrale Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Delmenhorst. Im Dienstleistungszentrum der Verwaltung werden städtische Aufgaben gebündelt sowie verschiedene Auskünfte zur einfachen Orientierung zwischen den Fachdiensten erteilt – eine zeitsparende, unbürokratische Erstberatung.
Das Bürgerbüro bietet viele städtische Dienstleistungen aus einer Hand an und ermöglicht dadurch unkomplizierte Behördengänge. So können sich die Bürgerinnen und Bürger an-, ab- oder ummelden und einen Personalausweis oder Reisepass beantragen.
Anliegen jetzt online erledigen: Online-Service Bürgerbüro | Stadt Delmenhorst
Terminvergabe unter: https://termine.delmenhorst.de
Adresse
Hausanschrift
- Delmenhorst
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Personalausweis bzw. der Reisepass oder - soweit vorhanden- der Kinderausweis
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an. Die Kosten der ärztlichen Untersuchung werden vom Land getragen, sofern Ihr Hauptwohnsitz in Niedersachsen ist.
Hinweise (Besonderheiten)
Für Jugendliche, die in den Schulferien für höchstens vier Wochen im Kalenderjahr beschäftigt werden, ist keine Jugendarbeitsschutzuntersuchung erforderlich.
Bemerkungen
Hinweis für die untersuchenden Ärztinnen und Ärzte: Die Abrechnung der Kosten erfolgt beim Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Außenstelle Hannover, Am Waterlooplatz 11, 30167 Hannover
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Stichwörter
Ausbildung