Untersuchungsberechtigungsschein Ausgabe

    Untersuchungsberechtigungsschein

    Beschreibung

    Wer noch nicht 18 Jahre alt ist und ein Beschäftigungsverhältnis beginnen will, muss sich einer ärztlichen Untersuchung (Jugendarbeitsschutzuntersuchung) unterziehen. Ohne diese Untersuchung dürfen Arbeitgeber Jugendliche nicht beschäftigen.

    Benötigt werden hierfür:

    • ein Untersuchungsberechtigungsschein (dient als Abrechnungsunterlage und ist bei der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt abzugeben) und
    • ein Erhebungsbogen (dient zur Darstellung der aktuellen physischen und psychischen Situation und ist vollständig ausgefüllt der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt vorzulegen).

    Hinweise für Thedinghausen: Untersuchungsberechtigungsschein

    Allgemeine Informationen

    Untersuchungsberechtigungsscheine sind Berechtigungsscheine zur ärztlichen Untersuchung vor und während der Ausbildung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz. Diesen benötigen minderjährige Auszubildende während ihrer Ausbildung jedes Jahr solange sie nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben. Unter der Vorlage eines Berechtigungsscheines wird die Untersuchung nicht über die Krankenkasse abgerechnet, sondern über das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie Hannover.

    Unterlagen:

    Beim ersten Untersuchungsberechtigungsschein ist der Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Bei jedem nachfolgenden Schein zusätzlich zu Ausweis auch der Lehrvertrag oder ein Nachweis über das Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses.

    Voraussetzung:

    Die Person hat das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet und befindet sich in einem Ausbildungsverhältnis. Ein Untersuchungsberechtigungsschein kann nur persönlich oder von engen Familienangehörigen abgeholt werden.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Erhalten können Sie den Untersuchungsberechtigungsschein beim zuständigen Meldeamt Ihres Hauptwohnsitzes. Die Arztwahl ist frei.

    Hinweise für Thedinghausen: Untersuchungsberechtigungsschein

    Beim Einwohnermeldeamt im Rathaus Thedinghausen oder bei den Gemeindebüros der Mitgliedsgemeinden.

    Ansprechpartner

    Für Gemeindeverband Thedinghausen (Kreis Verden, Niedersachsen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Personalausweis bzw. der Reisepass oder - soweit vorhanden- der Kinderausweis

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an. Die Kosten der ärztlichen Untersuchung werden vom Land getragen, sofern Ihr Hauptwohnsitz in Niedersachsen ist.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für Jugendliche, die in den Schulferien für höchstens vier Wochen im Kalenderjahr beschäftigt werden, ist keine Jugendarbeitsschutzuntersuchung erforderlich.

    Bemerkungen

    Hinweis für die untersuchenden Ärztinnen und Ärzte: Die Abrechnung der Kosten erfolgt beim Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Außenstelle Hannover, Am Waterlooplatz 11, 30167 Hannover

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Ausbildung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English