Untersuchungsberechtigungsschein Ausgabe

    Untersuchungsberechtigungsschein

    Beschreibung

    Wer noch nicht 18 Jahre alt ist und ein Beschäftigungsverhältnis beginnen will, muss sich einer ärztlichen Untersuchung (Jugendarbeitsschutzuntersuchung) unterziehen. Ohne diese Untersuchung dürfen Arbeitgeber Jugendliche nicht beschäftigen.

    Benötigt werden hierfür:

    • ein Untersuchungsberechtigungsschein (dient als Abrechnungsunterlage und ist bei der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt abzugeben) und
    • ein Erhebungsbogen (dient zur Darstellung der aktuellen physischen und psychischen Situation und ist vollständig ausgefüllt der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt vorzulegen).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Erhalten können Sie den Untersuchungsberechtigungsschein beim zuständigen Meldeamt Ihres Hauptwohnsitzes. Die Arztwahl ist frei.

    Ansprechpartner

    Hansestadt Uelzen - Team Bürgeramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Herzogenplatz 2

    29525 Uelzen

    Behindertenparkplatz:
    Anzahl: 6
    Gebühren: nein


    Parkplatz:
    Anzahl: 73
    Gebühren: ja

    Rathaus Busbahnhof

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 17:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 17:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 17:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Samstag 09:00 - 12:00 Uhr

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 581 800-6260(Unter dieser Telefonnummer können Sie einen Termin für ein Anliegen im Bürgeramt vereinbaren.)

    E-Mail: buergeramt@stadt.uelzen.de

    Version

    Technisch erstellt am 22.08.2022 (von: Deumann, Jörg)

    Technisch geändert am 22.10.2024 (von: Deumann, Jörg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Personalausweis bzw. der Reisepass oder - soweit vorhanden- der Kinderausweis

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an. Die Kosten der ärztlichen Untersuchung werden vom Land getragen, sofern Ihr Hauptwohnsitz in Niedersachsen ist.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für Jugendliche, die in den Schulferien für höchstens vier Wochen im Kalenderjahr beschäftigt werden, ist keine Jugendarbeitsschutzuntersuchung erforderlich.

    Bemerkungen

    Hinweis für die untersuchenden Ärztinnen und Ärzte: Die Abrechnung der Kosten erfolgt beim Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Außenstelle Hannover, Am Waterlooplatz 11, 30167 Hannover

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Ausbildung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)