Untersuchungsberechtigungsschein
Beschreibung
Wer noch nicht 18 Jahre alt ist und ein Beschäftigungsverhältnis beginnen will, muss sich einer ärztlichen Untersuchung (Jugendarbeitsschutzuntersuchung) unterziehen. Ohne diese Untersuchung dürfen Arbeitgeber Jugendliche nicht beschäftigen.
Benötigt werden hierfür:
- ein Untersuchungsberechtigungsschein (dient als Abrechnungsunterlage und ist bei der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt abzugeben) und
- ein Erhebungsbogen (dient zur Darstellung der aktuellen physischen und psychischen Situation und ist vollständig ausgefüllt der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt vorzulegen).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Erhalten können Sie den Untersuchungsberechtigungsschein beim zuständigen Meldeamt Ihres Hauptwohnsitzes. Die Arztwahl ist frei.
Ansprechpartner
Bürgerservice (7.1)
Beschreibung
In der Abteilung Bürgerservice sind die Aufgaben des Bürgerbüros, des Standesamtes, der Wohngeldbehörde und der Ausländerbehörde zusammengefasst.
Das Bürgerbüro ist insbesondere für Meldeangelegenheiten, die Beantragung von Ausweisen und Pässen und die Ausstellung von Lohnsteuerkarten zuständig. Das im Bürgerbüro untergebrachte Fundbüro nimmt von ehrlichen Findern abgegebene Gegenstände in Verwahrung und hält sie für den Eigentümer zur Abholung bereit. Vielleicht finden Sie einen verlorenen Gegenstand bereits in unserem Online-Fundbüro.
Das Standesamt begleitet den Bürger durch sein Leben. Bei der Geburt ist es das Standesamt, das den neuen Erdenbürger in das Geburtenregister einträgt und die Geburt beurkundet. Bei Eheschließungen sorgt das Standesamt dafür, dass Ihr „Ja-Wort“ besiegelt wird, weil es ein Leben lang halten soll. Selbst für die Ausstellung der letzten Urkunde ist das Standesamt zuständig. Dazwischen liegen im Leben eines Menschen viele Situationen, in denen Sie auf die Hilfe des Standesamtes angewiesen sind und in denen wir für Sie da sind.
Die Wohngeldbehörde hilft Ihnen, wenn Ihr Haushaltseinkommen nicht ausreicht, um die Miete oder Belastung aus eigenen Mitteln aufzubringen und sichert damit ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen.
Die Ausländerbehörde ist Ansprechpartner für die in der Stadt Cuxhaven lebenden Ausländer und Ausländerinnen und im Rahmen der Familienzusammenführung auch für deutsche Staatsangehörige. Eine weitere Zuständigkeit liegt in der Bearbeitung von Einbürgerungen und allgemeinen Staatsanghörigkeitsangelegenheiten.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros und des Standesamtes finden Sie in dem Verwaltungsgebäude Rathausstraße 1 (ehemaliges EWE-Gebäude). Die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter für Wohngeld und der Ausländerbehörde sind im Rathaus (Altbau) untergebracht.
Weitere Informationen zu den Aufgaben der Abteilung Bürgerservice finden Sie auf den folgenden Seiten.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:30 Uhr - 12:30 Uhr Dienstag 08:30 Uhr - 12:30 Uhr 14:30 Uhr - 17:00 Uhr Mittwoch 08:30 Uhr - 12:30 Uhr* * die Ausländerbehörde ist mittwochs geschlossen Donnerstag 08:30 Uhr - 12:30 Uhr 14:30 Uhr - 17:00 Uhr Freitag 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Internet
erforderliche Unterlagen
Personalausweis bzw. der Reisepass oder - soweit vorhanden- der Kinderausweis
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an. Die Kosten der ärztlichen Untersuchung werden vom Land getragen, sofern Ihr Hauptwohnsitz in Niedersachsen ist.
Hinweise (Besonderheiten)
Für Jugendliche, die in den Schulferien für höchstens vier Wochen im Kalenderjahr beschäftigt werden, ist keine Jugendarbeitsschutzuntersuchung erforderlich.
Bemerkungen
Hinweis für die untersuchenden Ärztinnen und Ärzte: Die Abrechnung der Kosten erfolgt beim Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Außenstelle Hannover, Am Waterlooplatz 11, 30167 Hannover
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Stichwörter
Ausbildung