Untersuchungsberechtigungsschein Ausgabe

    Untersuchungsberechtigungsschein

    Beschreibung

    Wer noch nicht 18 Jahre alt ist und ein Beschäftigungsverhältnis beginnen will, muss sich einer ärztlichen Untersuchung (Jugendarbeitsschutzuntersuchung) unterziehen. Ohne diese Untersuchung dürfen Arbeitgeber Jugendliche nicht beschäftigen.

    Benötigt werden hierfür:

    • ein Untersuchungsberechtigungsschein (dient als Abrechnungsunterlage und ist bei der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt abzugeben) und
    • ein Erhebungsbogen (dient zur Darstellung der aktuellen physischen und psychischen Situation und ist vollständig ausgefüllt der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt vorzulegen).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Erhalten können Sie den Untersuchungsberechtigungsschein beim zuständigen Meldeamt Ihres Hauptwohnsitzes. Die Arztwahl ist frei.

    Ansprechpartner

    Bürgerservice (7.1)

    Beschreibung

    In der Abteilung Bürgerservice sind die Aufgaben des Bürgerbüros, des Standesamtes, der Wohngeldbehörde und der Ausländerbehörde zusammengefasst.

    Das Bürgerbüro ist insbesondere für Meldeangelegenheiten, die Beantragung von Ausweisen und Pässen und die Ausstellung von Lohnsteuerkarten zuständig. Das im Bürgerbüro untergebrachte Fundbüro nimmt von ehrlichen Findern abgegebene Gegenstände in Verwahrung und hält sie für den Eigentümer zur Abholung bereit. Vielleicht finden Sie einen verlorenen Gegenstand bereits in unserem Online-Fundbüro.

    Das Standesamt begleitet den Bürger durch sein Leben. Bei der Geburt ist es das Standesamt, das den neuen Erdenbürger in das Geburtenregister einträgt und die Geburt beurkundet. Bei Eheschließungen sorgt das Standesamt dafür, dass Ihr „Ja-Wort“ besiegelt wird, weil es ein Leben lang halten soll. Selbst für die Ausstellung der letzten Urkunde ist das Standesamt zuständig. Dazwischen liegen im Leben eines Menschen viele Situationen, in denen Sie auf die Hilfe des Standesamtes angewiesen sind und in denen wir für Sie da sind.

    Die Wohngeldbehörde hilft Ihnen, wenn Ihr Haushaltseinkommen nicht ausreicht, um die Miete oder Belastung aus eigenen Mitteln aufzubringen und sichert damit ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen.

    Die Ausländerbehörde ist Ansprechpartner für die in der Stadt Cuxhaven lebenden Ausländer und Ausländerinnen und im Rahmen der Familienzusammenführung auch für deutsche Staatsangehörige. Eine weitere Zuständigkeit liegt in der Bearbeitung von Einbürgerungen und allgemeinen Staatsanghörigkeitsangelegenheiten.

    Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros und des Standesamtes finden Sie in dem Verwaltungsgebäude Rathausstraße 1 (ehemaliges EWE-Gebäude). Die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter für Wohngeld und der Ausländerbehörde sind im Rathaus (Altbau) untergebracht.

    Weitere Informationen zu den Aufgaben der Abteilung Bürgerservice finden Sie auf den folgenden Seiten. 

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 1

    27472 Cuxhaven

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 Uhr - 12:30 Uhr Dienstag 08:30 Uhr - 12:30 Uhr 14:30 Uhr - 17:00 Uhr Mittwoch 08:30 Uhr - 12:30 Uhr* * die Ausländerbehörde ist mittwochs geschlossen Donnerstag 08:30 Uhr - 12:30 Uhr 14:30 Uhr - 17:00 Uhr Freitag 07:30 Uhr - 12:30 Uhr

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 19.07.2022

    Technisch geändert am 30.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Personalausweis bzw. der Reisepass oder - soweit vorhanden- der Kinderausweis

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an. Die Kosten der ärztlichen Untersuchung werden vom Land getragen, sofern Ihr Hauptwohnsitz in Niedersachsen ist.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für Jugendliche, die in den Schulferien für höchstens vier Wochen im Kalenderjahr beschäftigt werden, ist keine Jugendarbeitsschutzuntersuchung erforderlich.

    Bemerkungen

    Hinweis für die untersuchenden Ärztinnen und Ärzte: Die Abrechnung der Kosten erfolgt beim Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Außenstelle Hannover, Am Waterlooplatz 11, 30167 Hannover

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Ausbildung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024