Untersuchungsberechtigungsschein
Beschreibung
Wer noch nicht 18 Jahre alt ist und ein Beschäftigungsverhältnis beginnen will, muss sich einer ärztlichen Untersuchung (Jugendarbeitsschutzuntersuchung) unterziehen. Ohne diese Untersuchung dürfen Arbeitgeber Jugendliche nicht beschäftigen.
Benötigt werden hierfür:
- ein Untersuchungsberechtigungsschein (dient als Abrechnungsunterlage und ist bei der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt abzugeben) und
- ein Erhebungsbogen (dient zur Darstellung der aktuellen physischen und psychischen Situation und ist vollständig ausgefüllt der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt vorzulegen).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Erhalten können Sie den Untersuchungsberechtigungsschein beim zuständigen Meldeamt Ihres Hauptwohnsitzes. Die Arztwahl ist frei.
Ansprechpartner
Stadt Bad Salzdetfurth
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Heiko Räther
Lukas Kaesler
Swenja Bethmann
Hausanschrift
Fax: 05063 999-111
Telefon Festnetz: 05063 999-187
E-Mail: s.bethmann@bad-salzdetfurth.de
Dominic Borchert
Hausanschrift
Fax: 05063 999-111
Telefon Festnetz: 05063 999-202
E-Mail: d.borchert@bad-salzdetfurth.de
Petra Briehl
Kevin Bütefisch
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05063 999-121
Fax: 05063 999-111
E-Mail: k.buetefisch@bad-salzdetfurth.de
Melanie Gerlach
Stefan Hoffmeister
Sonja Klima
Carola Koch
Pascal Loth
Christoph Oeltze
Tina Otto
Monika Plünnecke
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05063 999-150
Fax: 05063 999-111
E-Mail: m.pluennecke@bad-salzdetfurth.de
Josef Ringe-Krause
Jeniffer Roggatz
Petra Schmette
Hausanschrift
Fax: 05063 999-111
Telefon Festnetz: 05063 999-188
E-Mail: p.schmette@bad-salzdetfurth.de
Monika Socha
Jörg Werner
Andrea Wiese
Birgit Ziemann
Eike Hillebrecht
Lara Hache
Florian Laue
Darleen Mühlke
Tobias Neubauer
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05063 999-181
Fax: 05063 999-111
E-Mail: t.neubauer@bad-salzdetfurth.de
Michelle Pape
Internet
erforderliche Unterlagen
Personalausweis bzw. der Reisepass oder - soweit vorhanden- der Kinderausweis
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an. Die Kosten der ärztlichen Untersuchung werden vom Land getragen, sofern Ihr Hauptwohnsitz in Niedersachsen ist.
Hinweise (Besonderheiten)
Für Jugendliche, die in den Schulferien für höchstens vier Wochen im Kalenderjahr beschäftigt werden, ist keine Jugendarbeitsschutzuntersuchung erforderlich.
Bemerkungen
Hinweis für die untersuchenden Ärztinnen und Ärzte: Die Abrechnung der Kosten erfolgt beim Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Außenstelle Hannover, Am Waterlooplatz 11, 30167 Hannover
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben
Stichwörter
Ausbildung