Untersuchungsberechtigungsschein
Beschreibung
Wer noch nicht 18 Jahre alt ist und ein Beschäftigungsverhältnis beginnen will, muss sich einer ärztlichen Untersuchung (Jugendarbeitsschutzuntersuchung) unterziehen. Ohne diese Untersuchung dürfen Arbeitgeber Jugendliche nicht beschäftigen.
Benötigt werden hierfür:
- ein Untersuchungsberechtigungsschein (dient als Abrechnungsunterlage und ist bei der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt abzugeben) und
- ein Erhebungsbogen (dient zur Darstellung der aktuellen physischen und psychischen Situation und ist vollständig ausgefüllt der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt vorzulegen).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Erhalten können Sie den Untersuchungsberechtigungsschein beim zuständigen Meldeamt Ihres Hauptwohnsitzes. Die Arztwahl ist frei.
Hinweise für Neustadt am Rübenberge: Spezielle Hinweise für Stadt Neustadt am Rübenberge
Ansprechpartner
Stadt Neustadt am Rübenberge - 330 Stadtbüro mit KFZ-Zulassung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 Uhr - 16:00 Uhr Mittwoch 8:00 Uhr - 12:00 Uhr Donnerstag 13:00 Uhr - 18:00 Uhr Freitag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Personalausweis bzw. der Reisepass oder - soweit vorhanden- der Kinderausweis
Rechtsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Neustadt am Rübenberge: Spezielle Hinweise für Stadt Neustadt am Rübenberge
Der Untersuchungsberechtigungsschein wird direkt vor Ort im Stadtbüro bzw. in der Außenstelle Mandelsloh ausgestellt.
Der Untersuchungsberechtigungsschein wird direkt vor Ort im Stadtbüro bzw. in der Außenstelle Mandelsloh ausgestellt.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an. Die Kosten der ärztlichen Untersuchung werden vom Land getragen, sofern Ihr Hauptwohnsitz in Niedersachsen ist.
Hinweise (Besonderheiten)
Für Jugendliche, die in den Schulferien für höchstens vier Wochen im Kalenderjahr beschäftigt werden, ist keine Jugendarbeitsschutzuntersuchung erforderlich.
Hinweise für Neustadt am Rübenberge: Spezielle Hinweise für Stadt Neustadt am Rübenberge
Die Beantragung ist durch den Jugendlichen selbst - sofern bereits ein eigenes Ausweisdokument vorhanden ist - oder auch durch einen Sorgeberechtigten möglich.
Wann ist die Ausstellung möglich?
- Erstuntersuchung: frühestens 14 Monate vor Ausbildungsbeginn
- Nachuntersuchung: frühestens 9 Monate nach Ausbildungsbeginn
Die Beantragung ist durch den Jugendlichen selbst - sofern bereits ein eigenes Ausweisdokument vorhanden ist - oder auch durch einen Sorgeberechtigten möglich.
Wann ist die Ausstellung möglich?
- Erstuntersuchung: frühestens 14 Monate vor Ausbildungsbeginn
- Nachuntersuchung: frühestens 9 Monate nach Ausbildungsbeginn
Bemerkungen
Hinweis für die untersuchenden Ärztinnen und Ärzte: Die Abrechnung der Kosten erfolgt beim Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Außenstelle Hannover, Am Waterlooplatz 11, 30167 Hannover
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Stichwörter
Ausbildung