Untersuchungsberechtigungsschein
Beschreibung
Wer noch nicht 18 Jahre alt ist und ein Beschäftigungsverhältnis beginnen will, muss sich einer ärztlichen Untersuchung (Jugendarbeitsschutzuntersuchung) unterziehen. Ohne diese Untersuchung dürfen Arbeitgeber Jugendliche nicht beschäftigen.
Benötigt werden hierfür:
- ein Untersuchungsberechtigungsschein (dient als Abrechnungsunterlage und ist bei der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt abzugeben) und
- ein Erhebungsbogen (dient zur Darstellung der aktuellen physischen und psychischen Situation und ist vollständig ausgefüllt der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt vorzulegen).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Erhalten können Sie den Untersuchungsberechtigungsschein beim zuständigen Meldeamt Ihres Hauptwohnsitzes. Die Arztwahl ist frei.
Ansprechpartner
GB2 - FB14 - Einwohnerwesen
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Kontaktperson
Mitarbeitende des Bürgerbüros
Hausanschrift
E-Mail: buergerbuero@stadt-helmstedt.de
Fax: 05351 17-1718
Telefon Festnetz: 05351 17-1717
erforderliche Unterlagen
Personalausweis bzw. der Reisepass oder - soweit vorhanden- der Kinderausweis
Hinweise für Helmstedt: Untersuchungsberechtigungsschein
Die Angabe des Ausbildungsbeginns ist erforderlich.
Die Angabe des Ausbildungsbeginns ist erforderlich.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an. Die Kosten der ärztlichen Untersuchung werden vom Land getragen, sofern Ihr Hauptwohnsitz in Niedersachsen ist.
Hinweise (Besonderheiten)
Für Jugendliche, die in den Schulferien für höchstens vier Wochen im Kalenderjahr beschäftigt werden, ist keine Jugendarbeitsschutzuntersuchung erforderlich.
Hinweise für Helmstedt: Untersuchungsberechtigungsschein
Einen Antrag auf eine Nachuntersuchung ist frühestens 9 Monate nach der Erstuntersuchung möglich.
Einen Antrag auf eine Nachuntersuchung ist frühestens 9 Monate nach der Erstuntersuchung möglich.
Bemerkungen
Hinweis für die untersuchenden Ärztinnen und Ärzte: Die Abrechnung der Kosten erfolgt beim Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Außenstelle Hannover, Am Waterlooplatz 11, 30167 Hannover
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Stichwörter
Ausbildung