Untersuchungsberechtigungsschein Ausgabe

    Untersuchungsberechtigungsschein

    Beschreibung

    Wer noch nicht 18 Jahre alt ist und ein Beschäftigungsverhältnis beginnen will, muss sich einer ärztlichen Untersuchung (Jugendarbeitsschutzuntersuchung) unterziehen. Ohne diese Untersuchung dürfen Arbeitgeber Jugendliche nicht beschäftigen.

    Benötigt werden hierfür:

    • ein Untersuchungsberechtigungsschein (dient als Abrechnungsunterlage und ist bei der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt abzugeben) und
    • ein Erhebungsbogen (dient zur Darstellung der aktuellen physischen und psychischen Situation und ist vollständig ausgefüllt der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt vorzulegen).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Erhalten können Sie den Untersuchungsberechtigungsschein beim zuständigen Meldeamt Ihres Hauptwohnsitzes. Die Arztwahl ist frei.

    Hinweise für Wolfsburg: Untersuchungsberechtigungsschein (Stadt Wolfsburg)

    Diese Leistung kann ohne Termin am Schnellschalter der Bürgerdienste in Rathaus B beantragt werden.

    Diese Leistung kann ohne Termin am Schnellschalter der Bürgerdienste in Rathaus B beantragt werden.

    Ansprechpartner

    Kreisfreie Stadt Wolfsburg - Bürgerdienste Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 100944

    38409 Wolfsburg

    Hausanschrift

    Porschestraße 49

    38440 Wolfsburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeiten: Montag: 08:00 - 16:30 Uhr Dienstag: 08:00 - 16:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 17:30 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Eine Terminreservierung kann erforderlich ein. Terminvereinbarung auf der Homepage der Stadtverwaltung möglich. Einige Angelegenheiten können am Schnellschalter ohne Termin erledigt werden. Telefonische Erreichbarkeit: Über das Service Center Wolfsburg Montag bis Freitag: 07:00 - 18:00 Uhr

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05361 28-1234(Service Center Wolfsburg)

    Bankverbindung

    Stadt Wolfsburg

    Empfänger: Stadt Wolfsburg

    IBAN: DE56 2695 1311 0025 6098 92

    BIC: NOLADE21GFW

    Bankinstitut: Sparkasse Celle-Gifhorn-Wolfsburg

    Stadt Wolfsburg

    Empfänger: Stadt Wolfsburg

    IBAN: DE55 2699 1066 0844 8450 00

    BIC: GENODEF1WOB

    Bankinstitut: Volksbank BraWO

    Stichwörter

    Einwohnerwesen, Meldebehörde, Meldewesen

    Version

    Technisch erstellt am 28.02.2018 (von: Whitehorn, Saskia)

    Technisch geändert am 19.12.2023 (von: Erfurth, Jessica)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Personalausweis bzw. der Reisepass oder - soweit vorhanden- der Kinderausweis

    Hinweise für Wolfsburg: Untersuchungsberechtigungsschein (Stadt Wolfsburg)

    •  Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass
    •  Datum des Ausbildungsbeginnes ist anzugeben
    •  Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass
    •  Datum des Ausbildungsbeginnes ist anzugeben

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an. Die Kosten der ärztlichen Untersuchung werden vom Land getragen, sofern Ihr Hauptwohnsitz in Niedersachsen ist.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für Jugendliche, die in den Schulferien für höchstens vier Wochen im Kalenderjahr beschäftigt werden, ist keine Jugendarbeitsschutzuntersuchung erforderlich.

    Hinweise für Wolfsburg: Untersuchungsberechtigungsschein (Stadt Wolfsburg)

    Die persönliche Vorsprache ist erforderlich (ab 16 Jahren allein möglich). Alternativ kann die Beantragung auch durch einen Erziehungsberechtigten mit Ausweis und Ausweis des Kindes erfolgen.

    Die persönliche Vorsprache ist erforderlich (ab 16 Jahren allein möglich). Alternativ kann die Beantragung auch durch einen Erziehungsberechtigten mit Ausweis und Ausweis des Kindes erfolgen.

    Bemerkungen

    Hinweis für die untersuchenden Ärztinnen und Ärzte: Die Abrechnung der Kosten erfolgt beim Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Außenstelle Hannover, Am Waterlooplatz 11, 30167 Hannover

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Ausbildung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)