• Lemwerder (Landkreis Wesermarsch, Niedersachsen)
Beschädigtenversorgung nach Häftlingshilfegesetz Gewährung

Hilfen für Menschen, die durch eine Unrechtshaft zu Schaden gekommen sind

Mit dem Häftlingshilfegesetz werden Opfern zahlreiche Hilfemöglichkeit eröffnet, um soziale Ausgleichsleistungen in Anspruch nehmen zu können.

Mit dem Häftlingshilfegesetz werden Opfern zahlreiche Hilfemöglichkeit eröffnet, um soziale Ausgleichsleistungen in Anspruch nehmen zu können.

Hinweise für Niedersachsen: Beschädigtenversorgung nach Häftlingshilfegesetz Gewährung

Mit dem Häftlingshilfegesetz werden Opfern zahlreiche Hilfemöglichkeit eröffnet, um soziale Ausgleichsleistungen in Anspruch nehmen zu können.

Beschreibung

Das Häftlingshilfegesetz regelt finanzielle Ausgleichsleistungen für Personen deutscher Staatsangehörigkeit, die nach dem Zweiten Weltkrieg in der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) oder im sowjetischen Sektor Berlins oder in den Staaten des Ostblocks aus politischen Gründen in Gewahrsam genommen wurden, sowie für deren Angehörige und Hinterbliebene.

Erlitt eine Person während des Gewahrsams eine Schädigung, erhält sie Versorgung in analoger Anwendung der Bestimmungen des Bundesversorgungsgesetzes. Leistungen erhalten auch Hinterbliebene, wenn der Gewahrsam zum Tod des Inhaftierten führte.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

zuständige Stelle

Der Antrag auf Gewährung von Beschädigten-/ Hinterbliebenenversorgung ist beim Landesamt für Soziales, Jugend und Familie zu stellen (§ 10 Abs. 1 HHG).

Die Adressen der zuständigen Außenstellen finden Sie auf der Seite des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie. 

Hinweise für Niedersachsen: Beschädigtenversorgung nach Häftlingshilfegesetz Gewährung

Der Antrag auf Gewährung von Beschädigten-/ Hinterbliebenenversorgung ist beim Landesamt für Soziales, Jugend und Familie zu stellen (§ 10 Abs. 1 HHG).

Die Adressen der zuständigen Außenstellen finden Sie auf der Seite des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie. 

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt je nach Antragsgrund beim: 

  • Versorgungsamt für die nach dem HHG, dem StrRehaG und dem Gesetz über die Aufhebung rechtsstaatswidriger Verwaltungsentscheidungen im Beitrittsgebiet und die daran anknüpfenden Folgeansprüche (VwRehaG) vorgesehene Versorgung wegen haft- oder verfolgungsbedingter Gesundheitsschäden
  • örtlichen Träger der Sozialhilfe für Ausgleichsleistungen nach dem Gesetz über den Ausgleich beruflicher Benachteiligungen für Opfer politischer Verfolgung im Beitrittsgebiet (BerRehaG)

  • Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Region Hannover, der Stadt Göttingen und der großen selbständigen Stadt

    • für die Kapitalentschädigung (Haftentschädigung) nach dem StrRehaG,

    • für die besondere Zuwendung gem. § 17 a StrRehaG (sog. Opferrente)

Hinweise für Niedersachsen: Beschädigtenversorgung nach Häftlingshilfegesetz Gewährung

Die Zuständigkeit liegt je nach Antragsgrund beim: 

  • Versorgungsamt für die nach dem HHG, dem StrRehaG und dem Gesetz über die Aufhebung rechtsstaatswidriger Verwaltungsentscheidungen im Beitrittsgebiet und die daran anknüpfenden Folgeansprüche (VwRehaG) vorgesehene Versorgung wegen haft- oder verfolgungsbedingter Gesundheitsschäden
  • örtlichen Träger der Sozialhilfe für Ausgleichsleistungen nach dem Gesetz über den Ausgleich beruflicher Benachteiligungen für Opfer politischer Verfolgung im Beitrittsgebiet (BerRehaG)

  • Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Region Hannover, der Stadt Göttingen und der großen selbständigen Stadt

    • für die Kapitalentschädigung (Haftentschädigung) nach dem StrRehaG,

    • für die besondere Zuwendung gem. § 17 a StrRehaG (sog. Opferrente)

Ansprechpartner

Für Lemwerder (Landkreis Wesermarsch, Niedersachsen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

erforderliche Unterlagen

Rehabilitierungsbescheinigung

Formulare

Formulare stellen die Länder zur Verfügung. Es gibt kein Onlineverfahren, es besteht eine Schriftformerfordernis.

Voraussetzungen

Gesundheitliche Schädigung während der Haft

Gesundheitliche Schädigung während der Haft.

Hinweise für Niedersachsen: Beschädigtenversorgung nach Häftlingshilfegesetz Gewährung

Gesundheitliche Schädigung während der Haft.

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Gegen den Bescheid der Behörde kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch kann sowohl gegen eine Ablehnung als auch wegen Umfang und Höhe der Leistungen erfolgen.

Fristen

Keine für die Antragstellung.

Evtl. Leistungen werden erst ab Antrag gewährt.

Keine.

Hinweise für Niedersachsen: Beschädigtenversorgung nach Häftlingshilfegesetz Gewährung

Keine.

Bearbeitungsdauer

Selten unter 12 Monaten

Kosten

keine

Gebühr kostenfrei

Hinweise für Niedersachsen: Beschädigtenversorgung nach Häftlingshilfegesetz Gewährung

Gebühr kostenfrei

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Nieders. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 17.03.2021

Version

Technisch erstellt am 21.05.2007

Technisch geändert am 01.02.2025

Stichwörter

Opferrente

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024