Unterhaltsvorschuss Bewilligung

    Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden beantragen

    Sie sind alleinerziehend und erhalten vom anderen Elternteil keinen oder nur teilweise Unterhalt? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Unterhaltsvorschuss beantragen.

    Beschreibung

    Sie erhalten für Ihr Kind den Unterhaltsvorschuss, wenn Sie es in Ihrem Haushalt ohne einen anderen Elternteil erziehen, gegen den das Kind einen Anspruch auf Unterhalt hat. Dieser Unterhalt wird jedoch vom anderen Elternteil beziehungsweise der zu Unterhaltszahlungen verpflichteten Person nicht, unvollständig oder unregelmäßig gezahlt.

    Der Lebensmittelpunkt des Kindes muss dabei eindeutig in Ihrem Haushalt liegen. Sie dürfen keinen neuen Partner beziehungsweise keine neue Partnerin geheiratet haben.

    Wenn die Bezugsvoraussetzungen vorliegen, wird Ihnen der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit Ihres Kindes gezahlt. Die Begrenzung der Bezugsdauer (zuvor maximal 72 Monate) wurde aufgehoben.

    Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach der Höhe des Mindestunterhaltes.

    Wenn der allein erziehende Elternteil Anspruch auf volles Kindergeld hat, beträgt der Unterhaltsvorschuss seit dem 1. Januar 2024 in Niedersachsen:

    • für Kinder bis zu 5 Jahren 230,00 Euro pro Monat
    • für Kinder von 6 bis 11 Jahren 301,00 Euro pro Monat
    • für Kinder von 12 bis 17 Jahren 395,00 Euro pro Monat

    Nach Vollendung des 12. Lebensjahrs hat Ihr Kind den Anspruch auf Unterhalt nur dann, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt wird:

    • Sie oder Ihr Kind erhalten kein Bürgergeld.
    • Durch den Unterhaltsvorschuss kann die Hilfebedürftigkeit Ihres Kindes vermieden werden.
    • Sie haben ein Brutto-Monatseinkommen von mindestens 600 Euro und erhalten ergänzendes Bürgergeld.

    Damit wird gewährleistet, dass im Bedarfsfall lückenlos alle Kinder Unterhaltsvorschuss erhalten. Zugleich wird für die Haushalte, die nicht hilfebedürftig sind, beziehungsweise durch eigene Erwerbseinkünfte unabhängig von Grundsicherungsleistungen werden könnten, ein wichtiger Anreiz geschaffen, den eigenen Lebensunterhalt zu sichern.

    Der Unterhaltsvorschuss wird immer zum Beginn eines Kalendermonats ausgezahlt und kann für einen Monat rückwirkend beantragt werden.

    Hinweise für Bad Zwischenahn: Spezialisierung

    Der Unterhaltsvorschuss ist eine Hilfe für Alleinerziehende zur Sicherung des Unterhalts für ihre minderjährigen Kinder, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil keinen oder nicht ausreichend Unterhalt zahlen kann oder will. Bei Bewilligung des Unterhaltsvorschusses geht der Staat zunächst in Vorleistung und ist verpflichtet, die verauslagten Leistungen vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurückzuholen und gegebenenfalls einzuklagen.

    Der Unterhaltsvorschuss ist eine Hilfe für Alleinerziehende zur Sicherung des Unterhalts für ihre minderjährigen Kinder, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil keinen oder nicht ausreichend Unterhalt zahlen kann oder will. Bei Bewilligung des Unterhaltsvorschusses geht der Staat zunächst in Vorleistung und ist verpflichtet, die verauslagten Leistungen vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurückzuholen und gegebenenfalls einzuklagen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Gem. § 8 S. 1 der Verordnung über Zuständigkeiten auf den Gebieten des Gesundheits- und des Sozialrechts (ZustVO-GuS) sind in Niedersachsen für die Durchführung des Unterhaltsvorschussgesetzes in der Fassung vom 17. Juli 2007 (BGBl. I. S. 1446), zuletzt geändert durch Artikel 23 des Gesetzes vom 14. August 2017 (BGBl. I S. 3122), sind die Gemeinden, die ein Jugendamt errichtet haben, und im Übrigen die Landkreise zuständig.

    Zuständigkeit

    An das örtliche Jugendamt, Unterhaltsvorschussstelle der Kommune

    Ansprechpartner

    Für Bad Zwischenahn wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Das Antragsformular

    Zusätzlich ist je nach Einzelfall erforderlich:

    • die Geburtsurkunde des betreffenden Kindes
    • der Personalausweis des alleinerziehenden Elternteils
    • bei ausländischen Kindern beziehungsweise Eltern: Ausweis und ein gültiger Nachweis über den Aufenthaltstitel
    • die Meldebestätigung oder Melderegisterauskunft
    • der Unterhaltstitel: aktuelle Unterhaltsfestlegung Unterhaltsurkunde, Urteil, Beschluss
    • bei Trennung einer Ehe: Scheidungsurteil
    • gegebenenfalls Brief vom Rechtsanwalt über den Zeitpunkt des Getrenntlebens
    • die aktuelle Steuerkarte
    • bei unverheirateten Elternpaaren: Vaterschaftsanerkenntnis oder -feststellung
    • Einkommensnachweise über: 
    • Kindergeld
    • gegebenenfalls Halbwaisenrente
    • gegebenenfalls Unterhaltszahlungen
    • gegebenenfalls Bewilligungs-/Einstellungsbescheide über Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetze anderer Unterhaltsvorschusskassen 

    Hinweise für Bad Zwischenahn: Spezialisierung

    • Geburtsurkunde des Kindes, in der beide Elternteile benannt sind
    • ggf. Vaterschaftsanerkennung, wenn der Vater nicht in der Geburtsurkunde benannt ist
    • ggf. Urteil über die Vaterschaftsfeststellung
    • Personalausweis oder Reisepass bzw. Aufenthaltstitel
    • Bankkarte
    • Meldebestätigung (Haushaltsbescheinigung) des Einwohnermeldeamtes
    • ggf. Scheidungsurteil
    • ggf. schriftliche Bestätigung des Getrenntlebens durch das Finanzamt
    • ggf. Beschluss oder Urkunde über die Höhe der Unterhaltsverpflichtung (Unterhaltstitel)
    • Einkommensnachweise wie z. B. Halbwaisenrente, Unterhaltszahlungen
    • Schulbescheinigung für Kinder ab 15 Jahre, die eine allgemein bildende Schule besuchen
    • für Kinder ab 15 Jahre, die keine allgemein bildende Schule mehr besuchen, außerdem Einkommensnachweise (Arbeits- bzw. Ausbildungsvertrag, Gehaltsbescheinigungen, Nachweise über Einkommen aus Vermögen o.ä.)
    • ggf. Nachweis, dass die Unterhaltsansprüche des Kindes über einen Rechtsanwalt oder die Unterhaltsstelle im Amt für besondere soziale Leistungen berechnet und geltend gemacht werden (Schriftverkehr)
    • Geburtsurkunde des Kindes, in der beide Elternteile benannt sind
    • ggf. Vaterschaftsanerkennung, wenn der Vater nicht in der Geburtsurkunde benannt ist
    • ggf. Urteil über die Vaterschaftsfeststellung
    • Personalausweis oder Reisepass bzw. Aufenthaltstitel
    • Bankkarte
    • Meldebestätigung (Haushaltsbescheinigung) des Einwohnermeldeamtes
    • ggf. Scheidungsurteil
    • ggf. schriftliche Bestätigung des Getrenntlebens durch das Finanzamt
    • ggf. Beschluss oder Urkunde über die Höhe der Unterhaltsverpflichtung (Unterhaltstitel)
    • Einkommensnachweise wie z. B. Halbwaisenrente, Unterhaltszahlungen
    • Schulbescheinigung für Kinder ab 15 Jahre, die eine allgemein bildende Schule besuchen
    • für Kinder ab 15 Jahre, die keine allgemein bildende Schule mehr besuchen, außerdem Einkommensnachweise (Arbeits- bzw. Ausbildungsvertrag, Gehaltsbescheinigungen, Nachweise über Einkommen aus Vermögen o.ä.)
    • ggf. Nachweis, dass die Unterhaltsansprüche des Kindes über einen Rechtsanwalt oder die Unterhaltsstelle im Amt für besondere soziale Leistungen berechnet und geltend gemacht werden (Schriftverkehr)

    Formulare

    Formlose Antragstellung ist möglich.

    Persönliches Erscheinen nicht nötig, aber sinnvoll mit Blick auf den Rückgriff.

    Online-Dienste: Ja, ein EFA-Dienst (UVO-Unterhaltsvorschuss Online) in Vorbereitung

    Hinweise für Bad Zwischenahn: Spezialisierung

    Das Antragsformular und weitere erforderliche Formulare finden Sie unten rechts im Dokumentenbereich.
    Das Antragsformular und weitere erforderliche Formulare finden Sie unten rechts im Dokumentenbereich.

    Voraussetzungen

    Folgende Voraussetzungen für die Bewilligung von Unterhaltsvorschuss müssen erfüllt sein:

    • Der Kindesunterhalt wird nicht oder nur unvollständig gezahlt.
    • Ihr Kind hat seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.
    • Der Elternteil ist alleinerziehend (zum Beispiel auch verwitwet).
    • Der Elternteil und das Kind müssen in einem Haushalt leben.

    Ausländische Kinder haben den Anspruch nur bei bestimmten Aufenthaltstiteln.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch (Frist: 1 Monat)

    Verfahrensablauf

    1. Antragstellung
    2. Prüfung der Zuständigkeit und des Vorliegens der Tatbestandsmerkmale
    3. Bewilligung oder Ablehnung - 3a. Bei beabsichtigter Ablehnung Anhörung vor der Ablehnung

    Fristen

    Abhängig von der Frage der Inverzugsetzung des nicht betreuenden Elternteils,

    Ein Monat rückwirkend

    Hinweise für Bad Zwischenahn: Spezialisierung

    Die Leistungen werden maximal für einen Monat rückwirkend gewährt. Unterhaltsvorschuss wird bei Vorliegen der Voraussetzungen längstens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt.
    Die Leistungen werden maximal für einen Monat rückwirkend gewährt. Unterhaltsvorschuss wird bei Vorliegen der Voraussetzungen längstens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt.

    Bearbeitungsdauer

    Abhängig vom Vorliegen aller notwendigen Unterlagen/Informationen und ab Vorliegen aller notwendigen Unterlagen/Informationen unterschiedlich.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben Kinder zwischen 12 Jahren und der Vollendung des 18. Lebensjahres nur dann, wenn das Kind nicht auf SGB II Leistungen angewiesen ist oder wenn der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug ein eigenes Einkommen von mindestens 600 Euro brutto erzielt.
    • Der andere Elternteil muss den Unterhaltsvorschuss an die Unterhaltsvorschussstelle zurückzahlen. Falls der Unterhaltspflichtige nicht zahlt, kann die Unterhaltsvorschussstelle die Rückzahlung einklagen und vollstrecken.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 03.04.2023

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 15.01.2024 (von: Heilmann, Dieta)

    Stichwörter

    Unterhalt, Anspruch Unterhalt, Unterhalt Kind, Unterhaltsvorschuss, Unterhaltsvorschussstelle, Unterhaltssicherung, Alleinerziehende, Unterhaltsvorschusskasse, Kindesunterhalt, Kinder

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)