Unterhaltsheranziehung
Beschreibung
Leistungsberechtigte Personen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) haben in der Regel auch Verwandte oder Angehörige, die unterhaltsverpflichtet sind. Die Unterhaltspflichtigen werden unter bestimmten Voraussetzungen von der zuständigen Stelle zu Unterhaltszahlungen herangezogen.
Für weitere Informationen steht Ihnen das für Sie zuständige Sozialamt zur Verfügung.
Hinweise für Wildeshausen: Unterhaltsheranziehung
Wer Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen erhält, hat in der Regel auch Verwandte oder Angehörige, die unterhaltsverpflichtet sind.
Die Unterhaltspflichtigen werden vom Sozialamt im Rahmen des § 33 Abs. 1 und 2 Sozialgesetzbuch II zu Unterhaltszahlungen herangezogen.
Wer Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen erhält, hat in der Regel auch Verwandte oder Angehörige, die unterhaltsverpflichtet sind.
Die Unterhaltspflichtigen werden vom Sozialamt im Rahmen des § 33 Abs. 1 und 2 Sozialgesetzbuch II zu Unterhaltszahlungen herangezogen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Hinweise für Wildeshausen: Unterhaltsheranziehung
Handelt es sich um einen Unterhaltsvorschuss, Beistandschaften oder Unterhaltssicherung (Bundeswehr) wenden Sie sich bitte an den Landkreis Oldenburg.
Handelt es sich um einen Unterhaltsvorschuss, Beistandschaften oder Unterhaltssicherung (Bundeswehr) wenden Sie sich bitte an den Landkreis Oldenburg.
Ansprechpartner
SGB II / AsylBLG / Wohngeld
Adresse
Hausanschrift
27793 Wildeshausen
Kontaktperson
Herr Rode
Zuständig für
- Sonstiges: Sachbearbeitung Buchstaben A - G
Fax: 04431 88-850
E-Mail: grundsicherung@wildeshausen.de
Telefon Festnetz: 04431 88-509
Frau Deeken
Zuständig für
- Sonstiges: Sachbearbeitung Buchstaben H - Z
Telefon Festnetz: 04431 88-515
E-Mail: grundsicherung@wildeshausen.de
Fax: 04431 88-850
Amt für Teilhabe und Soziale Sicherung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
https://www.oldenburg-kreis.de/oeffnungszeiten
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 21.06.2012
Stichwörter
Pflege, Eingliederungshilfe, Elternunterhalt, Sozialhilfe