Elternunterhalt

    Unterhaltsheranziehung

    Beschreibung

    Leistungsberechtigte Personen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) haben in der Regel auch Verwandte oder Angehörige, die unterhaltsverpflichtet sind. Die Unterhaltspflichtigen werden unter bestimmten Voraussetzungen von der zuständigen Stelle zu Unterhaltszahlungen herangezogen.

    Für weitere Informationen steht Ihnen das für Sie zuständige Sozialamt zur Verfügung.

    Hinweise für Friesland: Unterhaltsheranziehung

    Allgemeine Informationen

    Wer Hilfe in Einrichtungen (z.B. im Pflegeheim) erhält, hat in der Regel auch Verwandte oder Angehörige, die unterhaltsverpflichtet sind.

    Die Unterhaltspflichtigen werden vom Sozialamt zu Unterhaltszahlungen herangezogen.

    Dies gilt auch für den Fall, daß Hilfe zum Lebensunterhalt oder HIlfe in besonderen Lebenslagen außerhalb von Einrichtungen vom Sozialamt übernommen wird.



    Allgemeine Informationen

    Wer Hilfe in Einrichtungen (z.B. im Pflegeheim) erhält, hat in der Regel auch Verwandte oder Angehörige, die unterhaltsverpflichtet sind.

    Die Unterhaltspflichtigen werden vom Sozialamt zu Unterhaltszahlungen herangezogen.

    Dies gilt auch für den Fall, daß Hilfe zum Lebensunterhalt oder HIlfe in besonderen Lebenslagen außerhalb von Einrichtungen vom Sozialamt übernommen wird.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

    Hinweise für Friesland: Unterhaltsheranziehung

    Bei Hilfen innerhalb von Einrichtungen (Stationäre Hilfe zur Pflege) wenden Sie sich bitte an das Sozialamt des Landkreises, in dessen Bereich die hilfebedürftige Person vor der Heimaufnahme lebt oder gelebt hat.

    Bei der Hilfe zum Lebensunterhalt oder Hilfe in besonderen Lebenslagen außerhalb von Einrichtungen wenden Sie sich bitte stattdessen an das Sozialamt der Stadt oder Gemeinde, in der die hilfebedürftige Person lebt.

    Grundsätzlich wird sich jedoch das jeweilige Sozialamt an die wahrscheinlich Unterhaltspflichtigen wenden.

    Bei Hilfen innerhalb von Einrichtungen (Stationäre Hilfe zur Pflege) wenden Sie sich bitte an das Sozialamt des Landkreises, in dessen Bereich die hilfebedürftige Person vor der Heimaufnahme lebt oder gelebt hat.

    Bei der Hilfe zum Lebensunterhalt oder Hilfe in besonderen Lebenslagen außerhalb von Einrichtungen wenden Sie sich bitte stattdessen an das Sozialamt der Stadt oder Gemeinde, in der die hilfebedürftige Person lebt.

    Grundsätzlich wird sich jedoch das jeweilige Sozialamt an die wahrscheinlich Unterhaltspflichtigen wenden.

    Ansprechpartner

    Landkreis Friesland

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindenallee 1

    26441 Jever

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten der Verwaltung: Montag, Dienstag, Donnerstag von 08.00 - 12.30 Uhr und von 14.00 - 16.00 Uhr, Mittwoch, Freitag von 08.00 - 12.30 Uhr

    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 07.12.2009 (von: Landkreis Friesland Webservice)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Friesland)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 21.06.2012

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Pflege, Eingliederungshilfe, Elternunterhalt, Sozialhilfe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)