Unterhaltsheranziehung
Beschreibung
Leistungsberechtigte Personen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) haben in der Regel auch Verwandte oder Angehörige, die unterhaltsverpflichtet sind. Die Unterhaltspflichtigen werden unter bestimmten Voraussetzungen von der zuständigen Stelle zu Unterhaltszahlungen herangezogen.
Für weitere Informationen steht Ihnen das für Sie zuständige Sozialamt zur Verfügung.
Hinweise für Ammerland: Unterhaltsheranziehung
Leistungsberechtigte Personen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) haben in der Regel Verwandte und Angehörige, die ihnen gegenüber unterhaltsverpflichtet sind. Die Unterhaltsansprüche von Leistungsempfängern nach dem SGB XII gehen kraft Gesetzes auf den Landkreis Ammerland über.
Die Unterhaltspflichtigen werden unter bestimmten Voraussetzungen von der zuständigen Stelle zu Unterhaltszahlungen herangezogen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Hinweise für Ammerland: Unterhaltsheranziehung
Ansprechpartner
Landkreis Ammerland - Amt für besondere soziale Leistungen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag 8:00 - 16:00 Uhr Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Kontaktperson
Frau C. Jacobs
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Ammerland: Unterhaltsheranziehung
Für die Überprüfung der unterhaltsrechtlichen Leistungsfähigkeit werden in jedem Einzelfall Unterlagen von den Unterhaltspflichtigen angefordert.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Ammerland: Unterhaltsheranziehung
Bei Aufforderung zur Auskunftserteilung werden Fristen gesetzt.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Ammerland: Unterhaltsheranziehung
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 21.06.2012
Stichwörter
Eingliederungshilfe, Sozialhilfe, Elternunterhalt, Pflege