Elternunterhalt

    Unterhaltsheranziehung

    Beschreibung

    Leistungsberechtigte Personen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) haben in der Regel auch Verwandte oder Angehörige, die unterhaltsverpflichtet sind. Die Unterhaltspflichtigen werden unter bestimmten Voraussetzungen von der zuständigen Stelle zu Unterhaltszahlungen herangezogen.

    Für weitere Informationen steht Ihnen das für Sie zuständige Sozialamt zur Verfügung.

    Hinweise für Apen: Spezialisierung

    Leistungsberechtigte Personen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) haben in der Regel Verwandte und Angehörige, die ihnen gegenüber unterhaltsverpflichtet sind. Die Unterhaltsansprüche von Leistungsempfängern nach dem SGB XII gehen kraft Gesetzes auf den Landkreis Ammerland über.

    Die Unterhaltspflichtigen werden unter bestimmten Voraussetzungen von der zuständigen Stelle zu Unterhaltszahlungen herangezogen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

    Hinweise für Apen: Spezialisierung

    Die Heranziehung von Unterhaltspflichtigen erfolgt für alle Gemeinden des Landkreises Ammerland durch die Zentrale Unterhaltsstelle im Amt für besondere soziale Leistungen.

    Ansprechpartner

    Für Apen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Apen: Spezialisierung

    Für die Überprüfung der unterhaltsrechtlichen Leistungsfähigkeit werden in jedem Einzelfall Unterlagen von den Unterhaltspflichtigen angefordert.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Apen: Spezialisierung

    Bei Aufforderung zur Auskunftserteilung werden Fristen gesetzt.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Apen: Spezialisierung

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 21.06.2012

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Eingliederungshilfe, Sozialhilfe, Elternunterhalt, Pflege

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de