Unterhaltsheranziehung
Beschreibung
Leistungsberechtigte Personen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) haben in der Regel auch Verwandte oder Angehörige, die unterhaltsverpflichtet sind. Die Unterhaltspflichtigen werden unter bestimmten Voraussetzungen von der zuständigen Stelle zu Unterhaltszahlungen herangezogen.
Für weitere Informationen steht Ihnen das für Sie zuständige Sozialamt zur Verfügung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Hinweise für Helmstedt: Unterhaltsheranziehung
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem das Kind seinen Wohnsitz hat, das Leistungen nach dem UVG erhält.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem das Kind seinen Wohnsitz hat, das Leistungen nach dem UVG erhält.
Ansprechpartner
51.61 - Unterhaltsvorschuss I
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeiten: Montag 09:00 - 12:00 und nach Vereinbarung Dienstag 09:00 - 12:00 und nach Vereinbarung Mittwoch 09:00 - 12:00 und nach Vereinbarung Donnerstag 09:00 - 12:00 und nach Vereinbarung Freitag nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 5351 121-1314
Fax: +49 5351 121-1620
Kontaktperson
Frau Just
Frau Hoffie
Frau Linde
Frau Thoss
Weitere Informationen
51.62 - Unterhaltsvorschuss II
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeiten: Montag 09:00 - 12:00 und nach Vereinbarung Dienstag 09:00 - 12:00 und nach Vereinbarung Mittwoch 09:00 - 12:00 und nach Vereinbarung Donnerstag 09:00 - 12:00 und nach Vereinbarung Freitag nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 5351 121-1343
Fax: +49 5351 121-1620
Kontaktperson
Frau Pingel
Frau Hoppe
Frau Siekmann
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 21.06.2012
Stichwörter
Pflege, Eingliederungshilfe, Elternunterhalt, Sozialhilfe