Elternunterhalt

    Unterhaltsheranziehung

    Beschreibung

    Leistungsberechtigte Personen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) haben in der Regel auch Verwandte oder Angehörige, die unterhaltsverpflichtet sind. Die Unterhaltspflichtigen werden unter bestimmten Voraussetzungen von der zuständigen Stelle zu Unterhaltszahlungen herangezogen.

    Für weitere Informationen steht Ihnen das für Sie zuständige Sozialamt zur Verfügung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

    Hinweise für Helmstedt: Unterhaltsheranziehung

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem das Kind seinen Wohnsitz hat, das Leistungen nach dem UVG erhält.

    Ansprechpartner

    51.61 - Unterhaltsvorschuss I

    Adresse

    Hausanschrift

    Batteriewall 11

    38350 Helmstedt

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Sprechzeiten: Montag 09:00 - 12:00 und nach Vereinbarung Dienstag 09:00 - 12:00 und nach Vereinbarung Mittwoch 09:00 - 12:00 und nach Vereinbarung Donnerstag 09:00 - 12:00 und nach Vereinbarung Freitag nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: +49 5351 121-1620

    Telefon Festnetz: +49 5351 121-1314

    E-Mail: unterhaltsvorschussstelle@landkreis-helmstedt.de

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin mit Ihrem jeweiligen Ansprechpartner, damit gewährleistet ist, dass dieser ausreichend Zeit für Ihr persönliches Anliegen hat.

    Version

    Technisch geändert am 29.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    51.62 - Unterhaltsvorschuss II

    Adresse

    Hausanschrift

    Batteriewall 11

    38350 Helmstedt

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Sprechzeiten: Montag 09:00 - 12:00 und nach Vereinbarung Dienstag 09:00 - 12:00 und nach Vereinbarung Mittwoch 09:00 - 12:00 und nach Vereinbarung Donnerstag 09:00 - 12:00 und nach Vereinbarung Freitag nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5351 121-1343

    Fax: +49 5351 121-1620

    E-Mail: unterhaltsvorschussstelle@landkreis-helmstedt.de

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin mit Ihrem jeweiligen Ansprechpartner, damit gewährleistet ist, dass dieser ausreichend Zeit für Ihr persönliches Anliegen hat.

    Version

    Technisch geändert am 29.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 21.06.2012

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Eingliederungshilfe, Sozialhilfe, Elternunterhalt, Pflege

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de