Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen
Wenn die Gültigkeit Ihres Führerscheins abgelaufen ist, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen. Alte Papier- und Kartenführerscheine verlieren seit 2022 schrittweise ihre Gültigkeit. Der einheitliche Kartenführerschein der Europäischen Union (EU) ersetzt diese.
Beschreibung
Viele Besitzerinnen und Besitzer einer Fahrerlaubnis sind noch mit dem alten Papierführerschein unterwegs. Diese Dokumente verlieren seit dem 19.01.2022 schrittweise ihre Gültigkeit - gestaffelt nach dem Geburtsjahr der Inhaberin oder des Inhabers.
Wenn die Gültigkeit Ihres alten Papierführerscheins abgelaufen ist, müssen Sie diesen durch den aktuell gültigen einheitlichen Kartenführerschein der Europäischen Union (EU) ersetzen lassen.
Auch als Inhaberin und Inhaber eines älteren Führerscheins im Scheckkartenformat sind Sie von der Umtauschaktion betroffen.
Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Für Führerscheine, die zuvor ausgestellt worden sind, gelten bestimmte Fristen, um diese umzutauschen.
Anhand Ihres Geburtsjahrs können Sie in der folgenden Übersicht einsehen, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen. Diese Fristen gelten für Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind:
- vor 1953 - 19.01.2033
- 1953 bis 1958 - 19.07.2022
- 1959 bis 1964 - 19.01.2023
- 1965 bis 1970 - 19.01.2024
- 1971 oder später - 19.012025
Anhand des Ausstellungsjahrs können Sie in der folgenden Übersicht einsehen, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen. Diese Fristen gelten für Führerscheine, die ab dem 01.01.1999 ausgestellt worden sind:
- 1999 bis 2001 - 19.01.2026
- 2002 bis 2004 - 19.01.2027
- 2005 bis 2007 - 19.01.2028
- 2008 - 19.01.2029
- 2009 - 19.01.2030
- 2010 - 19.01.2031
- 2011 - 19.01.2032
- 2012 bis 18.01.2013 - 19.01.2033
Hinweise:
- Inhaberinnen und Inhaber einer Fahrerlaubnis, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein ebenfalls bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
- Die jeweilige Befristung betrifft nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis. Eine ärztliche Untersuchung oder sonstige Überprüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.
- Die im Führerschein dokumentierten Rechte bleiben auch bei einem Umtausch des Dokuments grundsätzlich bestehen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Landkreis Wesermarsch - Fachdienst 36 - Straßenverkehrswesen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Lena-Christin Jäger
Frau Andrea Thienken
Frau Janina Bär-Zimmermann
Frau Maike Bielert
Frau Melanie Busche
Frau Hella Büsing
Frau Birgit Decker
Herr Leon Decker
Frau Sabine Dierks
Frau Sabine Gigerl
Frau Sylvia Jürgens
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04401 927-365
Fax: 04401 927-100
E-Mail: sylvia.juergens@wesermarsch.de
Herr Hans-Werner Keil
Hausanschrift
Fax: 04401 927-100
Telefon Festnetz: 04401 927-460
E-Mail: hans-werner.keil@wesermarsch.de
Frau Brigitte Köhler
Hausanschrift
Fax: 04401 927-100
Telefon Festnetz: 04401 927-382
E-Mail: brigitte.koehler@wesermarsch.de
Herr Rolf Kuhn
Herr Jürgen Langenberg
Frau Andrea Lüers
Herr Antoan Massara
Postanschrift
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)
Fax: 04401 927-100
Telefon Festnetz: 04401 927-226
E-Mail: antoan.massara@wesermarsch.de
Frau Sandra Matzke
Frau Ria Meinardus
Frau Dominika Piel
Herr Ronald Plugge
Herr Andreas Pruin
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04401 927-460
Fax: 04401 92799-460
E-Mail: andreas.pruin@wesermarsch.de
Frau Monika Ripphoff
Frau Regina Schäfe
Hausanschrift
Fax: 04401 92799-258
Telefon Festnetz: 04401 927-258
E-Mail: regina.schaefe@wesermarsch.de
Frau Kerstin Schermer
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04401 927-216
Fax: 04401 927-223
E-Mail: kerstin.schermer@wesermarsch.de
Frau Andrea Spiekermann
Frau Gaby Stührenberg
Hausanschrift
Fax: 04401 92799-460
Telefon Festnetz: 04401 927-460
E-Mail: gaby.stuehrenberg@wesermarsch.de
Frau Sevda Tavan
Frau Astrid Wefer
Herr Leon Weiß
Herr Mattis Jan Fuhrken
Internet
Landkreis Wesermarsch - Fachdienst 36 - Straßenverkehrswesen - Führerscheinstelle
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Melanie Busche
Frau Lena-Christin Jäger
Herr Volker Schommartz
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04401 927-222
Fax: 04401 927-100
E-Mail: volker.schommartz@wesermarsch.de
Frau Andrea Thienken
Internet
erforderliche Unterlagen
Identitätsnachweis, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass
aktuelles biometrisches Passfoto
alter Führerschein im Original
gegebenenfalls Karteikartenabschrift
gegebenenfalls aktuelle Meldebescheinigung
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.: Gebühr ab 25.00 EUR bis 30.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 28.10.2022
Stichwörter
Eu-Führerschein, Fahrerlaubnis, EU-Führerschein, alte Fahrerlaubnis, Kartenführerschein, Führerschein, alter Führerschein, Umtausch, Führerscheinumstellung, Führerschein umtauschen