Führerschein Ausstellung Umtausch eines Führerscheins alten Rechts / Führerschein Ausstellung Rücktausch ausländischer Führerschein
    99108049012001, 99108049012004

    Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen

    Wenn Ihr Führerschein ungültig wird, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen. Sie erhalten dann einen Kartenführerschein der Europäischen Union (EU).

    Wenn Ihr Führerschein ungültig wird, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen. Sie erhalten dann einen Kartenführerschein der Europäischen Union (EU).

    Hinweise für Niedersachsen: Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen

    Wenn Ihr Führerschein ungültig wird, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen. Sie erhalten dann einen Kartenführerschein der Europäischen Union (EU).

    Beschreibung

    Viele Besitzerinnen und Besitzer einer Fahrerlaubnis sind noch mit dem alten Papierführerschein unterwegs. Diese Dokumente verlieren seit dem 19.01.2022 schrittweise ihre Gültigkeit – gestaffelt nach dem Geburtsjahr der Inhaberin oder des Inhabers.

    Wenn Ihr alter Papierführerschein ungültig wird, müssen Sie diesen durch den aktuell gültigen einheitlichen Kartenführerschein der Europäischen Union (EU) ersetzen lassen.

    Auch als Inhaberin und Inhaber eines älteren Führerscheins im Scheckkartenformat müssen Sie Ihren Führerschein umtauschen.

    Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Für Führerscheine, die zuvor ausgestellt worden sind, gelten bestimmte Fristen, um diese umzutauschen.

    Anhand des Ausstellungsjahrs können Sie in der folgenden Übersicht einsehen, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen:

    • Vor 1953: 19.01.2033
    • 1953 bis 1998: Frist bereits abgelaufen
    • 1999 bis 2001: 19.01.2026
    • 2002 bis 2004:19.01.2027
    • 2005 bis 2007: 19.01.2028
    • 2008: 19.01.2029
    • 2009: 19.01.2030
    • 2010: 19.01.2031
    • 2011: 19.01.2032
    • 2012 bis 18.01.2013:  19.01.2033

    Hinweise:

    • Inhaberinnen und Inhaber einer Fahrerlaubnis, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein ebenfalls bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
    • Die jeweilige Befristung betrifft nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis. Eine ärztliche Untersuchung oder sonstige Überprüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.
    • Die im Führerschein dokumentierten Rechte bleiben auch bei einem Umtausch des Dokuments grundsätzlich bestehen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt bei der kreisfreien Stadt oder dem Landkreis in der/dem Sie wohnen. 

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der kreisfreien Stadt oder dem Landkreis in der/dem Sie wohnen. 

    Ansprechpartner

    Landkreis Wesermarsch - Fachdienst 32 - Sicherheit, Ordnung & Straßenverkehr - Bußgeldstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Poggenburger Straße 15
    26919 Brake (Unterweser)

    Kontakt speichern

    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo - Do  08:00 - 15:30 Uhr Freitag   08:00 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung; Mo - Do  08:00 - 15:30 Uhr Freitag   08:00 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04401 927-0

    Fax: 04401 927-100

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 05.04.2017
    Technisch geändert am 10.02.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Landkreis Wesermarsch - Fachdienst 32 - Sicherheit, Ordnung & Straßenverkehr - Führerscheinstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Poggenburger Straße 15
    26919 Brake (Unterweser)

    Kontakt speichern

    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. - Fr.: 08:30 - 12:00 Uhr Mo. - Do. 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung ; Mo. - Fr.: 08:30 - 12:00 Uhr Mo. - Do. 14:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 08.01.2024
    Technisch geändert am 11.03.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    erforderliche Unterlagen

    • Identitätsnachweis, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass
    • aktuelles biometrisches Passfoto
    • alter Führerschein im Original
    • gegebenenfalls aktuelle Meldebescheinigung

    Formulare

    Nicht angegeben

    Voraussetzungen

    Nicht angegeben

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Nicht angegeben

    Verfahrensablauf

    Nicht angegeben

    Fristen

    Nicht angegeben

    Bearbeitungsdauer

    Nicht angegeben

    Kosten

    Grundsätzlich fällt eine Gebühr von 26,50 Euro an. Gegebenenfalls fallen zusätzlich Kosten von 6,32 Euro für den Direktversand des neuen Kartenführerscheins durch die Bundesdruckerei an. Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.: Gebühr ab 26,50 EUR bis 32,83 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Grundsätzlich fällt eine Gebühr von 26,50 Euro an. Gegebenenfalls fallen zusätzlich Kosten von 6,32 Euro für den Direktversand des neuen Kartenführerscheins durch die Bundesdruckerei an. Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.: Gebühr ab 26,50 EUR bis 32,83 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise für Niedersachsen: Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen

    Grundsätzlich fällt eine Gebühr von 26,50 Euro an. Gegebenenfalls fallen zusätzlich Kosten von 6,32 Euro für den Direktversand des neuen Kartenführerscheins durch die Bundesdruckerei an. Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.: Gebühr ab 26,50 EUR bis 32,83 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Nicht angegeben

    Weitere Informationen

    Nicht angegeben

    Bemerkungen

    Nicht angegeben

    Unterstützende Institutionen

    Nicht angegeben

    Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

    nicht angegeben

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 28.10.2022

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007
    Technisch geändert am 27.03.2026

    Stichwörter

    Führerschein umtauschen, Umtausch, Kartenführerschein, Fahrerlaubnis, alte Fahrerlaubnis, Führerscheinumstellung, Fahrlehrerschein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 07.07.2021
    Technisch geändert am 23.10.2024