Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen
Wenn die Gültigkeit Ihres Führerscheins abgelaufen ist, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen. Alte Papier- und Kartenführerscheine verlieren seit 2022 schrittweise ihre Gültigkeit. Der einheitliche Kartenführerschein der Europäischen Union (EU) ersetzt diese.
Beschreibung
Viele Besitzerinnen und Besitzer einer Fahrerlaubnis sind noch mit dem alten Papierführerschein unterwegs. Diese Dokumente verlieren seit dem 19.01.2022 schrittweise ihre Gültigkeit – gestaffelt nach dem Geburtsjahr der Inhaberin oder des Inhabers.
Wenn die Gültigkeit Ihres alten Papierführerscheins abgelaufen ist, müssen Sie diesen durch den aktuell gültigen einheitlichen Kartenführerschein der Europäischen Union (EU) ersetzen lassen.
Auch als Inhaberin und Inhaber eines älteren Führerscheins im Scheckkartenformat sind Sie von der Umtauschaktion betroffen.
Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Für Führerscheine, die zuvor ausgestellt worden sind, gelten bestimmte Fristen, um diese umzutauschen.
Anhand Ihres Geburtsjahrs können Sie in der folgenden Übersicht einsehen, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen. Diese Fristen gelten für Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind:
- vor 1953 - 19.01.2033
- 1953 bis 1958 - 19.07.2022
- 1959 bis 1964 - 19.01.2023
- 1965 bis 1970 - 19.01.2024
- 1971 oder später - 19.012025
Anhand des Ausstellungsjahrs können Sie in der folgenden Übersicht einsehen, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen. Diese Fristen gelten für Führerscheine, die ab dem 01.01.1999 ausgestellt worden sind:
- 1999 bis 2001 - 19.01.2026
- 2002 bis 2004 - 19.01.2027
- 2005 bis 2007 - 19.01.2028
- 2008 - 19.01.2029
- 2009 - 19.01.2030
- 2010 - 19.01.2031
- 2011 - 19.01.2032
- 2012 bis 18.01.2013 - 19.01.2033
Hinweise:
- Inhaberinnen und Inhaber einer Fahrerlaubnis, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein ebenfalls bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
- Die jeweilige Befristung betrifft nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis. Eine ärztliche Untersuchung oder sonstige Überprüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.
- Die im Führerschein dokumentierten Rechte bleiben auch bei einem Umtausch des Dokuments grundsätzlich bestehen.
Hinweise für Melle: Fahrerlaubnis: Umtausch - in EU-Führerschein
Seit dem 1. Januar 1999 gilt in Deutschland ein in vielen Einzelheiten geändertes Fahrerlaubnisrecht. Unter anderem ist hierin
die Einführung des europaweit einheitlichen Kartenführerscheins geregelt: völlig neue Klassen-Bezeichnungen und höhere Mindestanforderungen
für die Prüfung.
Inhabern alter Führerscheine wird empfohlen, den alten "Lappen" auf Dauer in einen Eu-Kartenführerschein umzutauschen.
Der Antrag ist persönlich schriftlich zu stellen.
Zwar wurden die Fahrerlaubnis-Klassen neu benannt und kategorisiert, aber die Führerscheine, die nach altem Recht erteilt
wurden, bleiben weiterhin in vollem Umfang gültig.
Seit dem 1. Januar 1999 gilt in Deutschland ein in vielen Einzelheiten geändertes Fahrerlaubnisrecht. Unter anderem ist hierin
die Einführung des europaweit einheitlichen Kartenführerscheins geregelt: völlig neue Klassen-Bezeichnungen und höhere Mindestanforderungen
für die Prüfung.
Inhabern alter Führerscheine wird empfohlen, den alten "Lappen" auf Dauer in einen Eu-Kartenführerschein umzutauschen.
Der Antrag ist persönlich schriftlich zu stellen.
Zwar wurden die Fahrerlaubnis-Klassen neu benannt und kategorisiert, aber die Führerscheine, die nach altem Recht erteilt
wurden, bleiben weiterhin in vollem Umfang gültig.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Hinweise für Osnabrück: Führerscheinumtausch
Die Anträge sollen über die Wohnortgemeinde gestellt werden.
Die Anträge sollen über die Wohnortgemeinde gestellt werden.
Ansprechpartner
Landkreis Osnabrück - FD 5 - Abt. 5.1 Führerscheinstelle
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 07:30 - 15:00 Uhr Di. 07:30 - 15:00 Uhr Mi. 07:30 - 15:00 Uhr Do. 07:30 - 17:30 Uhr Fr. 07:30 - 13:00 Uhr Hinweis:  Nur nach Terminvereinbarung. Barzahlung nicht möglich, nur EC-Karte Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Internet
Bürgerbüro Bruchmühlen
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Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo.: 09.00 – 12.30 Uhr, 14.00 – 16.00 Uhr Di. - Mi.: 09.00 – 12.30 Uhr Do. 09.00 – 12.30 Uhr, 14.00 – 18.00 Uhr Fr.: 09.00 – 12.30 Uhr
Bürgerbüro Buer
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Bürgerbüro Gesmold
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Bürgerbüro Neuenkirchen
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Bürgerbüro Oldendorf
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Bürgerbüro Riemsloh
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Bürgerbüro Wellingholzhausen
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Bürgeramt
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Hausanschrift
Öffnungszeiten
Servicezeiten: (Termin erwünscht) Mo. + Di. 8.00 bis 16.00 Uhr Mi. + Fr. 8.00 bis 13.00 Uhr Do. 8.00 bis 18.00 Uhr Sa.: den 2. Samstag im Monat 10.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05422 965-0
E-Mail: buergeramt@stadt-melle.de
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
• Identitätsnachweis, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass
• aktuelles biometrisches Passfoto
• alter Führerschein im Original
• gegebenenfalls Karteikartenabschrift
• gegebenenfalls aktuelle Meldebescheinigung
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.: Gebühr ab 25.0 EUR bis 30.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Hinweise für Melle: Fahrerlaubnis: Umtausch - in EU-Führerschein
Es fallen Gebühren nach der jeweiligen Gebührenordnung der zuständigen Stelle an. Die Gebühren werden von der Führerscheinstelle des Landkreises Osnabrück per SEPA-Lastschriftmandat eingezogen.
Es fallen Gebühren nach der jeweiligen Gebührenordnung der zuständigen Stelle an. Die Gebühren werden von der Führerscheinstelle des Landkreises Osnabrück per SEPA-Lastschriftmandat eingezogen.
Weitere Informationen
Hinweise für Melle: Fahrerlaubnis: Umtausch - in EU-Führerschein
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 28.10.2022
Hinweise für Osnabrück: Führerscheinumtausch
Fachlich freigegeben durch FD 5 - Abt. 5.1 Führerscheinstelle
Stichwörter
Führerschein umtauschen, Führerschein, EU-Führerschein, Fahrerlaubnis, Kartenführerschein, alter Führerschein, Führerscheinumstellung, Umtausch, alte Fahrerlaubnis, Eu-Führerschein