Führerschein Ausstellung Umstellung einer Erlaubnis alten Rechts

    Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen

    Wenn die Gültigkeit Ihres Führerscheins abgelaufen ist, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen. Alte Papier- und Kartenführerscheine verlieren seit 2022 schrittweise ihre Gültigkeit. Der einheitliche Kartenführerschein der Europäischen Union (EU) ersetzt diese.

    Beschreibung

    Viele Besitzerinnen und Besitzer einer Fahrerlaubnis sind noch mit dem alten Papierführerschein unterwegs. Diese Dokumente verlieren seit dem 19.01.2022 schrittweise ihre Gültigkeit – gestaffelt nach dem Geburtsjahr der Inhaberin oder des Inhabers.

    Wenn die Gültigkeit Ihres alten Papierführerscheins abgelaufen ist, müssen Sie diesen durch den aktuell gültigen einheitlichen Kartenführerschein der Europäischen Union (EU) ersetzen lassen.

    Auch als Inhaberin und Inhaber eines älteren Führerscheins im Scheckkartenformat sind Sie von der Umtauschaktion betroffen.

    Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Für Führerscheine, die zuvor ausgestellt worden sind, gelten bestimmte Fristen, um diese umzutauschen.

    Anhand Ihres Geburtsjahrs können Sie in der folgenden Übersicht einsehen, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen. Diese Fristen gelten für Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind:

    • vor 1953 - 19.01.2033
    • 1953 bis 1958 - 19.07.2022
    • 1959 bis 1964 - 19.01.2023
    • 1965 bis 1970 - 19.01.2024
    • 1971 oder später - 19.012025

    Anhand des Ausstellungsjahrs können Sie in der folgenden Übersicht einsehen, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen. Diese Fristen gelten für Führerscheine, die ab dem 01.01.1999 ausgestellt worden sind:

    • 1999 bis 2001 - 19.01.2026
    • 2002 bis 2004 - 19.01.2027
    • 2005 bis 2007 - 19.01.2028
    • 2008 - 19.01.2029
    • 2009 - 19.01.2030
    • 2010 - 19.01.2031
    • 2011 - 19.01.2032
    • 2012 bis 18.01.2013 - 19.01.2033

    Hinweise:

    • Inhaberinnen und Inhaber einer Fahrerlaubnis, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein ebenfalls bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
    • Die jeweilige Befristung betrifft nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis. Eine ärztliche Untersuchung oder sonstige Überprüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.
    • Die im Führerschein dokumentierten Rechte bleiben auch bei einem Umtausch des Dokuments grundsätzlich bestehen.

    Hinweise für Friesland: Umstellung eines "alten" Führerscheins in einen neuen befristeten EU-Kartenführerschein

    Allgemeine Informationen

    Seit dem 1. Januar 1999 gilt in Deutschland ein in vielen Einzelheiten geändertes Fahrerlaubnisrecht. Unter anderem ist hierin die Einführung des europaweit einheitlichen Kartenführerscheins geregelt (neue Klassen-Bezeichnungen und höhere Mindestanforderungen für die Prüfung). Seit 19.01.2013 müssen zusätzlich alle Kartenführerscheine ein Gültigkeitsdatum tragen, das in Deutschland derzeit 15 Jahre beträgt.

    Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, werden in den nächsten Jahren ungültig und müssen erneuert werden. Als erstes sind alle Papierführerscheine betroffen. Anschließend folgen ab 2026 die bisher unbefristeten Kartenführerscheine.


    Der Umtausch erfolgt in zwei Stufen:

    • 1. Stufe: Betrifft alle bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellten Führerscheine (in Papierform), gestaffelt nach den Geburtsjahrgängen der FahrerlaubnisinhaberInnen.
    • 2. Stufe: Betrifft alle vom 01. Januar 1999 bis 18. Januar 2013 ausgestellten (unbefristeten) Kartenführerscheine, gestaffelt nach dem Ausstellungsjahr des Führerscheines. Das Ausstellungsdatum befindet sich auf der Vorderseite der Karte im Feld 4a.

    Alle Personen, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

    Wird die gesetzliche Umtauschfrist überschritten, erlischt zwar nicht das Recht zu fahren,  aber aufgrund des ungültigen Nachweises (abgelaufener Führerschein) droht ein Verwarn- bzw. Bußgeldverfahren.

    Da aus organisatorischen Gründen nicht alle Papierführerscheine gleichzeitig umgetauscht werden können, sollte der Antrag erst ab ca. 1 Jahr vor dem Umtauschverpflichtungsdatum (Tabelle unten) gestellt werden.

    Der Landkreis Friesland bietet eine Antragstellung auf dem Postweg an. Den Antrag und das Unterschriftenformular hierzu finden Sie unten. Bei einer Übersendung ist neben dem vollständig ausgefüllten Antrag vorerst eine Kopie des Personalausweises und des Führerscheines (jeweils Vorder- und Rückseite) ausreichend. Die Entwertung des alten Führerscheins und die Einzahlung der Verwaltungsgebühr erfolgt dann später.


    Des Weiteren können die Anträge seit Jahren auch über die Einwohnermeldeämter einiger Gemeinden (Bockhorn, Sande, Wangerland, Wangerooge, Zetel und Stadt Schortens) eingereicht werden. Bitte setzen Sie sich dazu vorher mit dem entspr.  Meldeamt bzgl. der Zugangsmöglichkeiten in Verbindung.



    Allgemeine Informationen

    Seit dem 1. Januar 1999 gilt in Deutschland ein in vielen Einzelheiten geändertes Fahrerlaubnisrecht. Unter anderem ist hierin die Einführung des europaweit einheitlichen Kartenführerscheins geregelt (neue Klassen-Bezeichnungen und höhere Mindestanforderungen für die Prüfung). Seit 19.01.2013 müssen zusätzlich alle Kartenführerscheine ein Gültigkeitsdatum tragen, das in Deutschland derzeit 15 Jahre beträgt.

    Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, werden in den nächsten Jahren ungültig und müssen erneuert werden. Als erstes sind alle Papierführerscheine betroffen. Anschließend folgen ab 2026 die bisher unbefristeten Kartenführerscheine.


    Der Umtausch erfolgt in zwei Stufen:

    • 1. Stufe: Betrifft alle bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellten Führerscheine (in Papierform), gestaffelt nach den Geburtsjahrgängen der FahrerlaubnisinhaberInnen.
    • 2. Stufe: Betrifft alle vom 01. Januar 1999 bis 18. Januar 2013 ausgestellten (unbefristeten) Kartenführerscheine, gestaffelt nach dem Ausstellungsjahr des Führerscheines. Das Ausstellungsdatum befindet sich auf der Vorderseite der Karte im Feld 4a.

    Alle Personen, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

    Wird die gesetzliche Umtauschfrist überschritten, erlischt zwar nicht das Recht zu fahren, aber aufgrund des ungültigen Nachweises (abgelaufener Führerschein) droht ein Verwarn- bzw. Bußgeldverfahren.

    Da aus organisatorischen Gründen nicht alle Papierführerscheine gleichzeitig umgetauscht werden können, sollte der Antrag erst ab ca. 1 Jahr vor dem Umtauschverpflichtungsdatum (Tabelle unten) gestellt werden.

    Der Landkreis Friesland bietet eine Antragstellung auf dem Postweg an. Den Antrag und das Unterschriftenformular hierzu finden Sie unten. Bei einer Übersendung ist neben dem vollständig ausgefüllten Antrag vorerst eine Kopie des Personalausweises und des Führerscheines (jeweils Vorder- und Rückseite) ausreichend. Die Entwertung des alten Führerscheins und die Einzahlung der Verwaltungsgebühr erfolgt dann später.


    Des Weiteren können die Anträge seit Jahren auch über die Einwohnermeldeämter einiger Gemeinden (Bockhorn, Sande, Wangerland, Wangerooge, Zetel und Stadt Schortens) eingereicht werden. Bitte setzen Sie sich dazu vorher mit dem entspr. Meldeamt bzgl. der Zugangsmöglichkeiten in Verbindung.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Hinweise für Friesland: Umstellung eines "alten" Führerscheins in einen neuen befristeten EU-Kartenführerschein

    Die Zuständigkeit liegt bei den Führerscheinstellen des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

    Die Zuständigkeit liegt bei den Führerscheinstellen des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Fachbereich Straßenverkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Bullhamm 13

    26441 Jever

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 14:30 - 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04461 919-0

    Fax: 04461 919-8800

    E-Mail: strassenverkehr@friesland.de

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Fachbereichsleitung: Herr T. Hinrichs, Stellvertretung: Frau N. Boldt

    Version

    Technisch erstellt am 25.02.2020 (von: Webservice, Landkreis Friesland)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Friesland)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    •    Identitätsnachweis, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass
    •    aktuelles biometrisches Passfoto
    •    alter Führerschein im Original
    •    gegebenenfalls Karteikartenabschrift
    •    gegebenenfalls aktuelle Meldebescheinigung

    Hinweise für Friesland: Umstellung eines "alten" Führerscheins in einen neuen befristeten EU-Kartenführerschein

    • Antragsformular
    • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (bei Antragsübersendung jeweils als Kopie)
    • bisheriger Führerschein (bei Antragsübersendung als Kopie)
    • original Unterschrift auf Unterschriftenvordruck (siehe unten)
    • neues Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
    • ggfs. eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde (sofern es sich um einen alten Papierführerschein handelt und dieser nicht vom Landkreis Friesland ausgestellt wurde)

    Gerne können Sie uns dazu auch telefonisch oder per Mail unter 04461 919-8761 (j.kriedel@friesland.de) kontaktieren.

    • Antragsformular
    • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (bei Antragsübersendung jeweils als Kopie)
    • bisheriger Führerschein (bei Antragsübersendung als Kopie)
    • original Unterschrift auf Unterschriftenvordruck (siehe unten)
    • neues Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
    • ggfs. eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde (sofern es sich um einen alten Papierführerschein handelt und dieser nicht vom Landkreis Friesland ausgestellt wurde)

    Gerne können Sie uns dazu auch telefonisch oder per Mail unter 04461 919-8761 (j.kriedel@friesland.de) kontaktieren.

    Formulare

    Hinweise für Friesland: Umstellung eines "alten" Führerscheins in einen neuen befristeten EU-Kartenführerschein

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Hinweise für Friesland: Umstellung eines "alten" Führerscheins in einen neuen befristeten EU-Kartenführerschein

    Die nachstehenden Tabellen zeigen die vorhandenen Regelungen und die Zeiträume, die zu beachten sind. Nach Ablauf der jeweiligen Frist verliert das Führerscheindokument seine Gültigkeit.

    ******************************************************************************

    Führerscheindokumente, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind ("Papierführerschein"):

    Geburtsjahr                          Führerscheinumtausch bis                                                   

    vor 1953                                19.01.2033                           bitte warten              

    1953 - 1958                          19.07.2022                           bitte umtauschen 

    1959 - 1964                          19.01.2023                           bitte umtauschen     

    1965 - 1970                          19.01.2024                           bitte umtauschen     

    1971 oder später                 19.01.2025                           bitte umtauschen


    ******************************************************************************

    Führerscheindokumente, die ab 01.01.1999 ausgestellt worden sind ("Kartenführerschein"):

     Ausstellungsjahr               Führerscheinumtausch bis                                            

    1999 – 2001                         19.01.2026                           bitte warten              

    2002 - 2004                          19.01.2027                           bitte warten              

    2005 - 2007                          19.01.2028                           bitte warten              

    2008                                      19.01.2029                           bitte warten              

    2009                                      19.01.2030                           bitte warten              

    2010                                      19.01.2031                           bitte warten              

    2011                                      19.01.2032                           bitte warten              

    2012 bis 18.01.2013           19.01.2033                           bitte warten              

    ******************************************************************************

    Die Umtauschfristen entnehmen Sie bitte den obigen Tabellen. Inhaber der alten Fahrerlaubnisklasse 2 sollten beachten, dass der Kartenführerschein bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres beantragt sein sollte, damit der Erhalt der Klasse 2 (heute Klasse C/CE) gesichert ist. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie hier.

    Die Bearbeitungsdauer eines Umtauschantrages kann je nach Antragsaufkommen bis zu 9 Monate in Anspruch nehmen.

    Die neuen EU-Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Je früher Sie umtauschen, desto eher müssen Sie später erneut umtauschen.

    Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Servicecenter unter 04461/919-8787 oder schreiben Sie eine Mail an

    fuehrerscheinstelle@friesland.de

    Die nachstehenden Tabellen zeigen die vorhandenen Regelungen und die Zeiträume, die zu beachten sind. Nach Ablauf der jeweiligen Frist verliert das Führerscheindokument seine Gültigkeit.

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    Führerscheindokumente, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind ("Papierführerschein"):

    Geburtsjahr Führerscheinumtausch bis

    vor 1953 19.01.2033 bitte warten

    1953 - 1958 19.07.2022 bitte umtauschen

    1959 - 1964 19.01.2023 bitte umtauschen

    1965 - 1970 19.01.2024 bitte umtauschen

    1971 oder später 19.01.2025 bitte umtauschen


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    Führerscheindokumente, die ab 01.01.1999 ausgestellt worden sind ("Kartenführerschein"):

    Ausstellungsjahr Führerscheinumtausch bis

    1999 - 2001 19.01.2026 bitte warten

    2002 - 2004 19.01.2027 bitte warten

    2005 - 2007 19.01.2028 bitte warten

    2008 19.01.2029 bitte warten

    2009 19.01.2030 bitte warten

    2010 19.01.2031 bitte warten

    2011 19.01.2032 bitte warten

    2012 bis 18.01.2013 19.01.2033 bitte warten

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    Die Umtauschfristen entnehmen Sie bitte den obigen Tabellen. Inhaber der alten Fahrerlaubnisklasse 2 sollten beachten, dass der Kartenführerschein bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres beantragt sein sollte, damit der Erhalt der Klasse 2 (heute Klasse C/CE) gesichert ist. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie hier.

    Die Bearbeitungsdauer eines Umtauschantrages kann je nach Antragsaufkommen bis zu 9 Monate in Anspruch nehmen.

    Die neuen EU-Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Je früher Sie umtauschen, desto eher müssen Sie später erneut umtauschen.

    Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Servicecenter unter 04461/919-8787 oder schreiben Sie eine Mail an

    fuehrerscheinstelle@friesland.de

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.: Gebühr ab 25.0 EUR bis 30.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise für Friesland: Umstellung eines "alten" Führerscheins in einen neuen befristeten EU-Kartenführerschein

    Z. Z. 25,30 - 30,40 € - im Einzelfall können die Gebühren allerdings abweichen.

    Z. Z. 25,30 - 30,40 € - im Einzelfall können die Gebühren allerdings abweichen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Friesland: Umstellung eines "alten" Führerscheins in einen neuen befristeten EU-Kartenführerschein

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 28.10.2022

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Eu-Führerschein, Führerschein, Kartenführerschein, Fahrerlaubnis, alter Führerschein, alte Fahrerlaubnis, Führerschein umtauschen, Umtausch, Führerscheinumstellung, EU-Führerschein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)