Führerschein Ausstellung Umstellung einer Erlaubnis alten Rechts

    Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen

    Wenn die Gültigkeit Ihres Führerscheins abgelaufen ist, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen. Alte Papier- und Kartenführerscheine verlieren seit 2022 schrittweise ihre Gültigkeit. Der einheitliche Kartenführerschein der Europäischen Union (EU) ersetzt diese.

    Beschreibung

    Viele Besitzerinnen und Besitzer einer Fahrerlaubnis sind noch mit dem alten Papierführerschein unterwegs. Diese Dokumente verlieren seit dem 19.01.2022 schrittweise ihre Gültigkeit - gestaffelt nach dem Geburtsjahr der Inhaberin oder des Inhabers.

    Wenn die Gültigkeit Ihres alten Papierführerscheins abgelaufen ist, müssen Sie diesen durch den aktuell gültigen einheitlichen Kartenführerschein der Europäischen Union (EU) ersetzen lassen.

    Auch als Inhaberin und Inhaber eines älteren Führerscheins im Scheckkartenformat sind Sie von der Umtauschaktion betroffen.

    Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Für Führerscheine, die zuvor ausgestellt worden sind, gelten bestimmte Fristen, um diese umzutauschen.

    Anhand Ihres Geburtsjahrs können Sie in der folgenden Übersicht einsehen, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen. Diese Fristen gelten für Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind:

    • vor 1953 - 19.01.2033
    • 1953 bis 1958 - 19.07.2022
    • 1959 bis 1964 - 19.01.2023
    • 1965 bis 1970 - 19.01.2024
    • 1971 oder später - 19.012025

    Anhand des Ausstellungsjahrs können Sie in der folgenden Übersicht einsehen, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen. Diese Fristen gelten für Führerscheine, die ab dem 01.01.1999 ausgestellt worden sind:

    • 1999 bis 2001 - 19.01.2026
    • 2002 bis 2004 - 19.01.2027
    • 2005 bis 2007 - 19.01.2028
    • 2008 - 19.01.2029
    • 2009 - 19.01.2030
    • 2010 - 19.01.2031
    • 2011 - 19.01.2032
    • 2012 bis 18.01.2013 - 19.01.2033

    Hinweise:

    • Inhaberinnen und Inhaber einer Fahrerlaubnis, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein ebenfalls bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
    • Die jeweilige Befristung betrifft nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis. Eine ärztliche Untersuchung oder sonstige Überprüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.
    • Die im Führerschein dokumentierten Rechte bleiben auch bei einem Umtausch des Dokuments grundsätzlich bestehen.

    Hinweise für Delmenhorst: Umtausch (Umstellung) in einen EU-Kartenführerschein Termin

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Delmenhorst - Fahrerlaubnisse (Führerscheinstelle)

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 1a

    27749 Delmenhorst

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04221 990

    Fax: 04221 99141214

    E-Mail: fahrerlaubnis@delmenhorst.de

    Kontaktperson

    • Frau Weiner
      Zuständig für
      • Personen, deren Nachname beginnt mit: A - Dh
    • Herr Woltjen
      Zuständig für
      • Personen, deren Nachname beginnt mit: Schmj - Z
    • Frau Musielak
      Zuständig für
      • Personen, deren Nachname beginnt mit: Di - H
    • Frau Paul
      Zuständig für
      • Personen, deren Nachname beginnt mit: I - Mess
    • Herr Seedorf
      Zuständig für
      • Personen, deren Nachname beginnt mit: Mest - Schmi

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 11.04.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

        Identitätsnachweis, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass
        aktuelles biometrisches Passfoto
        alter Führerschein im Original
        gegebenenfalls Karteikartenabschrift
        gegebenenfalls aktuelle Meldebescheinigung

    Hinweise für Delmenhorst: Umtausch (Umstellung) in einen EU-Kartenführerschein Termin

    ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht

    eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde, wenn der Führerschein vor dem 1.1.1999 ausgestellt wurde

    gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung oder gültiger Passersatz

    Führerschein

    Eine Karteikartenabschrift (ein Auszug aus dem Führerscheinregister) kann in der Regel telefonisch oder per E-Mail bei der Ausstellungsbehörde (die Behörde, die den Führerschein ausgestellt hat, steht im Führerschein) beantragt werden und wird der aktuellen Wohnsitzbehörde direkt (per E-Mail, Fax auf dem Postweg) und für den Antragsteller kostenlos zugesandt. Ein Termin kann erst dann vereinbart werden, wenn die Führerscheindaten bei der Stadt Delmenhorst im System erfasst sind.

    Eine Karteikartenabschrift ist nicht erforderlich, wenn der aktuelle Führerschein in Delmenhorst ausgestellt wurde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.: Gebühr ab 25.00 EUR bis 30.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 28.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 01.09.2024

    Stichwörter

    Führerscheinumstellung, EU-Führerschein, Führerschein umtauschen, Umtausch, alte Fahrerlaubnis, Führerschein, Eu-Führerschein, Kartenführerschein, alter Führerschein, Fahrerlaubnis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de