Führerschein Ausstellung Umstellung einer Erlaubnis alten Rechts

    Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen

    Wenn die Gültigkeit Ihres Führerscheins abgelaufen ist, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen. Alte Papier- und Kartenführerscheine verlieren seit 2022 schrittweise ihre Gültigkeit. Der einheitliche Kartenführerschein der Europäischen Union (EU) ersetzt diese.

    Beschreibung

    Viele Besitzerinnen und Besitzer einer Fahrerlaubnis sind noch mit dem alten Papierführerschein unterwegs. Diese Dokumente verlieren seit dem 19.01.2022 schrittweise ihre Gültigkeit - gestaffelt nach dem Geburtsjahr der Inhaberin oder des Inhabers.

    Wenn die Gültigkeit Ihres alten Papierführerscheins abgelaufen ist, müssen Sie diesen durch den aktuell gültigen einheitlichen Kartenführerschein der Europäischen Union (EU) ersetzen lassen.

    Auch als Inhaberin und Inhaber eines älteren Führerscheins im Scheckkartenformat sind Sie von der Umtauschaktion betroffen.

    Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Für Führerscheine, die zuvor ausgestellt worden sind, gelten bestimmte Fristen, um diese umzutauschen.

    Anhand Ihres Geburtsjahrs können Sie in der folgenden Übersicht einsehen, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen. Diese Fristen gelten für Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind:

    • vor 1953 - 19.01.2033
    • 1953 bis 1958 - 19.07.2022
    • 1959 bis 1964 - 19.01.2023
    • 1965 bis 1970 - 19.01.2024
    • 1971 oder später - 19.012025

    Anhand des Ausstellungsjahrs können Sie in der folgenden Übersicht einsehen, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen. Diese Fristen gelten für Führerscheine, die ab dem 01.01.1999 ausgestellt worden sind:

    • 1999 bis 2001 - 19.01.2026
    • 2002 bis 2004 - 19.01.2027
    • 2005 bis 2007 - 19.01.2028
    • 2008 - 19.01.2029
    • 2009 - 19.01.2030
    • 2010 - 19.01.2031
    • 2011 - 19.01.2032
    • 2012 bis 18.01.2013 - 19.01.2033

    Hinweise:

    • Inhaberinnen und Inhaber einer Fahrerlaubnis, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein ebenfalls bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
    • Die jeweilige Befristung betrifft nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis. Eine ärztliche Untersuchung oder sonstige Überprüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.
    • Die im Führerschein dokumentierten Rechte bleiben auch bei einem Umtausch des Dokuments grundsätzlich bestehen.

    Hinweise für Verden: Umtausch in den EU-Kartenführerschein

    Allgemeine Informationen

    Muster EU-Kartenführerschein (Vorderseite)

    Alte Papier- und Kartenführerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen in den nächsten Jahren in einen neuen, fälschungssicheren EU-Führerschein umgetauscht werden. Die Einführung einer Gültigkeitsdauer von 15 Jahren ermöglicht eine regelmäßige Aktualisierung der Sicherheitsmerkmale und der Informationen zum Inhaber.

    Entsprechend der 3. Führerschein-Richtlinie der EU sollen alle Mitgliedsstaaten bis zum 19.01.2033 sicherstellen, dass alle ausgestellten oder im Umlauf befindlichen Führerscheine alle Anforderungen der Richtlinie erfüllen.

    Hinweise für Inhaber der alten Klasse 2:
    Der Führerschein muss bis zum 50. Geburtstag umgestellt werden. Ansonsten erlischt mit Vollendung des 50. Lebensjahres die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse 2. Die Umstellung der Klasse 2 kann jedoch jederzeit nach Erreichen des 50. Lebensjahres beantragt werden.

    Hinweise für Inhaber der alten Klasse 3:
    Inhaber der alten Fahrerlaubnisklasse 3 erhalten bei der Umstellung neben der Fahrerlaubnis der Klassen B und BE auch die Klassen C1 und C1E ohne Befristung und ohne die Notwendigkeit regelmäßiger ärztlicher Kontrolluntersuchungen. Mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Kraftfahrzeuge bis 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht und Züge bis 12 t geführt werden.

    Soll der volle Umfang der alten Klasse 3 (also auch Züge über 12 t bis max. 18,5 t) erhalten bleiben, muss dies bei der Umstellung gesondert beantragt werden. Die Fahrerlaubnis der Klasse CE wird dann bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres befristet erteilt. Danach sind für eine Verlängerung dieser Fahrerlaubnisklasse alle fünf Jahre ärztliche Kontrolluntersuchungen notwendig. Mit dem alten Führerschein der Klasse 3 dürfen ab Vollendung des 50. Lebensjahres keine Fahrzeugkombinationen oder Züge der Klasse CE mehr geführt werden.

    Umstellung der alten Fahrerlaubnisse in die neuen EU-Klassen:

    Alte Klasse

    Neue Klasse(n) im EU-Kartenführerschein

    1

    A, A2, A1, AM, L

    1a

    A, A2, A1, AM, L

    1b

    A1, AM, L

    2

    A5, A11, AM, B, BE, C1, C1E, C, CE, L, T

    3

    A5, A11, AM, B, BE, C1, C1E,CE2, L, T3

    4

    A11, AM, L

    5

    L

    KOM

    D1, D1E, D, DE

    KOM bis 14 Plätze

    D1, D1E

    KOM bis 24 Plätze

    D1, D1E, D4

    1) auch Klasse A1, wenn Klasse 2, 3 oder 4 vor dem 01.04.1980 erteilt wurde.
    2) Klasse CE auf Antrag bis 18,5 t
    3) Klasse T auf Antrag für Personen, die in der Land- oder Forstwirtschaft tätig sind.
    4) beschränkt auf Omnibusse bis 7,5 t und 24 Fahrgastplätze
    5) beschränkt auf dreirädrige Kraftfahrzeuge (auch mit Anhänger)

    Detaillierte Informationen zu den Fahrerlaubnisklassen finden Sie hier:

    Antragsunterlagen:
    Für den Umtausch Ihres alten Führerscheins in den neuen EU-Kartenführerschein benötigen Sie folgende Unterlagen:

    • Antrag auf Umstellung der Fahrerlaubnis (pdf-Formular, s. u.)
    • Personalausweis oder Reisepass (bei Reisepass immer mit Meldebescheinigung). Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.
    • ein aktuelles Lichtbild (45 x 35 mm), biometrisch
    • alter Führerschein
    • ggf. Karteiabschrift: Wurde Ihr Führerschein nicht vom Landkreis Verden ausgestellt, wird eine Karteiabschrift benötigt. Bitte fordern Sie diese bei der Behörde an, die Ihren letzten Führerschein ausgestellt hat, und bitten Sie um Übersendung des Dokuments an den Landkreis Verden.

    Zusätzlich bei Personen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben und die Klasse C oder CE beantragen:

    • ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung sowie eine ärztliche Bescheinigung oder ein augenärztliches Zeugnis über die Untersuchung des Sehvermögens

    Gebühren:
    Die Gebühr für den Umtausch eines alten Führerscheins in den EU-Kartenführerschein beträgt 25,30 EUR bzw. 30,15 EUR bei Direktversand durch die Bundesdruckerei.

    Wurde der Antrag bei einer persönlichen Vorsprache (mit Termin) gestellt, bekommt der alte Führerschein einen Vermerk zur Gültigkeit (Stempel oder Lochung bei Kartenführerscheinen). In diesen Fällen wird Ihnen der neue EU-Kartenführerschein dann direkt von der Bundesdruckerei Berlin zugesandt. Eine erneute Vorsprache ist nicht erforderlich.

    Wurde der Antrag per Post geschickt, werden Sie informiert, sobald der Führerschein in der Führerscheinstelle eingetroffen ist. Zur Abholung benötigen Sie keinen Termin. Der alte Führerschein ist zum Einzug oder zur Entwertung vorzulegen.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Für Ottersberg wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

        Identitätsnachweis, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass
        aktuelles biometrisches Passfoto
        alter Führerschein im Original
        gegebenenfalls Karteikartenabschrift
        gegebenenfalls aktuelle Meldebescheinigung

    Formulare

    Hinweise für Verden: Umtausch in den EU-Kartenführerschein

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.: Gebühr ab 25.00 EUR bis 30.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Weitere Informationen

    Hinweise für Verden: Umtausch in den EU-Kartenführerschein

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 28.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Stichwörter

    Eu-Führerschein, Führerscheinumstellung, Umtausch, EU-Führerschein, Führerschein umtauschen, Führerschein, alte Fahrerlaubnis, alter Führerschein, Fahrerlaubnis, Kartenführerschein

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de