Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen
Wenn die Gültigkeit Ihres Führerscheins abgelaufen ist, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen. Alte Papier- und Kartenführerscheine verlieren seit 2022 schrittweise ihre Gültigkeit. Der einheitliche Kartenführerschein der Europäischen Union (EU) ersetzt diese.
Beschreibung
Viele Besitzerinnen und Besitzer einer Fahrerlaubnis sind noch mit dem alten Papierführerschein unterwegs. Diese Dokumente verlieren seit dem 19.01.2022 schrittweise ihre Gültigkeit – gestaffelt nach dem Geburtsjahr der Inhaberin oder des Inhabers.
Wenn die Gültigkeit Ihres alten Papierführerscheins abgelaufen ist, müssen Sie diesen durch den aktuell gültigen einheitlichen Kartenführerschein der Europäischen Union (EU) ersetzen lassen.
Auch als Inhaberin und Inhaber eines älteren Führerscheins im Scheckkartenformat sind Sie von der Umtauschaktion betroffen.
Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Für Führerscheine, die zuvor ausgestellt worden sind, gelten bestimmte Fristen, um diese umzutauschen.
Anhand Ihres Geburtsjahrs können Sie in der folgenden Übersicht einsehen, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen. Diese Fristen gelten für Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind:
- vor 1953 - 19.01.2033
- 1953 bis 1958 - 19.07.2022
- 1959 bis 1964 - 19.01.2023
- 1965 bis 1970 - 19.01.2024
- 1971 oder später - 19.012025
Anhand des Ausstellungsjahrs können Sie in der folgenden Übersicht einsehen, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen. Diese Fristen gelten für Führerscheine, die ab dem 01.01.1999 ausgestellt worden sind:
- 1999 bis 2001 - 19.01.2026
- 2002 bis 2004 - 19.01.2027
- 2005 bis 2007 - 19.01.2028
- 2008 - 19.01.2029
- 2009 - 19.01.2030
- 2010 - 19.01.2031
- 2011 - 19.01.2032
- 2012 bis 18.01.2013 - 19.01.2033
Hinweise:
- Inhaberinnen und Inhaber einer Fahrerlaubnis, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein ebenfalls bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
- Die jeweilige Befristung betrifft nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis. Eine ärztliche Untersuchung oder sonstige Überprüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.
- Die im Führerschein dokumentierten Rechte bleiben auch bei einem Umtausch des Dokuments grundsätzlich bestehen.
Hinweise für Osterholz: Umtausch Papierführerschein in einen EU-Kartenführerschein
Seit dem 01.01.1999 ist nur noch der neue europaweit einheitliche Kartenführerschein erhältlich. Zwar wurden die Fahrerlaubnis-Klassen neu benannt und kategorisiert, aber die Führerscheine, die nach altem Recht erteilt wurden, bleiben vorerst in vollem Umfang gültig. Bis wann Sie Ihren grauen oder roten Führerschein tauschen müssen, erfahren Sie in der unten stehenden Tabelle.
Seit dem 01.01.1999 ist nur noch der neue europaweit einheitliche Kartenführerschein erhältlich. Zwar wurden die Fahrerlaubnis-Klassen neu benannt und kategorisiert, aber die Führerscheine, die nach altem Recht erteilt wurden, bleiben vorerst in vollem Umfang gültig. Bis wann Sie Ihren grauen oder roten Führerschein tauschen müssen, erfahren Sie in der unten stehenden Tabelle.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Hinweise für Osterholz: Umtausch Papierführerschein in einen EU-Kartenführerschein
Die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem der Hauptwohnsitz des Antragstellers ist.
Die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem der Hauptwohnsitz des Antragstellers ist.
Ansprechpartner
Sachgebiet Führerscheinstelle
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr Dienstags 8 - 18 Uhr Mittwochs 8 - 12 Uhr Donnerstags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr Freitags 8 - 12 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 04791 930-2002
Fax: 04791 930-2098
erforderliche Unterlagen
• Identitätsnachweis, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass
• aktuelles biometrisches Passfoto
• alter Führerschein im Original
• gegebenenfalls Karteikartenabschrift
• gegebenenfalls aktuelle Meldebescheinigung
Hinweise für Osterholz: Umtausch Papierführerschein in einen EU-Kartenführerschein
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
- derzeit vorhandener Führerschein (grau oder rot)
- 1 aktuelles Passfoto (biometrisch)
- Karteikartenabschrift, sofern der letzte Führerschein nicht vom Landkreis Osterholz ausgestellt wurde
bei gleichzeitiger Verlängerung der Alt-Klasse 2 (Lkw) über das 50. Lebensjahr hinaus:
- ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5 FeV (nicht älter als 1 Jahr)
- augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 FeV (nicht älter als 2 Jahre)
- ggfls. theoretische und praktische Prüfung (wenn Ihre Klasse 2 bereits länger als 7 Jahre abgelaufen ist)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
- derzeit vorhandener Führerschein (grau oder rot)
- 1 aktuelles Passfoto (biometrisch)
- Karteikartenabschrift, sofern der letzte Führerschein nicht vom Landkreis Osterholz ausgestellt wurde
bei gleichzeitiger Verlängerung der Alt-Klasse 2 (Lkw) über das 50. Lebensjahr hinaus:
- ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5 FeV (nicht älter als 1 Jahr)
- augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 FeV (nicht älter als 2 Jahre)
- ggfls. theoretische und praktische Prüfung (wenn Ihre Klasse 2 bereits länger als 7 Jahre abgelaufen ist)
Formulare
Hinweise für Osterholz: Umtausch Papierführerschein in einen EU-Kartenführerschein
Der Antrag muss persönlich gestellt werden. Das Ausfüllen eines Antrages vorab ist nicht notwendig.
- Antrag auf Führerschein - Umtausch, Ersatz, InternationalAntrag auf Umstellung, Umtausch, Ersatz- und internationalen Führerschein
Der Antrag muss persönlich gestellt werden. Das Ausfüllen eines Antrages vorab ist nicht notwendig.
- Antrag auf Führerschein - Umtausch, Ersatz, InternationalAntrag auf Umstellung, Umtausch, Ersatz- und internationalen Führerschein
Rechtsgrundlage(n)
- § 24a Absatz 2 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- § 25 Absatz 3a Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Anlage 3 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Anlage 8e Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Hinweise für Osterholz: Umtausch Papierführerschein in einen EU-Kartenführerschein
Fristen
Hinweise für Osterholz: Umtausch Papierführerschein in einen EU-Kartenführerschein
Wenn sie zu den Geburtsjahrgängen vor 1953 gehören, müssen Sie Ihren Führerschein (Papier- oder Kartenführerschein) bis zum 19.01.2033 umtauschen.
Ansonsten gelten die nachfolgend genannten Fristen:
grauer oder roter Führerschein
Bei den grauen und roten Führerscheinen, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt wurden, richtet sich die Frist zur Umtauschpflicht nach dem Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers.
Geburtsjahr
Frist zum Umtausch
vor 1953:
19.01.2033
1953 bis 1958:
19.01.2022
1959 bis 1964:
19.01.2023
1965 bis 1970:
19.01.2024
ab 1971:
19.01.2025
EU-Kartenführerscheine
Wenn sie zu den Geburtsjahrgängen vor 1953 gehören, müssen Sie Ihren Führerschein (Papier- oder Kartenführerschein) bis zum 19.01.2033 umtauschen. Bei den bis zum 18.01.2013 ausgestellten EU-Kartenführerscheinen richtet sich die Frist zur Umtauschpflicht nach dem Ausstellungsjahr des Dokuments.
Ausstellungsjahr
Frist zum Umtausch
1999 bis 2001
19.01.2026
2002 bis 2004
19.01.2027
2005 bis 2007
19.01.2028
2008
19.01.2029
2009
19.01.2030
2010
19.01.2031
2011
19.01.2032
2012 bis 18.01.2013
19.01.2033
Schaubild Umtausch-Fristen Führerscheine
Der neue Kartenführerschein hat eine Gültigkeit von 15 Jahren. Danach muss ein neuer Führerschein beantragt werden, vergleichbar mit der Erneuerung des Personalausweises.
Wenn sie zu den Geburtsjahrgängen vor 1953 gehören, müssen Sie Ihren Führerschein (Papier- oder Kartenführerschein) bis zum 19.01.2033 umtauschen.
Ansonsten gelten die nachfolgend genannten Fristen:
grauer oder roter Führerschein
Bei den grauen und roten Führerscheinen, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt wurden, richtet sich die Frist zur Umtauschpflicht nach dem Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers.
Geburtsjahr
Frist zum Umtausch
vor 1953:
19.01.2033
1953 bis 1958:
19.01.2022
1959 bis 1964:
19.01.2023
1965 bis 1970:
19.01.2024
ab 1971:
19.01.2025
EU-Kartenführerscheine
Wenn sie zu den Geburtsjahrgängen vor 1953 gehören, müssen Sie Ihren Führerschein (Papier- oder Kartenführerschein) bis zum 19.01.2033 umtauschen. Bei den bis zum 18.01.2013 ausgestellten EU-Kartenführerscheinen richtet sich die Frist zur Umtauschpflicht nach dem Ausstellungsjahr des Dokuments.
Ausstellungsjahr
Frist zum Umtausch
1999 bis 2001
19.01.2026
2002 bis 2004
19.01.2027
2005 bis 2007
19.01.2028
2008
19.01.2029
2009
19.01.2030
2010
19.01.2031
2011
19.01.2032
2012 bis 18.01.2013
19.01.2033
Schaubild Umtausch-Fristen Führerscheine
Der neue Kartenführerschein hat eine Gültigkeit von 15 Jahren. Danach muss ein neuer Führerschein beantragt werden, vergleichbar mit der Erneuerung des Personalausweises.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Osterholz: Umtausch Papierführerschein in einen EU-Kartenführerschein
Eine Beantragung für die Ausstellung des Kartenführerscheines empfiehlt sich spätestens 2 Monate vor dem jeweiligen Stichtag.
Eine Beantragung für die Ausstellung des Kartenführerscheines empfiehlt sich spätestens 2 Monate vor dem jeweiligen Stichtag.
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.: Gebühr ab 25.0 EUR bis 30.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Hinweise für Osterholz: Umtausch Papierführerschein in einen EU-Kartenführerschein
- 25,30 €
- ggf. zzgl. 5 € für den Direktversand
- 25,30 €
- ggf. zzgl. 5 € für den Direktversand
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Osterholz: Umtausch Papierführerschein in einen EU-Kartenführerschein
Für den Umtausch des Papierführerscheins in den EU-Kartenführerschein ist ein Termin notwendig. Diesen können Sie über den Link auf der rechten Seite einfach online buchen.
Auf Wunsch erhalten Sie Ihren alten grauen oder roten Führerschein entwertet als Andenken wieder zurück.
Für den Umtausch des Papierführerscheins in den EU-Kartenführerschein ist ein Termin notwendig. Diesen können Sie über den Link auf der rechten Seite einfach online buchen.
Auf Wunsch erhalten Sie Ihren alten grauen oder roten Führerschein entwertet als Andenken wieder zurück.
Weitere Informationen
Hinweise für Osterholz: Umtausch Papierführerschein in einen EU-Kartenführerschein
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 28.10.2022
Stichwörter
Eu-Führerschein, Führerschein, Kartenführerschein, Fahrerlaubnis, alter Führerschein, alte Fahrerlaubnis, Führerschein umtauschen, Umtausch, Führerscheinumstellung, EU-Führerschein