Führerschein Ausstellung Umstellung einer Erlaubnis alten Rechts

    Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen

    Wenn die Gültigkeit Ihres Führerscheins abgelaufen ist, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen. Alte Papier- und Kartenführerscheine verlieren seit 2022 schrittweise ihre Gültigkeit. Der einheitliche Kartenführerschein der Europäischen Union (EU) ersetzt diese.

    Beschreibung

    Viele Besitzerinnen und Besitzer einer Fahrerlaubnis sind noch mit dem alten Papierführerschein unterwegs. Diese Dokumente verlieren seit dem 19.01.2022 schrittweise ihre Gültigkeit – gestaffelt nach dem Geburtsjahr der Inhaberin oder des Inhabers.

    Wenn die Gültigkeit Ihres alten Papierführerscheins abgelaufen ist, müssen Sie diesen durch den aktuell gültigen einheitlichen Kartenführerschein der Europäischen Union (EU) ersetzen lassen.

    Auch als Inhaberin und Inhaber eines älteren Führerscheins im Scheckkartenformat sind Sie von der Umtauschaktion betroffen.

    Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Für Führerscheine, die zuvor ausgestellt worden sind, gelten bestimmte Fristen, um diese umzutauschen.

    Anhand Ihres Geburtsjahrs können Sie in der folgenden Übersicht einsehen, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen. Diese Fristen gelten für Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind:

    • vor 1953 - 19.01.2033
    • 1953 bis 1958 - 19.07.2022
    • 1959 bis 1964 - 19.01.2023
    • 1965 bis 1970 - 19.01.2024
    • 1971 oder später - 19.012025

    Anhand des Ausstellungsjahrs können Sie in der folgenden Übersicht einsehen, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen. Diese Fristen gelten für Führerscheine, die ab dem 01.01.1999 ausgestellt worden sind:

    • 1999 bis 2001 - 19.01.2026
    • 2002 bis 2004 - 19.01.2027
    • 2005 bis 2007 - 19.01.2028
    • 2008 - 19.01.2029
    • 2009 - 19.01.2030
    • 2010 - 19.01.2031
    • 2011 - 19.01.2032
    • 2012 bis 18.01.2013 - 19.01.2033

    Hinweise:

    • Inhaberinnen und Inhaber einer Fahrerlaubnis, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein ebenfalls bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
    • Die jeweilige Befristung betrifft nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis. Eine ärztliche Untersuchung oder sonstige Überprüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.
    • Die im Führerschein dokumentierten Rechte bleiben auch bei einem Umtausch des Dokuments grundsätzlich bestehen.

    Hinweise für Osterholz: Umtausch Papierführerschein in einen EU-Kartenführerschein

    Allgemeine Informationen

    Seit dem 01.01.1999 ist nur noch der neue europaweit einheitliche Kartenführerschein erhältlich. Zwar wurden die Fahrerlaubnis-Klassen neu benannt und kategorisiert, aber die Führerscheine, die nach altem Recht erteilt wurden, bleiben vorerst in vollem Umfang gültig. Bis wann Sie Ihren grauen oder roten Führerschein tauschen müssen, erfahren Sie in der unten stehenden Tabelle.



    Allgemeine Informationen

    Seit dem 01.01.1999 ist nur noch der neue europaweit einheitliche Kartenführerschein erhältlich. Zwar wurden die Fahrerlaubnis-Klassen neu benannt und kategorisiert, aber die Führerscheine, die nach altem Recht erteilt wurden, bleiben vorerst in vollem Umfang gültig. Bis wann Sie Ihren grauen oder roten Führerschein tauschen müssen, erfahren Sie in der unten stehenden Tabelle.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Hinweise für Osterholz: Umtausch Papierführerschein in einen EU-Kartenführerschein

    Die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem der Hauptwohnsitz des Antragstellers ist.

    Die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem der Hauptwohnsitz des Antragstellers ist.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Führerscheinstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Osterholzer Straße 23

    27711 Osterholz-Scharmbeck

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr Dienstags 8 - 18 Uhr Mittwochs 8 - 12 Uhr Donnerstags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr Freitags 8 - 12 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04791 930-2002

    Fax: 04791 930-2098

    E-Mail: fuehrerscheinstelle@landkreis-osterholz.de

    Version

    Technisch erstellt am 19.09.2022 (von: Webservice, Landkreis Osterholz)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Osterholz)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    •    Identitätsnachweis, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass
    •    aktuelles biometrisches Passfoto
    •    alter Führerschein im Original
    •    gegebenenfalls Karteikartenabschrift
    •    gegebenenfalls aktuelle Meldebescheinigung

    Hinweise für Osterholz: Umtausch Papierführerschein in einen EU-Kartenführerschein

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
    • derzeit vorhandener Führerschein (grau oder rot)
    • 1 aktuelles Passfoto (biometrisch)
    • Karteikartenabschrift, sofern der letzte Führerschein nicht vom Landkreis Osterholz ausgestellt wurde

    bei gleichzeitiger Verlängerung der Alt-Klasse 2 (Lkw) über das 50. Lebensjahr hinaus:

    • ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5 FeV (nicht älter als 1 Jahr)
    • augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 FeV (nicht älter als 2 Jahre)
    • ggfls. theoretische und praktische Prüfung (wenn Ihre Klasse 2 bereits länger als 7 Jahre abgelaufen ist)
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
    • derzeit vorhandener Führerschein (grau oder rot)
    • 1 aktuelles Passfoto (biometrisch)
    • Karteikartenabschrift, sofern der letzte Führerschein nicht vom Landkreis Osterholz ausgestellt wurde

    bei gleichzeitiger Verlängerung der Alt-Klasse 2 (Lkw) über das 50. Lebensjahr hinaus:

    • ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5 FeV (nicht älter als 1 Jahr)
    • augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 FeV (nicht älter als 2 Jahre)
    • ggfls. theoretische und praktische Prüfung (wenn Ihre Klasse 2 bereits länger als 7 Jahre abgelaufen ist)

    Formulare

    Hinweise für Osterholz: Umtausch Papierführerschein in einen EU-Kartenführerschein

    Der Antrag muss persönlich gestellt werden. Das Ausfüllen eines Antrages vorab ist nicht notwendig. 

    Der Antrag muss persönlich gestellt werden. Das Ausfüllen eines Antrages vorab ist nicht notwendig.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Hinweise für Osterholz: Umtausch Papierführerschein in einen EU-Kartenführerschein

    Wenn sie zu den Geburtsjahrgängen vor 1953 gehören, müssen Sie Ihren Führerschein (Papier- oder Kartenführerschein) bis zum 19.01.2033 umtauschen.

    Ansonsten gelten die nachfolgend genannten Fristen:

    grauer oder roter Führerschein

    Bei den grauen und roten Führerscheinen, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt wurden, richtet sich die Frist zur Umtauschpflicht nach dem Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers.

    Geburtsjahr

    Frist zum Umtausch

    vor 1953:

    19.01.2033

    1953 bis 1958:

    19.01.2022

    1959 bis 1964:

    19.01.2023

    1965 bis 1970:

    19.01.2024

    ab 1971:

    19.01.2025

    EU-Kartenführerscheine

    Wenn sie zu den Geburtsjahrgängen vor 1953 gehören, müssen Sie Ihren Führerschein (Papier- oder Kartenführerschein) bis zum 19.01.2033 umtauschen. Bei den bis zum 18.01.2013 ausgestellten EU-Kartenführerscheinen richtet sich die Frist zur Umtauschpflicht nach dem Ausstellungsjahr des Dokuments.

    Ausstellungsjahr 

    Frist zum Umtausch

     1999 bis 2001

     19.01.2026

     2002 bis 2004

     19.01.2027

     2005 bis 2007

     19.01.2028

     2008

     19.01.2029

     2009

     19.01.2030

     2010

     19.01.2031

     2011

     19.01.2032

     2012 bis 18.01.2013

     19.01.2033

    Schaubild Umtausch-Fristen Führerscheine

    Der neue Kartenführerschein hat eine Gültigkeit von 15 Jahren. Danach muss ein neuer Führerschein beantragt werden, vergleichbar mit der Erneuerung des Personalausweises. 

    Wenn sie zu den Geburtsjahrgängen vor 1953 gehören, müssen Sie Ihren Führerschein (Papier- oder Kartenführerschein) bis zum 19.01.2033 umtauschen.

    Ansonsten gelten die nachfolgend genannten Fristen:

    grauer oder roter Führerschein

    Bei den grauen und roten Führerscheinen, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt wurden, richtet sich die Frist zur Umtauschpflicht nach dem Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers.

    Geburtsjahr

    Frist zum Umtausch

    vor 1953:

    19.01.2033

    1953 bis 1958:

    19.01.2022

    1959 bis 1964:

    19.01.2023

    1965 bis 1970:

    19.01.2024

    ab 1971:

    19.01.2025

    EU-Kartenführerscheine

    Wenn sie zu den Geburtsjahrgängen vor 1953 gehören, müssen Sie Ihren Führerschein (Papier- oder Kartenführerschein) bis zum 19.01.2033 umtauschen. Bei den bis zum 18.01.2013 ausgestellten EU-Kartenführerscheinen richtet sich die Frist zur Umtauschpflicht nach dem Ausstellungsjahr des Dokuments.

    Ausstellungsjahr

    Frist zum Umtausch

    1999 bis 2001

    19.01.2026

    2002 bis 2004

    19.01.2027

    2005 bis 2007

    19.01.2028

    2008

    19.01.2029

    2009

    19.01.2030

    2010

    19.01.2031

    2011

    19.01.2032

    2012 bis 18.01.2013

    19.01.2033

    Schaubild Umtausch-Fristen Führerscheine

    Der neue Kartenführerschein hat eine Gültigkeit von 15 Jahren. Danach muss ein neuer Führerschein beantragt werden, vergleichbar mit der Erneuerung des Personalausweises.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Osterholz: Umtausch Papierführerschein in einen EU-Kartenführerschein

    Eine Beantragung für die Ausstellung des Kartenführerscheines empfiehlt sich spätestens 2 Monate vor dem jeweiligen Stichtag. 

    Eine Beantragung für die Ausstellung des Kartenführerscheines empfiehlt sich spätestens 2 Monate vor dem jeweiligen Stichtag.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.: Gebühr ab 25.0 EUR bis 30.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise für Osterholz: Umtausch Papierführerschein in einen EU-Kartenführerschein

    • 25,30 €
    • ggf. zzgl. 5 € für den Direktversand
    • 25,30 €
    • ggf. zzgl. 5 € für den Direktversand

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Osterholz: Umtausch Papierführerschein in einen EU-Kartenführerschein

    Für den Umtausch des Papierführerscheins in den EU-Kartenführerschein ist ein Termin notwendig. Diesen können Sie über den Link auf der rechten Seite einfach online buchen.


    Auf Wunsch erhalten Sie Ihren alten grauen oder roten Führerschein entwertet als Andenken wieder zurück.

    Für den Umtausch des Papierführerscheins in den EU-Kartenführerschein ist ein Termin notwendig. Diesen können Sie über den Link auf der rechten Seite einfach online buchen.


    Auf Wunsch erhalten Sie Ihren alten grauen oder roten Führerschein entwertet als Andenken wieder zurück.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 28.10.2022

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Eu-Führerschein, Führerschein, Kartenführerschein, Fahrerlaubnis, alter Führerschein, alte Fahrerlaubnis, Führerschein umtauschen, Umtausch, Führerscheinumstellung, EU-Führerschein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)