Führerschein Ausstellung Umstellung einer Erlaubnis alten Rechts

    Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen

    Wenn die Gültigkeit Ihres Führerscheins abgelaufen ist, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen. Alte Papier- und Kartenführerscheine verlieren seit 2022 schrittweise ihre Gültigkeit. Der einheitliche Kartenführerschein der Europäischen Union (EU) ersetzt diese.

    Beschreibung

    Viele Besitzerinnen und Besitzer einer Fahrerlaubnis sind noch mit dem alten Papierführerschein unterwegs. Diese Dokumente verlieren seit dem 19.01.2022 schrittweise ihre Gültigkeit – gestaffelt nach dem Geburtsjahr der Inhaberin oder des Inhabers.

    Wenn die Gültigkeit Ihres alten Papierführerscheins abgelaufen ist, müssen Sie diesen durch den aktuell gültigen einheitlichen Kartenführerschein der Europäischen Union (EU) ersetzen lassen.

    Auch als Inhaberin und Inhaber eines älteren Führerscheins im Scheckkartenformat sind Sie von der Umtauschaktion betroffen.

    Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Für Führerscheine, die zuvor ausgestellt worden sind, gelten bestimmte Fristen, um diese umzutauschen.

    Anhand Ihres Geburtsjahrs können Sie in der folgenden Übersicht einsehen, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen. Diese Fristen gelten für Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind:

    • vor 1953 - 19.01.2033
    • 1953 bis 1958 - 19.07.2022
    • 1959 bis 1964 - 19.01.2023
    • 1965 bis 1970 - 19.01.2024
    • 1971 oder später - 19.012025

    Anhand des Ausstellungsjahrs können Sie in der folgenden Übersicht einsehen, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen. Diese Fristen gelten für Führerscheine, die ab dem 01.01.1999 ausgestellt worden sind:

    • 1999 bis 2001 - 19.01.2026
    • 2002 bis 2004 - 19.01.2027
    • 2005 bis 2007 - 19.01.2028
    • 2008 - 19.01.2029
    • 2009 - 19.01.2030
    • 2010 - 19.01.2031
    • 2011 - 19.01.2032
    • 2012 bis 18.01.2013 - 19.01.2033

    Hinweise:

    • Inhaberinnen und Inhaber einer Fahrerlaubnis, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein ebenfalls bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
    • Die jeweilige Befristung betrifft nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis. Eine ärztliche Untersuchung oder sonstige Überprüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.
    • Die im Führerschein dokumentierten Rechte bleiben auch bei einem Umtausch des Dokuments grundsätzlich bestehen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Scharnebeck

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    21379 Scharnebeck

    Öffnungszeiten

    Rathaus - Samtgemeinde Scharnebeck Montag - Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Donnerstag zusätzlich: 14.00 - 18.00 Uhr Außerhalb dieser Zeiten ist der Besuch nach Terminabsprache möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04136 907

    Fax: 04136 907-35

    E-Mail: Rathaus@scharnebeck.de

    Version

    Technisch erstellt am 26.06.2024 (von: Webservice, Samtgemeinde Scharnebeck)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Samtgemeinde Scharnebeck)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Fachdienst 42 Straßenverkehr und Führerscheine

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Springintgut 3

    21335 Lüneburg

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 508  Gebühren: nein
    • Frauenparkplatz:
      Anzahl: 20  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Frauenparkplatz:
      Anzahl: 20  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 508  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Am Graalwall
    • Haltestelle: Am Graalwall

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sachgebiet Führerscheine: Montag, Mittwoch bis Freitag: 08:00 - 11:30 Uhr und Dienstag: 13:30 - 16:30 Uhr Sachgebiet Straßenverkehr: Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung Die Führerscheinstelle ist zwischen Weihnachten und Neujahr (27.12. bis 30.12.) geschlossen.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04131 26-0

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Parkplätze direkt vor dem Gebäude in begrenzter Anzahl. Parkhaus »Am Rathaus« ca. 200m entfernt.

    Stichwörter

    Führerscheinstelle, Straßenverkehr

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    •    Identitätsnachweis, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass
    •    aktuelles biometrisches Passfoto
    •    alter Führerschein im Original
    •    gegebenenfalls Karteikartenabschrift
    •    gegebenenfalls aktuelle Meldebescheinigung

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.: Gebühr ab 25.0 EUR bis 30.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 28.10.2022

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Eu-Führerschein, Führerschein, Kartenführerschein, Fahrerlaubnis, alter Führerschein, alte Fahrerlaubnis, Führerschein umtauschen, Umtausch, Führerscheinumstellung, EU-Führerschein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)