Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen
Wenn die Gültigkeit Ihres Führerscheins abgelaufen ist, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen. Alte Papier- und Kartenführerscheine verlieren seit 2022 schrittweise ihre Gültigkeit. Der einheitliche Kartenführerschein der Europäischen Union (EU) ersetzt diese.
Beschreibung
Viele Besitzerinnen und Besitzer einer Fahrerlaubnis sind noch mit dem alten Papierführerschein unterwegs. Diese Dokumente verlieren seit dem 19.01.2022 schrittweise ihre Gültigkeit – gestaffelt nach dem Geburtsjahr der Inhaberin oder des Inhabers.
Wenn die Gültigkeit Ihres alten Papierführerscheins abgelaufen ist, müssen Sie diesen durch den aktuell gültigen einheitlichen Kartenführerschein der Europäischen Union (EU) ersetzen lassen.
Auch als Inhaberin und Inhaber eines älteren Führerscheins im Scheckkartenformat sind Sie von der Umtauschaktion betroffen.
Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Für Führerscheine, die zuvor ausgestellt worden sind, gelten bestimmte Fristen, um diese umzutauschen.
Anhand Ihres Geburtsjahrs können Sie in der folgenden Übersicht einsehen, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen. Diese Fristen gelten für Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind:
- vor 1953 - 19.01.2033
- 1953 bis 1958 - 19.07.2022
- 1959 bis 1964 - 19.01.2023
- 1965 bis 1970 - 19.01.2024
- 1971 oder später - 19.012025
Anhand des Ausstellungsjahrs können Sie in der folgenden Übersicht einsehen, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen. Diese Fristen gelten für Führerscheine, die ab dem 01.01.1999 ausgestellt worden sind:
- 1999 bis 2001 - 19.01.2026
- 2002 bis 2004 - 19.01.2027
- 2005 bis 2007 - 19.01.2028
- 2008 - 19.01.2029
- 2009 - 19.01.2030
- 2010 - 19.01.2031
- 2011 - 19.01.2032
- 2012 bis 18.01.2013 - 19.01.2033
Hinweise:
- Inhaberinnen und Inhaber einer Fahrerlaubnis, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein ebenfalls bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
- Die jeweilige Befristung betrifft nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis. Eine ärztliche Untersuchung oder sonstige Überprüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.
- Die im Führerschein dokumentierten Rechte bleiben auch bei einem Umtausch des Dokuments grundsätzlich bestehen.
Hinweise für Burgdorf: Spezialisierung
Zwangsumtausch
Bis 2033 sollen alle Autofahrerinnen und Autofahrer in der EU einen Führerschein nach gleichem Standard besitzen, sodass für die meisten ein Pflichtumtausch ansteht. Betroffen sind alle Autofahrenden, die einen Führerschein besitzen, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde – als allererstes sollen aber die alten grauen und rosa Führerscheine, die vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, umgetauscht werden. Der Zeitraum für den Umtausch wurde gestaffelt nach Geburtsjahr und Ausstellungsdatum des Führerscheins. Die Geburtsjahrgänge 1953-58 haben am wenigsten Zeit – nur noch bis 19. Januar 2022 können sie ihre Führerscheine umtauschen.
In den Sommermonaten ist es in der Straßenverkehrsabteilung in der Halchterschen Straße vergleichsweise ruhig. Diese Zeit können Autofahrende aus dem Landkreis Wolfenbüttel für einen stressfreien Behördengang nutzen.
Für den Umtausch benötigen wir einen Personalausweis, ein biometrisches Lichtbild und den bisherigen Führerschein. Sollte der Führerschein nicht ursprünglich vom Landkreis Wolfenbüttel ausgestellt worden sein, müssen sich die Inhaber mit der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde in Verbindung setzen, um eine Karteikartenabschrift zur Umstellung der Fahrerlaubnis anzufordern. Die Kosten für die Umstellung betragen 25,30 Euro.
Die jeweiligen Fristen der verschiedenen Geburtsjahrgänge können in diesem Dokument eingesehen werden.
Zwangsumtausch
Bis 2033 sollen alle Autofahrerinnen und Autofahrer in der EU einen Führerschein nach gleichem Standard besitzen, sodass für die meisten ein Pflichtumtausch ansteht. Betroffen sind alle Autofahrenden, die einen Führerschein besitzen, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde - als allererstes sollen aber die alten grauen und rosa Führerscheine, die vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, umgetauscht werden. Der Zeitraum für den Umtausch wurde gestaffelt nach Geburtsjahr und Ausstellungsdatum des Führerscheins. Die Geburtsjahrgänge 1953-58 haben am wenigsten Zeit - nur noch bis 19. Januar 2022 können sie ihre Führerscheine umtauschen.
In den Sommermonaten ist es in der Straßenverkehrsabteilung in der Halchterschen Straße vergleichsweise ruhig. Diese Zeit können Autofahrende aus dem Landkreis Wolfenbüttel für einen stressfreien Behördengang nutzen.
Für den Umtausch benötigen wir einen Personalausweis, ein biometrisches Lichtbild und den bisherigen Führerschein. Sollte der Führerschein nicht ursprünglich vom Landkreis Wolfenbüttel ausgestellt worden sein, müssen sich die Inhaber mit der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde in Verbindung setzen, um eine Karteikartenabschrift zur Umstellung der Fahrerlaubnis anzufordern. Die Kosten für die Umstellung betragen 25,30 Euro.
Die jeweiligen Fristen der verschiedenen Geburtsjahrgänge können in diesem Dokument eingesehen werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Für Burgdorf wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
• Identitätsnachweis, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass
• aktuelles biometrisches Passfoto
• alter Führerschein im Original
• gegebenenfalls Karteikartenabschrift
• gegebenenfalls aktuelle Meldebescheinigung
Formulare
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.: Gebühr ab 25.0 EUR bis 30.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 28.10.2022
Stichwörter
Eu-Führerschein, Führerschein, Kartenführerschein, Fahrerlaubnis, alter Führerschein, alte Fahrerlaubnis, Führerschein umtauschen, Umtausch, Führerscheinumstellung, EU-Führerschein
Metainformation
- Ursprungsportal: Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Burgdorf
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Schladen-Werla
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Börßum
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Sickte
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Ohrum
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Wolfenbüttel
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Sehlde
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Dettum
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Remlingen-Semmenstedt
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Haverlah
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Kneitlingen
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Uehrde
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Winnigstedt
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Hedeper
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Heere
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Dahlum
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Elbe
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Wittmar
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Evessen
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Dorstadt
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Vahlberg
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Schöppenstedt
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Baddeckenstedt
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Roklum
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Cramme
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Cremlingen
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Denkte
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Erkerode
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Veltheim (Ohe)
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Flöthe
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Kissenbrück
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Heiningen
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Wittmar
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Wolfenbüttel
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Dorstadt
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Haverlah
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Börßum
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Sickte
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Ohrum
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Hedeper
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Schöppenstedt
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Flöthe
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Remlingen-Semmenstedt
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Veltheim (Ohe)
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Cramme
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Baddeckenstedt
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Uehrde
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Kneitlingen
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Elbe
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Heere
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Winnigstedt
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Cremlingen
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Roklum
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Dahlum
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Erkerode
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Kissenbrück
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Schladen-Werla
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Vahlberg
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Sehlde
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Burgdorf
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Heiningen
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Dettum
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Evessen
- Ursprungsportal: Spezialisierung in Denkte