Führerschein Ausstellung Umstellung einer Erlaubnis alten Rechts

    Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen

    Wenn die Gültigkeit Ihres Führerscheins abgelaufen ist, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen. Alte Papier- und Kartenführerscheine verlieren seit 2022 schrittweise ihre Gültigkeit. Der einheitliche Kartenführerschein der Europäischen Union (EU) ersetzt diese.

    Beschreibung

    Viele Besitzerinnen und Besitzer einer Fahrerlaubnis sind noch mit dem alten Papierführerschein unterwegs. Diese Dokumente verlieren seit dem 19.01.2022 schrittweise ihre Gültigkeit - gestaffelt nach dem Geburtsjahr der Inhaberin oder des Inhabers.

    Wenn die Gültigkeit Ihres alten Papierführerscheins abgelaufen ist, müssen Sie diesen durch den aktuell gültigen einheitlichen Kartenführerschein der Europäischen Union (EU) ersetzen lassen.

    Auch als Inhaberin und Inhaber eines älteren Führerscheins im Scheckkartenformat sind Sie von der Umtauschaktion betroffen.

    Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Für Führerscheine, die zuvor ausgestellt worden sind, gelten bestimmte Fristen, um diese umzutauschen.

    Anhand Ihres Geburtsjahrs können Sie in der folgenden Übersicht einsehen, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen. Diese Fristen gelten für Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind:

    • vor 1953 - 19.01.2033
    • 1953 bis 1958 - 19.07.2022
    • 1959 bis 1964 - 19.01.2023
    • 1965 bis 1970 - 19.01.2024
    • 1971 oder später - 19.012025

    Anhand des Ausstellungsjahrs können Sie in der folgenden Übersicht einsehen, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen. Diese Fristen gelten für Führerscheine, die ab dem 01.01.1999 ausgestellt worden sind:

    • 1999 bis 2001 - 19.01.2026
    • 2002 bis 2004 - 19.01.2027
    • 2005 bis 2007 - 19.01.2028
    • 2008 - 19.01.2029
    • 2009 - 19.01.2030
    • 2010 - 19.01.2031
    • 2011 - 19.01.2032
    • 2012 bis 18.01.2013 - 19.01.2033

    Hinweise:

    • Inhaberinnen und Inhaber einer Fahrerlaubnis, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein ebenfalls bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
    • Die jeweilige Befristung betrifft nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis. Eine ärztliche Untersuchung oder sonstige Überprüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.
    • Die im Führerschein dokumentierten Rechte bleiben auch bei einem Umtausch des Dokuments grundsätzlich bestehen.

    Hinweise für Northeim: Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen

    Allgemeine Informationen

    Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen gemäß der gültigen Fahrerlaubnis-Verordnung innerhalb der EU auf einheitliche und fälschungssichere Führerscheine umgestellt werden. Die neuen Führerscheine werden dann nur noch eine Geltungsdauer von 15 Jahren haben und müssen anschließend verlängert werden.

    Der Umtausch betrifft alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden - die Kartenführerschein ebenso wie die älteren grauen und rosafarbenen Papierführerscheine.

    Die Umstellung auf den neuen Führerschein erfolgt in einem Stufenplan. Als erstes sind alle Papierführerscheine dran, in einem nächsten Schritt dann die Kartenführerscheine. Wann es spätestens soweit ist, zeigen die Tabellen.

    Wir bitten Sie, den Umtausch Ihres Führerscheins erst dann zu beantragen, wenn es erforderlich wird. Die Fristen zum Umtausch enden jeweils erst im Januar, so dass wir jeweils eine Antragstellung ab April/Sommer des Vorjahres empfehlen. In diesem Zusammenhang weisen wir auch darauf hin, dass die neuen Führerscheine künftig nur noch 15 Jahre gelten.

    Für Führerscheine, die vor dem 31. Dezember 1998 (rosa oder grauer Papierführerschein) erstellt wurden, ist das Geburtsdatum entscheidend:

    Geburtstsjahr des Inhabers/der Inhaberin der Fahrerlaubnis

    Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht werden muss

    Vor 1953

    19. Januar 2033

    1953 bis 1958

    19. Januar 2022

    1959 bis 1964

    19. Januar 2023

    1965 bis 1970

    19. Januar 2024

    1971 oder später

    19. Januar 2025

    Für Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, entscheidet das das Ausstellungsjahr über den Stichtag zum Umtausch:

    Ausstellungsjahr

    Stichtag des Umtauschs

    1999 - 2001

    19. Januar 2026

    2002 - 2004

    19. Januar 2027

    2005 - 2007

    19. Januar 2028

    2008

    19. Januar 2029

    2009

    19. Januar 2030

    2010

    19. Januar 2031

    2011

    19. Januar 2032

    2012 - 18. Januar 2013

    19. Januar 2033

    Ihren alten Führerschein dürfen Sie nicht mehr benutzen, aber selbstverständlich behalten.

    Der ADAC hat ein Video erstellt, in dem das Thema nochmals anschaulich erklärt wird:



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Hinweise für Northeim: Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen

    Zuständig ist die Führerscheinstelle im Fachbereich 24 - Straßenverkehr des Landkreises Northeim. Ihren Antrag für den Umtausch der Führerscheine können Sie bei der Führerscheinstelle in Northeim sowie den Zulassungsstellen in Einbeck und Uslar stellen. Das Antragsformular finden Sie hier.

    Ansprechpartner

    Führerscheinstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Von-Menzel-Str. 7

    37154 Northeim

    Öffnungszeiten

    Ab dem 24. Juli ist die Führerscheinstelle vorübergehend im Kreishaus zu finden (3. Etage, Zimmer 301 bis 308). Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch und Freitag von 8 - 11.30 Uhr Dienstag und Donnerstag von 8 - 11.30 Uhr und von 14 - 16 Uhr Achtung, Besuche sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich! Terminvereinbarung per Email an fuehrerscheinstelle@landkreis-northeim.de oder telefonisch unter 05551/708-8677

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Telefon: 05551/708530 05551/708532 05551/708533 05551/708521 05551/708653

    Version

    Technisch geändert am 20.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

        Identitätsnachweis, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass
        aktuelles biometrisches Passfoto
        alter Führerschein im Original
        gegebenenfalls Karteikartenabschrift
        gegebenenfalls aktuelle Meldebescheinigung

    Hinweise für Northeim: Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen

    • Personalausweis / Reisepass
    • Biometrisches Passfoto
    • Alter Führerschein
    • Sollte der letzte Führerschein nicht vom Landkreis Northeim ausgestellt worden sein, benötigen Sie eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde, wenn es sich um den grauen oder rosafarbenen Papierführerschein handelt. Diese Karteikartenabschrift kann die Behörde per E-mail an den Landkreis Northeim senden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Northeim: Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen

    1. Sie geben den ausgefüllten Antrag persönlich in der Führerscheinstelle oder einer der Zulassungsstellen ab.
    2. Vor Ort tätigen Sie die Unterschrift, die dann auf Ihren neuen Führerschein kommt. Deshalb ist es zwingend erforderlich, dass Sie persönlich erscheinen.
    3. Sie bezahlen bei Beauftragung des neuen Führerscheins bar oder mit EC-Karte
    4. Sie erhalten eine Information, dass Sie den neuen Führerschein abholen können. Mit einer Vollmacht kann er auch von einer anderen Person abgeholt werden. Spätestens jetzt wird auch der alte Führerschein entwertet. Falls Sie den neuen Führerschein per Post erhalten wollen, muss ihr alter Führerschein bereits im Vorfeld entwertet werden.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Northeim: Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen

    Die Bearbeitungsdauer eines Umtauschantrages beträgt maximal vier Wochen.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.: Gebühr ab 25.00 EUR bis 30.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise für Northeim: Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen

    Standardmäßig wird der neue Führerschein per Direktversand zu Ihnen geschickt. Die Kosten betragen in diesem Fall 30,30 Euro. In Ausnahmefällen kann der neue Führerschein auch persönlich in der Führerscheinstelle abgeholt werden. Die Kosten betragen dann 25,30 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Northeim: Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen

    Seit dem 1. Januar 1999 gilt in Deutschland ein in vielen Einzelheiten geändertes Fahrerlaubnisrecht. Unter anderem ist hierin die Einführung des europaweit einheitlichen Kartenführerscheins geregelt: völlig neue Klassen-Bezeichnungen und höhere Mindestanforderungen für die Prüfung.

    Zwar wurden die Fahrerlaubnis-Klassen neu benannt und kategorisiert, aber die Führerscheine, die nach altem Recht erteilt wurden, bleiben weiterhin in vollem Umfang gültig.


    Gegenüberstellung Klassen


    alt


    neu

    1

    A unbeschränkt

    1 A

    A beschränkt

    1 B

    A1

    2

    C, CE, T

    2*

    D. DE

    3

    B, BE, C1, C1E

    3*

    D1, D1E

    4

    M

    5

    L

    Mofa

    Mofa

    Krankenfahrstühle

    Krankenfahrstühle


    *Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Kraftomnibussen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Northeim: Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 28.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Stichwörter

    Führerschein, alter Führerschein, alte Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnis, Führerscheinumstellung, Umtausch, EU-Führerschein, Eu-Führerschein, Führerschein umtauschen, Kartenführerschein

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de