• Varrel (Landkreis Diepholz, Niedersachsen)
Umsatzsteuer Befreiung

Prüfung der Voraussetzungen der Umsatzsteuerbefreiung

Umsatzsteuerbefreiungen müssen nicht beantragt werden, sondern sie gelten, soweit die jeweiligen rechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Das stellt sicher, dass Leistungen für wichtige Bereiche des täglichen Lebens, wie Mieten und Heilbehandlungen nicht verteuert werden.

Beschreibung

Um Leistungen für wichtige Bereiche des täglichen Lebens wie Mieten und Heilbehandlungen nicht zu verteuern, gelten Steuerbefreiungen.
Von der Umsatzsteuer befreit sind zum Beispiel:

  • Vermietung von Wohnungen,
  • Versicherungsleistungen,
  • kulturelle Leistungen,
  • Bildungsleistungen,
  • Heilbehandlungsleistungen,
  • Betreuungs- und Pflegeleistungen,
  • Kinder- und Jugendhilfeleistungen.

Das Finanzamt prüft nach den Angaben des Steuerpflichtigen, ob die jeweiligen rechtlichen Voraussetzungen für die Umsatzsteuerbefreiung vorliegen. Dazu gehören zum einen persönliche Voraussetzungen, zum Beispiel dass Heilbehandlungsleistungen durch einen Arzt oder einen Angehörigen eines Heilberufs erbracht werden. Zum anderen kann es sachliche Voraussetzungen geben, zum Beispiel dass es sich bei Leistungen gegenüber Kindern und Jugendlichen um Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, Achtes Buch (SGB VIII) handelt.
Dass die weiteren Voraussetzungen zur Umsatzsteuerbefreiung für kulturelle oder Bildungsleistungen vorliegen, muss gegenüber dem Finanzamt mit einer Bescheinigung nachgewiesen werden.

Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an das zuständige Finanzamt.

Ansprechpartner

Finanzamt Sulingen

Adresse

Hausanschrift

Hindenburgstraße 16

27232 Sulingen

Öffnungszeiten

Mo.: 08:00 - 12:00 Uhr Di.: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr Mi.: geschlossen  Do.: 08:00 - 12:00 Uhr Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr ; Mo.: 08:00 - 12:00 Uhr Di.: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr Mi.: geschlossen  Do.: 08:00 - 12:00 Uhr Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 4271 87-0

E-Mail: Poststelle@fa-su.niedersachsen.de

Version

Technisch erstellt am 07.12.2020

Technisch geändert am 04.07.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Suche nach zuständigem Finanzamt auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern

Internet

Version

Technisch erstellt am 29.06.2023

Technisch geändert am 29.06.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

Die für die Anwendung der jeweiligen Umsatzsteuerbefreiung gegebenenfalls erforderlichen Unterlagen oder Nachweise ergeben sich aus der jeweiligen Befreiungsnorm. Zum Beispiel muss eine Pflegeeinrichtung für die Umsatzsteuerbefreiung der Pflegeleistungen einen Versorgungsvertrag vorlegen.

Formulare

Formulare: keine

Onlineverfahren möglich: ja

Schriftform erforderlich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Die Formulare für die Steuererklärungen sind im Internet z.B. in Mein ELSTER zu finden.

Papierformulare sind nur in Ausnahmefällen zulässig , soweit kein PC vorhanden ist.

Ein persönliches Erscheinen ist nicht nötig.

Voraussetzungen

Die Anforderungen an die einzelnen Steuerbefreiungen sind sehr unterschiedlich und im Umsatzsteuergesetz einzeln geregelt. Die Inanspruchnahme mancher Steuerbefreiungen erfordert teilweise separate Bescheinigungen. Diese stellen die jeweils in den Ländern oder dem Bund fachlich zuständigen Behörden aus.
Im Zweifel wenden Sie sich an das für Sie zuständige Finanzamt.

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Einspruch gegen den Steuerbescheid
    Detaillierte Informationen, wie und innerhalb welchen Zeitraums Sie Einspruch erheben können, können Sie der dem Steuerbescheid angefügten Rechtsbehelfsbelehrung entnehmen.
  • finanzgerichtliche Klage

Verfahrensablauf

Die Steuererklärung wird beim zuständigen Finanzamt eingereicht.

  • Das Finanzamt prüft ob die Voraussetzungen für die Umsatzsteuerbefreiung vorliegen.
  • Das Ergebnis dieser Prüfung erfahren Sie aus dem Steuerbescheid.

Fristen

Es gelten die allgemeinen Steuererklärungsfristen.

Bearbeitungsdauer

  • in der Regel bis zu 2 Monate

Kosten

Für Sie entstehen keine Kosten.

Ausnahme sind gegebenenfalls erforderliche Bescheinigungen für kulturelle und Bildungsleistungen. Für diese Bescheinigungen können Gebühren bei den zuständigen Behörden der Länder anfallen.

Weitere Informationen

Unterstützende Institutionen

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen Niedersächsisches Finanzministerium   am 28.02.2023

Version

Technisch erstellt am 21.05.2007

Technisch geändert am 01.02.2025

Stichwörter

Bescheinigung, Umsatzsteuerbefreiung, Steuerbefreiung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024