Wohnsitz Ummeldung
Beschreibung
Bei der Ummeldung eines Wohnsitzes, z. B. auf Grund eines Umzuges, handelt es sich um die Anmeldung eines neuen Wohnsitzes.
Sofern Sie innerhalb von Deutschland in eine neue Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt umziehen, müssen Sie die Anmeldung bei der zuständigen Stelle des neuen Wohnsitzes vornehmen. Danach wird von der zuständigen Stelle des neuen Wohnortes eine Rückmeldung an die bisher zuständige Stelle ausgelöst. Die Abmeldung wird dort automatisch vorgenommen.
Der Umzug innerhalb der Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt bzw. dem Wohnungswechsel innerhalb eines Wohnhauses ist der zuständigen Stelle mit einer Frist von 2 Wochen zu melden.
Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.
Zudem ist auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren (neuen) Wohnsitz haben.
Ansprechpartner
Stadt Weener (Ems) - Sachgebiet IV.3 - Bürgerservice (Melde- und Personenstandswesen)
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1440
26821 Weener
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: öffentlicher Parkplatz, neben dem Rathaus
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: vorm Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Weener, Neue Straße
Linie:- Bus: 620
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Frau Feldiek
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 231
Telefon Festnetz: 04951 305-230
Fax: 04951 305-99230
E-Mail: ema@weener.de
Frau Reuter
Hausanschrift
Fax: 04951 305-99230
Telefon Festnetz: 04951 305-230
Telefon Festnetz: 231
E-Mail: ema@weener.de
Frau Kuper
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 232
Telefon Festnetz: 04951 305-230
Fax: 04951 305-99230
E-Mail: sabrina.kuper@weener.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Wohnungsgeberbestätigung
- ggf. Meldeschein
Formulare
Die zuständige Stelle hält den Meldeschein kostenfrei für Sie bereit.
Der Meldeschein kann über viele kommunale Internetauftritte heruntergeladen werden. Mitunter ist es möglich, sich direkt über das Internet online anzumelden, wenn die zuständige Stelle ein entsprechendes Online-Meldeformular mit gesicherter elektronischer Übermittlung der Daten zur Verfügung stellt. Diese Meldung muss von Ihnen jedoch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterschrieben werden. Hierzu ist eine entsprechende Signaturkarte erforderlich. Diese ist über Teledienstleister, Banken und Sparkassen erhältlich.
Fristen
Die Ummeldung muss innerhalb von 2 Wochen erfolgen.
Kosten
Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Woche können mit einem Bußgeld geahndet werden.: Gebühr kostenfrei
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe durch MI; Text abgestimmt mit Stadt Garbsen
Stichwörter
Umzug, Wohnungswechsel, Wohnsitz ummelden, Wohnortwechsel, ummelden, Meldeamt, neue Wohnung, umziehen