Wohnsitz Ummeldung
Beschreibung
Bei der Ummeldung eines Wohnsitzes, z. B. auf Grund eines Umzuges, handelt es sich um die Anmeldung eines neuen Wohnsitzes.
Sofern Sie innerhalb von Deutschland in eine neue Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt umziehen, müssen Sie die Anmeldung bei der zuständigen Stelle des neuen Wohnsitzes vornehmen. Danach wird von der zuständigen Stelle des neuen Wohnortes eine Rückmeldung an die bisher zuständige Stelle ausgelöst. Die Abmeldung wird dort automatisch vorgenommen.
Der Umzug innerhalb der Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt bzw. dem Wohnungswechsel innerhalb eines Wohnhauses ist der zuständigen Stelle mit einer Frist von 2 Wochen zu melden.
Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.
Zudem ist auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren (neuen) Wohnsitz haben.
Ansprechpartner
Meldewesen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch: 08.00 - 12.30 und 14.00 - 16.30 Uhr Donnerstag: 08.00 - 12.30 und 14.00 - 18.00 Uhr Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05921 87860
Fax: 05921 878-400
Kontaktperson
Birgit Averes
Frau Busch
Barbara Gomoluch
Helga Götker
Elisabeth Haneklaus
Petra Heinze
Stefanie Naujoks
Nicole Schievink
Ina Schwarze
Adriana Wroblewska
erforderliche Unterlagen
- Wohnungsgeberbestätigung
- ggf. Meldeschein
Hinweise für Nordhorn: Wohnsitz Ummeldung
- Personalausweise
Formulare
Die zuständige Stelle hält den Meldeschein kostenfrei für Sie bereit.
Der Meldeschein kann über viele kommunale Internetauftritte heruntergeladen werden. Mitunter ist es möglich, sich direkt über das Internet online anzumelden, wenn die zuständige Stelle ein entsprechendes Online-Meldeformular mit gesicherter elektronischer Übermittlung der Daten zur Verfügung stellt. Diese Meldung muss von Ihnen jedoch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterschrieben werden. Hierzu ist eine entsprechende Signaturkarte erforderlich. Diese ist über Teledienstleister, Banken und Sparkassen erhältlich.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Nordhorn: Wohnsitz Ummeldung
§ 17 Bundesmeldegesetz (BMG)
§ 19 Bundesmeldegesetz (BMG)
Fristen
Die Ummeldung muss innerhalb von 2 Wochen erfolgen.
Kosten
Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Woche können mit einem Bußgeld geahndet werden.: Gebühr kostenfrei
Hinweise für Nordhorn: Wohnsitz Ummeldung
Es fallen keine Gebühren an. Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Woche können mit einem Verwarn- oder Bußgeld geahndet werden.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe durch MI; Text abgestimmt mit Stadt Garbsen
Stichwörter
neue Wohnung, ummelden, Wohnortwechsel, Wohnsitz ummelden, umziehen, Umzug, Meldeamt, Wohnungswechsel