Wohnsitz Ummeldung
Beschreibung
Bei der Ummeldung eines Wohnsitzes, z. B. auf Grund eines Umzuges, handelt es sich um die Anmeldung eines neuen Wohnsitzes.
Sofern Sie innerhalb von Deutschland in eine neue Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt umziehen, müssen Sie die Anmeldung bei der zuständigen Stelle des neuen Wohnsitzes vornehmen. Danach wird von der zuständigen Stelle des neuen Wohnortes eine Rückmeldung an die bisher zuständige Stelle ausgelöst. Die Abmeldung wird dort automatisch vorgenommen.
Der Umzug innerhalb der Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt bzw. dem Wohnungswechsel innerhalb eines Wohnhauses ist der zuständigen Stelle mit einer Frist von 2 Wochen zu melden.
Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.
Zudem ist auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren (neuen) Wohnsitz haben.
Ansprechpartner
Gemeinde Wiefelstede - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Neben dem Eingang
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Neben dem Rathaus
Anzahl: 15
Gebühren: nein
Wiefelstede, Kirchstraße
Bus: K.A.
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag  08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Samstag 10:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 04402 965-132
Telefon Festnetz: 04402 965-133
Telefon Festnetz: 04402 965-136
Telefon Festnetz: 04402 965-137
E-Mail: buergerbuero@wiefelstede.de
Bankverbindung
Gemeinde Wiefelstede
Empfänger: Gemeinde Wiefelstede
IBAN: DE48 2806 1822 0100 0012 00
Bankinstitut: Oldenburger Volksbank
Gemeinde Wiefelstede
Empfänger: Gemeinde Wiefelstede
IBAN: DE29 2802 0050 1681 7215 00
Bankinstitut: Oldenburgische Landesbank
Gemeinde Wiefelstede
Empfänger: Gemeinde Wiefelstede
IBAN: DE22 2805 0100 0043 3200 50
Bankinstitut: Landesparkasse zu Oldenburg
erforderliche Unterlagen
- Wohnungsgeberbestätigung
- ggf. Meldeschein
Formulare
Die zuständige Stelle hält den Meldeschein kostenfrei für Sie bereit.
Der Meldeschein kann über viele kommunale Internetauftritte heruntergeladen werden. Mitunter ist es möglich, sich direkt über das Internet online anzumelden, wenn die zuständige Stelle ein entsprechendes Online-Meldeformular mit gesicherter elektronischer Übermittlung der Daten zur Verfügung stellt. Diese Meldung muss von Ihnen jedoch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterschrieben werden. Hierzu ist eine entsprechende Signaturkarte erforderlich. Diese ist über Teledienstleister, Banken und Sparkassen erhältlich.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Ummeldung muss innerhalb von 2 Wochen erfolgen.
Kosten
Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Woche können mit einem Bußgeld geahndet werden.: Gebühr kostenfrei
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe durch MI; Text abgestimmt mit Stadt Garbsen
Stichwörter
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