Wohnsitz Änderung

    Wohnsitz Ummeldung

    Beschreibung

    Bei der Ummeldung eines Wohnsitzes, z. B. auf Grund eines Umzuges, handelt es sich um die Anmeldung eines neuen Wohnsitzes.

    Sofern Sie innerhalb von Deutschland in eine neue Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt umziehen, müssen Sie die Anmeldung bei der zuständigen Stelle des neuen Wohnsitzes vornehmen. Danach wird von der zuständigen Stelle des neuen Wohnortes eine Rückmeldung an die bisher zuständige Stelle ausgelöst. Die Abmeldung wird dort automatisch vorgenommen.

    Der Umzug innerhalb der Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt bzw. dem Wohnungswechsel innerhalb eines Wohnhauses ist der zuständigen Stelle mit einer Frist von 2 Wochen zu melden.

    Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.
    Zudem ist auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren (neuen) Wohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Edewecht - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 7

    26188 Edewecht

    Behindertenparkplatz: Am Marktplatz
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Behindertenparkplatz: Am Rathaus
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Am Marktplatz
    Anzahl: 30
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Am Rathaus
    Anzahl: 15
    Gebühren: nein

    Edewecht Markt

    Bus: 380 und 393

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04405 916-0

    Fax: 04405 916-1149

    E-Mail: buergerbuero@edewecht.de

    Bankverbindung

    Gemeinde Edewecht

    Empfänger: Gemeinde Edewecht

    IBAN: DE74 2806 1822 0011 4634 00

    BIC: GENODEF1EDE

    Bankinstitut: Volksbank Ammerland-Süd

    Gemeindekasse Edewecht

    Empfänger: Gemeindekasse Edewecht

    IBAN: DE11 2805 0100 0042 4035 01

    BIC: SLZODE22XXX

    Bankinstitut: Landessparkasse zu Oldenburg

    Gemeinde Edewecht

    Empfänger: Gemeinde Edewecht

    IBAN: DE48 2802 0050 1503 5017 00

    BIC: OLBODEH2XXX

    Bankinstitut: Oldenburgische Landesbank AG

    Version

    Technisch erstellt am 18.07.2014 (von: Webservice, Gemeinde Edewecht)

    Technisch geändert am 11.07.2024 (von: Kauf, Vanessa)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Wohnungsgeberbestätigung
    • ggf. Meldeschein

    Hinweise für Edewecht: Wohnsitz: Ummeldungregional

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    Grundsätzlich ist das persönliche Erscheinen erforderlich. Sie haben jedoch auch die Möglichkeit das Ummeldeformular auszufüllen, zu unterschreiben und mit einem Dokument durch Dritte abzugeben. Bringen Sie bitte alle Ausweisdokumente die Sie besitzen mit. Eine Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters ist zwingend vorzulegen.

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    Grundsätzlich ist das persönliche Erscheinen erforderlich. Sie haben jedoch auch die Möglichkeit das Ummeldeformular auszufüllen, zu unterschreiben und mit einem Dokument durch Dritte abzugeben. Bringen Sie bitte alle Ausweisdokumente die Sie besitzen mit. Eine Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters ist zwingend vorzulegen.

    Formulare

    Die zuständige Stelle hält den Meldeschein kostenfrei für Sie bereit.

    Der Meldeschein kann über viele kommunale Internetauftritte heruntergeladen werden. Mitunter ist es möglich, sich direkt über das Internet online anzumelden, wenn die zuständige Stelle ein entsprechendes Online-Meldeformular mit gesicherter elektronischer Übermittlung der Daten zur Verfügung stellt. Diese Meldung muss von Ihnen jedoch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterschrieben werden. Hierzu ist eine entsprechende Signaturkarte erforderlich. Diese ist über Teledienstleister, Banken und Sparkassen erhältlich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Ummeldung muss innerhalb von 2 Wochen erfolgen.

    Kosten

    Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Woche können mit einem Bußgeld geahndet werden.: Gebühr kostenfrei

    Hinweise für Edewecht: Wohnsitz: Ummeldungregional

    Die Meldefrist beträgt aktuell zwei Wochen.

    Die Meldefrist beträgt aktuell zwei Wochen.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe durch MI; Text abgestimmt mit Stadt Garbsen

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 04.03.2024 (von: Witte, Farina Isabell)

    Stichwörter

    Wohnsitz ummelden, Wohnungswechsel, Wohnortwechsel, Umzug, ummelden, umziehen, neue Wohnung, Meldeamt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)