Wohnsitz Ummeldung
Beschreibung
Bei der Ummeldung eines Wohnsitzes, z. B. auf Grund eines Umzuges, handelt es sich um die Anmeldung eines neuen Wohnsitzes.
Sofern Sie innerhalb von Deutschland in eine neue Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt umziehen, müssen Sie die Anmeldung bei der zuständigen Stelle des neuen Wohnsitzes vornehmen. Danach wird von der zuständigen Stelle des neuen Wohnortes eine Rückmeldung an die bisher zuständige Stelle ausgelöst. Die Abmeldung wird dort automatisch vorgenommen.
Der Umzug innerhalb der Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt bzw. dem Wohnungswechsel innerhalb eines Wohnhauses ist der zuständigen Stelle mit einer Frist von 2 Wochen zu melden.
Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.
Zudem ist auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.
Hinweise für Thedinghausen: Ummeldung eines Wohnsitzes
Der Umzug innerhalb der Samtgemeinde muss innerhalb von 1 Woche persönlich angezeigt werden. Bei Verhinderung können Sie die Ummeldung durch eine andere Person mit Vollmacht (es muss ein Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden) vornehmen lassen. Eine Unterschrift ist in allen Fällen unbedingt erforderlich. Die Vollmacht für die Ummeldung entnehmen Sie bitte den unten aufgeführten Dokument.
Mit Inkrafttreten des neuen Bundesmeldegesetzes ab dem 01.11.2015 ist bei jedem Einzug und in wenigen Fällen auch beim Auszug (Wegzug ins Ausland, ersatzlose Aufgabe einer Nebenwohnung) eine Bestätigung durch den Wohnungsgeber auszustellen. Diese wird vom Wohnungsnehmer zur Erledigung des Meldevorgangs benötigt.
Das notwendige Formular steht im unteren Bereich dieser Seite unter Dokumente zum Download bereit.
Der Umzug innerhalb der Samtgemeinde muss innerhalb von 1 Woche persönlich angezeigt werden. Bei Verhinderung können Sie die Ummeldung durch eine andere Person mit Vollmacht (es muss ein Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden) vornehmen lassen. Eine Unterschrift ist in allen Fällen unbedingt erforderlich. Die Vollmacht für die Ummeldung entnehmen Sie bitte den unten aufgeführten Dokument.
Mit Inkrafttreten des neuen Bundesmeldegesetzes ab dem 01.11.2015 ist bei jedem Einzug und in wenigen Fällen auch beim Auszug (Wegzug ins Ausland, ersatzlose Aufgabe einer Nebenwohnung) eine Bestätigung durch den Wohnungsgeber auszustellen. Diese wird vom Wohnungsnehmer zur Erledigung des Meldevorgangs benötigt.
Das notwendige Formular steht im unteren Bereich dieser Seite unter Dokumente zum Download bereit.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren (neuen) Wohnsitz haben.
Hinweise für Thedinghausen: Ummeldung eines Wohnsitzes
Eine Ummeldung muss im Einwohnermeldeamt im Rathaus Thedinghausen vorgenommen werden.
Das Einwohnermeldeamt kann ohne Termin während der Öffnungszeiten aufgesucht werden.
Eine Ummeldung muss im Einwohnermeldeamt im Rathaus Thedinghausen vorgenommen werden.
Das Einwohnermeldeamt kann ohne Termin während der Öffnungszeiten aufgesucht werden.
Ansprechpartner
Sachgebiet Ordnung
Adresse
Hausanschrift
27321 Thedinghausen
Kontaktperson
Herr Kevin Weidmann
Frau Weigel
Frau Rapp
Frau Kempf
erforderliche Unterlagen
- Wohnungsgeberbestätigung
- ggf. Meldeschein
Formulare
Die zuständige Stelle hält den Meldeschein kostenfrei für Sie bereit.
Der Meldeschein kann über viele kommunale Internetauftritte heruntergeladen werden. Mitunter ist es möglich, sich direkt über das Internet online anzumelden, wenn die zuständige Stelle ein entsprechendes Online-Meldeformular mit gesicherter elektronischer Übermittlung der Daten zur Verfügung stellt. Diese Meldung muss von Ihnen jedoch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterschrieben werden. Hierzu ist eine entsprechende Signaturkarte erforderlich. Diese ist über Teledienstleister, Banken und Sparkassen erhältlich.
Hinweise für Thedinghausen: Ummeldung eines Wohnsitzes
Das Ummeldeformular füllen wir für Sie aus, Sie müssen nur noch unterschreiben.
Das Ummeldeformular füllen wir für Sie aus, Sie müssen nur noch unterschreiben.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Ummeldung muss innerhalb von 2 Wochen erfolgen.
Hinweise für Thedinghausen: Ummeldung eines Wohnsitzes
Die Ummeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.
Die Ummeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.
Kosten
Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Woche können mit einem Bußgeld geahndet werden.: Gebühr kostenfrei
Hinweise für Thedinghausen: Ummeldung eines Wohnsitzes
Kosten: gebührenfrei.
Kosten: gebührenfrei.
Weitere Informationen
Hinweise für Thedinghausen: Ummeldung eines Wohnsitzes
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe durch MI; Text abgestimmt mit Stadt Garbsen
Stichwörter
Umzug, neue Wohnung, Wohnortwechsel, Wohnungswechsel, umziehen, ummelden, Meldeamt, Wohnsitz ummelden