Wohnsitz Änderung

    Wohnsitz Ummeldung

    Beschreibung

    Bei der Ummeldung eines Wohnsitzes, z. B. auf Grund eines Umzuges, handelt es sich um die Anmeldung eines neuen Wohnsitzes.

    Sofern Sie innerhalb von Deutschland in eine neue Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt umziehen, müssen Sie die Anmeldung bei der zuständigen Stelle des neuen Wohnsitzes vornehmen. Danach wird von der zuständigen Stelle des neuen Wohnortes eine Rückmeldung an die bisher zuständige Stelle ausgelöst. Die Abmeldung wird dort automatisch vorgenommen.

    Der Umzug innerhalb der Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt bzw. dem Wohnungswechsel innerhalb eines Wohnhauses ist der zuständigen Stelle mit einer Frist von 2 Wochen zu melden.

    Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.
    Zudem ist auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.

    Hinweise für Schneverdingen: Wohnsitz: Ummeldung

    Sofern Sie innerhalb von Schneverdingen umziehen, müssen Sie die neue Adresse binnen einer Woche nach Bezug der Wohnung dem Bürgerbüro der Stadt Schneverdingen mitteilen.

    Die Ummeldung sollten Sie grundsätzlich persönlich (ab dem 16. Lebensjahr) vornehmen.

    Ist dies aus zeitlichen Gründen nicht möglich, kann die Ummeldung durch eine dritte Person vorgenommen werden. Diese muss sich ausweisen, das von Ihnen ausgefüllte und unterschriebene Ummeldeformular und Ihren Personalausweis vorlegen.

    Bei Ummeldung von Kindern bzw. Jugendlichen unter 16 Jahren, beachten Sie bitte die Kategorie "Welche Unterlagen werden benötigt".

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren (neuen) Wohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Stadt Schneverdingen - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstraße 3

    29640 Schneverdingen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontaktperson

    Formulare

    Wohnsitz Ummeldung
    Wohnungsgeberbestätigung

    Stichwörter

    Einwohnermeldeamt, Kfz-Zulassung, Fundbüro, Gewerbeamt

    Version

    Technisch geändert am 14.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeindefreier Bezirk Lohheide

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchweg 8

    29303 Hasselhorst

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05051 9867-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2016

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Wohnungsgeberbestätigung
    • ggf. Meldeschein

    Hinweise für Schneverdingen: Wohnsitz: Ummeldung

    • Personalausweis (auch vorläufigen Personalausweis)
    • ausgefülltes und unterschriebenes Ummeldeformular bei Vertretung durch eine dritte Person

    Ummeldung von Kindern bzw. Jugendlichen unter 16 Jahren:

    • Anwesenheit eines Sorgeberechtigten
    • deren/ dessen Personaldokument im Original oder als Kopie
    • Unterschrift beider Sorgeberechtigten auf dem Ummeldeformular oder eine formlose schriftliche Zustimmungserklärung des nicht anwesenden Sorgeberechtigten
    • bei Alleinerziehenden: Nachweis des alleinigen Sorgerechts (z. B. Sorgerechtsnachweis, Nachweis über das Aufenthaltsbestimmungsrecht, oder Negativbescheinigung vom Jugendamt)

    Formulare

    Die zuständige Stelle hält den Meldeschein kostenfrei für Sie bereit.

    Der Meldeschein kann über viele kommunale Internetauftritte heruntergeladen werden. Mitunter ist es möglich, sich direkt über das Internet online anzumelden, wenn die zuständige Stelle ein entsprechendes Online-Meldeformular mit gesicherter elektronischer Übermittlung der Daten zur Verfügung stellt. Diese Meldung muss von Ihnen jedoch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterschrieben werden. Hierzu ist eine entsprechende Signaturkarte erforderlich. Diese ist über Teledienstleister, Banken und Sparkassen erhältlich.

    Fristen

    Die Ummeldung muss innerhalb von 2 Wochen erfolgen.

    Hinweise für Schneverdingen: Wohnsitz: Ummeldung

    Es fallen keine Gebühren an.

    Verspätete Ummeldungen (Überschreitung der Meldefrist von einer Woche) können mit einem Bußgeld geahndet werden.

    Kosten

    Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Woche können mit einem Bußgeld geahndet werden.: Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schneverdingen: Wohnsitz: Ummeldung

    Bitte beachten Sie, dass gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein (ZB I) zu ändern ist.

    Um die Anschrift auf Ihrem Personalausweis ändern zu können, muss dieser gültig sein.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe durch MI; Text abgestimmt mit Stadt Garbsen

    Version

    Technisch geändert am 04.03.2024

    Stichwörter

    neue Wohnung, Umzug, Wohnsitz ummelden, Wohnortwechsel, ummelden, umziehen, Meldeamt, Wohnungswechsel

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de