Wohnsitz Änderung

    Wohnsitz Ummeldung

    Beschreibung

    Bei der Ummeldung eines Wohnsitzes, z. B. auf Grund eines Umzuges, handelt es sich um die Anmeldung eines neuen Wohnsitzes.

    Sofern Sie innerhalb von Deutschland in eine neue Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt umziehen, müssen Sie die Anmeldung bei der zuständigen Stelle des neuen Wohnsitzes vornehmen. Danach wird von der zuständigen Stelle des neuen Wohnortes eine Rückmeldung an die bisher zuständige Stelle ausgelöst. Die Abmeldung wird dort automatisch vorgenommen.

    Der Umzug innerhalb der Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt bzw. dem Wohnungswechsel innerhalb eines Wohnhauses ist der zuständigen Stelle mit einer Frist von 2 Wochen zu melden.

    Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.
    Zudem ist auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.

    Hinweise für Bardowick: Wohnsitz Ummeldung

    Allgemeine Informationen

    Sofern Sie innerhalb der Samtgemeinde Bardowick umziehen, haben Sie die neue Adresse innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der Wohnung dem Einwohnermeldeamt der Samtgemeinde Bardowick mitzuteilen.

    Die Ummeldung sollten Sie grundsätzlich persönlich (ab dem 16. Lebensjahr) vornehmen.

    Ist dies aus zeitlichen Gründen nicht möglich, kann die Ummeldung durch eine dritte Person vorgenommen werden. Diese hat sich auszuweisen, eine Vollmacht, die Wohnungsgeberbestätigung, Ihren Personalausweis und gegebenenfalls einen Reisepass vorzulegen.

    Bei Ummeldung von Kindern bzw. Jugendlichen unter 16 Jahren, beachten Sie bitte die Kategorie "Welche Unterlagen werden benötigt".



    Allgemeine Informationen

    Sofern Sie innerhalb der Samtgemeinde Bardowick umziehen, haben Sie die neue Adresse innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der Wohnung dem Einwohnermeldeamt der Samtgemeinde Bardowick mitzuteilen.

    Die Ummeldung sollten Sie grundsätzlich persönlich (ab dem 16. Lebensjahr) vornehmen.

    Ist dies aus zeitlichen Gründen nicht möglich, kann die Ummeldung durch eine dritte Person vorgenommen werden. Diese hat sich auszuweisen, eine Vollmacht, die Wohnungsgeberbestätigung, Ihren Personalausweis und gegebenenfalls einen Reisepass vorzulegen.

    Bei Ummeldung von Kindern bzw. Jugendlichen unter 16 Jahren, beachten Sie bitte die Kategorie "Welche Unterlagen werden benötigt".



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren (neuen) Wohnsitz haben.

    Hinweise für Bardowick: Wohnsitz Ummeldung

    Bitte wenden Sie sich an das Einwohnermeldeamt der Samtgemeinde Bardowick.

    Bitte wenden Sie sich an das Einwohnermeldeamt der Samtgemeinde Bardowick.

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Bardowick

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstraße 12

    21357 Bardowick

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag und Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 15.00 - 18.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04131 1201

    Fax: 04131 1201-800

    E-Mail: info@bardowick.de

    Version

    Technisch erstellt am 30.01.2008 (von: Annette Henn)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Samtgemeinde Bardowick)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • Wohnungsgeberbestätigung
    • ggf. Meldeschein

    Hinweise für Bardowick: Wohnsitz Ummeldung

    Ummeldung von Kindern bzw. Jugendlichen unter 16 Jahren:

    • Anwesenheit eines Sorgeberechtigten
    • deren/ dessen Personaldokument im Original oder als Kopie
    • eine schriftliche Zustimmungserklärung des nicht anwesenden Sorgeberechtigten
    • bei Alleinerziehenden: Nachweis des alleinigen Sorgerechts (z. B. Sorgerechtsnachweis, Nachweis über das Aufenthaltsbestimmungsrecht, oder Negativbescheinigung vom Jugendamt)

    Ummeldung von Kindern bzw. Jugendlichen unter 16 Jahren:

    • Anwesenheit eines Sorgeberechtigten
    • deren/ dessen Personaldokument im Original oder als Kopie
    • eine schriftliche Zustimmungserklärung des nicht anwesenden Sorgeberechtigten
    • bei Alleinerziehenden: Nachweis des alleinigen Sorgerechts (z. B. Sorgerechtsnachweis, Nachweis über das Aufenthaltsbestimmungsrecht, oder Negativbescheinigung vom Jugendamt)

    Formulare

    Die zuständige Stelle hält den Meldeschein kostenfrei für Sie bereit.

    Der Meldeschein kann über viele kommunale Internetauftritte heruntergeladen werden. Mitunter ist es möglich, sich direkt über das Internet online anzumelden, wenn die zuständige Stelle ein entsprechendes Online-Meldeformular mit gesicherter elektronischer Übermittlung der Daten zur Verfügung stellt. Diese Meldung muss von Ihnen jedoch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterschrieben werden. Hierzu ist eine entsprechende Signaturkarte erforderlich. Diese ist über Teledienstleister, Banken und Sparkassen erhältlich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Ummeldung muss innerhalb von 2 Wochen erfolgen.

    Hinweise für Bardowick: Wohnsitz Ummeldung

    Die Ummeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.

    Die Ummeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.

    Kosten

    Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Woche können mit einem Bußgeld geahndet werden.: Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bardowick: Wohnsitz Ummeldung

    Bitte beachten Sie, dass gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein (ZB I) zu ändern ist.

    Um die Anschrift auf Ihrem Personalausweis ändern zu können, muss dieser gültig sein.

    Bitte beachten Sie, dass gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein (ZB I) zu ändern ist.

    Um die Anschrift auf Ihrem Personalausweis ändern zu können, muss dieser gültig sein.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe durch MI; Text abgestimmt mit Stadt Garbsen

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 04.03.2024 (von: Witte, Farina Isabell)

    Stichwörter

    Wohnsitz ummelden, Wohnungswechsel, Wohnortwechsel, Umzug, ummelden, umziehen, neue Wohnung, Meldeamt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)