Wohnsitz Ummeldung
Beschreibung
Bei der Ummeldung eines Wohnsitzes, z. B. auf Grund eines Umzuges, handelt es sich um die Anmeldung eines neuen Wohnsitzes.
Sofern Sie innerhalb von Deutschland in eine neue Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt umziehen, müssen Sie die Anmeldung bei der zuständigen Stelle des neuen Wohnsitzes vornehmen. Danach wird von der zuständigen Stelle des neuen Wohnortes eine Rückmeldung an die bisher zuständige Stelle ausgelöst. Die Abmeldung wird dort automatisch vorgenommen.
Der Umzug innerhalb der Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt bzw. dem Wohnungswechsel innerhalb eines Wohnhauses ist der zuständigen Stelle mit einer Frist von 2 Wochen zu melden.
Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.
Zudem ist auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.
Hinweise für Tostedt: Wohnsitz Ummeldung
Umzug innerhalb der Gemeinde
Rahmen
Wer innerhalb der Gemeinde eine neue Wohnung bezieht, hat sich innerhalb einer Woche bei der zuständigen Meldebehörde umzumelden.
Rechtliche Grundlage
Melderechtsrahmengesetz, niedersächsischen Meldegesetz
Mitzubringen
Personalausweis, ggf. (Kinder-)Reisepass wenn der Wohnort sich ändert
Gebühren
keine
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren (neuen) Wohnsitz haben.
Ansprechpartner
Gemeindefreier Bezirk Lohheide
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05051 9867-0
Internet
erforderliche Unterlagen
- Wohnungsgeberbestätigung
- ggf. Meldeschein
Hinweise für Tostedt: Wohnsitz Ummeldung
- gültiger Personalausweis oder (Reise-)Pass
- Vollmacht, wenn der Umziehende nicht persönlich erscheint (mit Unterschrift des Umziehenden und Personalausweis oder (Reise-)Pass der/des Bevollmächtigten
Meldescheine hält die zuständige Stelle kostenfrei für Sie bereit. Sie können die erforderlichen Angaben vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.
Formulare
Die zuständige Stelle hält den Meldeschein kostenfrei für Sie bereit.
Der Meldeschein kann über viele kommunale Internetauftritte heruntergeladen werden. Mitunter ist es möglich, sich direkt über das Internet online anzumelden, wenn die zuständige Stelle ein entsprechendes Online-Meldeformular mit gesicherter elektronischer Übermittlung der Daten zur Verfügung stellt. Diese Meldung muss von Ihnen jedoch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterschrieben werden. Hierzu ist eine entsprechende Signaturkarte erforderlich. Diese ist über Teledienstleister, Banken und Sparkassen erhältlich.
Fristen
Die Ummeldung muss innerhalb von 2 Wochen erfolgen.
Hinweise für Tostedt: Wohnsitz Ummeldung
Die An- bzw. die Abmeldung (nur beim Verzug ins Ausland) muss innerhalb einer Woche nach Bezug der bzw. Auszug aus der Wohnung erfolgen.
Kosten
Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Woche können mit einem Bußgeld geahndet werden.: Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Tostedt: Wohnsitz Ummeldung
Wenn es sich um eine Ummeldung in eine andere Gemeinde handelt, muss die Dienstleistung "Wohnsitz: Anmeldung", bzw. "Anmeldung eines Einwohners" genommen werden.
Zum Erhalt detailierter Informationen der Samtgemeinde Tostedt nutzen Sie bitte unbedingt folgenden Link: Wohnsitzmeldungen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe durch MI; Text abgestimmt mit Stadt Garbsen
Stichwörter
Wohnortwechsel, Umzug, ummelden, neue Wohnung, umziehen, Wohnungswechsel, Wohnsitz ummelden, Meldeamt