Wohnsitz Änderung

    Wohnsitz Ummeldung

    Beschreibung

    Bei der Ummeldung eines Wohnsitzes, z. B. auf Grund eines Umzuges, handelt es sich um die Anmeldung eines neuen Wohnsitzes.

    Sofern Sie innerhalb von Deutschland in eine neue Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt umziehen, müssen Sie die Anmeldung bei der zuständigen Stelle des neuen Wohnsitzes vornehmen. Danach wird von der zuständigen Stelle des neuen Wohnortes eine Rückmeldung an die bisher zuständige Stelle ausgelöst. Die Abmeldung wird dort automatisch vorgenommen.

    Der Umzug innerhalb der Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt bzw. dem Wohnungswechsel innerhalb eines Wohnhauses ist der zuständigen Stelle mit einer Frist von 2 Wochen zu melden.

    Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.
    Zudem ist auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.

    Hinweise für Tostedt: Wohnsitz Ummeldung

    Allgemeine Informationen

    Umzug innerhalb der Gemeinde

    Rahmen
    Wer innerhalb der Gemeinde eine neue Wohnung bezieht, hat sich innerhalb einer Woche bei der zuständigen Meldebehörde umzumelden.

    Rechtliche Grundlage
    Melderechtsrahmengesetz, niedersächsischen Meldegesetz

    Mitzubringen
    Personalausweis, ggf. (Kinder-)Reisepass wenn der Wohnort sich ändert

    Gebühren
    keine



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren (neuen) Wohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Schützenstraße 26 a

    21255 Tostedt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: +49 4182 298-108

    Telefon Festnetz: +49 4182 298-333

    E-Mail: buergerbuero@tostedt.de

    Version

    Technisch geändert am 06.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeindefreier Bezirk Lohheide

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchweg 8

    29303 Hasselhorst

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05051 9867-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2016

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Wohnungsgeberbestätigung
    • ggf. Meldeschein

    Hinweise für Tostedt: Wohnsitz Ummeldung

    • gültiger Personalausweis oder (Reise-)Pass
    • Vollmacht, wenn der Umziehende nicht persönlich erscheint (mit Unterschrift des Umziehenden und Personalausweis oder (Reise-)Pass der/des Bevollmächtigten

    Meldescheine hält die zuständige Stelle kostenfrei für Sie bereit. Sie können die erforderlichen Angaben vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.

    Formulare

    Die zuständige Stelle hält den Meldeschein kostenfrei für Sie bereit.

    Der Meldeschein kann über viele kommunale Internetauftritte heruntergeladen werden. Mitunter ist es möglich, sich direkt über das Internet online anzumelden, wenn die zuständige Stelle ein entsprechendes Online-Meldeformular mit gesicherter elektronischer Übermittlung der Daten zur Verfügung stellt. Diese Meldung muss von Ihnen jedoch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterschrieben werden. Hierzu ist eine entsprechende Signaturkarte erforderlich. Diese ist über Teledienstleister, Banken und Sparkassen erhältlich.

    Fristen

    Die Ummeldung muss innerhalb von 2 Wochen erfolgen.

    Hinweise für Tostedt: Wohnsitz Ummeldung

    Die An- bzw. die Abmeldung (nur beim Verzug ins Ausland) muss innerhalb einer Woche nach Bezug der bzw. Auszug aus der Wohnung erfolgen.

    Kosten

    Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Woche können mit einem Bußgeld geahndet werden.: Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Tostedt: Wohnsitz Ummeldung

    Wenn es sich um eine Ummeldung in eine andere Gemeinde handelt, muss die Dienstleistung "Wohnsitz: Anmeldung", bzw. "Anmeldung eines Einwohners" genommen werden.


    Zum Erhalt detailierter Informationen der Samtgemeinde Tostedt nutzen Sie bitte unbedingt folgenden Link: Wohnsitzmeldungen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe durch MI; Text abgestimmt mit Stadt Garbsen

    Version

    Technisch geändert am 04.03.2024

    Stichwörter

    Wohnortwechsel, Umzug, ummelden, neue Wohnung, umziehen, Wohnungswechsel, Wohnsitz ummelden, Meldeamt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English