Wohnsitz Ummeldung
Beschreibung
Bei der Ummeldung eines Wohnsitzes, z. B. auf Grund eines Umzuges, handelt es sich um die Anmeldung eines neuen Wohnsitzes.
Sofern Sie innerhalb von Deutschland in eine neue Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt umziehen, müssen Sie die Anmeldung bei der zuständigen Stelle des neuen Wohnsitzes vornehmen. Danach wird von der zuständigen Stelle des neuen Wohnortes eine Rückmeldung an die bisher zuständige Stelle ausgelöst. Die Abmeldung wird dort automatisch vorgenommen.
Der Umzug innerhalb der Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt bzw. dem Wohnungswechsel innerhalb eines Wohnhauses ist der zuständigen Stelle mit einer Frist von 2 Wochen zu melden.
Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.
Zudem ist auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.
Hinweise für Buchholz in der Nordheide: Wohnsitz Ummeldung
Auch wenn Sie innerhalb derselben Stadt, Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft umziehen, müssen Sie dies binnen einer Woche nach Bezug der Wohnung im Bürgerbüro mitteilen.
Rahmen
Wer innerhalb der Gemeinde eine neue Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von 2 Wochen bei der zuständigen Meldebehörde umzumelden.
Rechtliche Grundlage
Melderechtsrahmengesetz, niedersächsischen Meldegesetz
Mitzubringen
- Personalausweis, ggf. Reisepass wenn der Wohnort sich ändert,
- Wohnungsgeberbestätigung
Gebühren
keine
Auch wenn Sie innerhalb derselben Stadt, Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft umziehen, müssen Sie dies binnen einer Woche nach Bezug der Wohnung im Bürgerbüro mitteilen.
Rahmen
Wer innerhalb der Gemeinde eine neue Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von 2 Wochen bei der zuständigen Meldebehörde umzumelden.
Rechtliche Grundlage
Melderechtsrahmengesetz, niedersächsischen Meldegesetz
Mitzubringen
- Personalausweis, ggf. Reisepass wenn der Wohnort sich ändert,
- Wohnungsgeberbestätigung
Gebühren
keine
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren (neuen) Wohnsitz haben.
Ansprechpartner
Abteilung 3.1 Bürgerservice, Ordnung und Gewerbe
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4181 214-0
Kontaktperson
Frau Sabine Brieger
Frau Frauke Gärtner
Herr Heiko Schmidt
Frau N. Theile
Herr Mark Warrelmann
Frau Hanna Riebesehl-Peña
erforderliche Unterlagen
- Wohnungsgeberbestätigung
- ggf. Meldeschein
Hinweise für Buchholz in der Nordheide: Wohnsitz Ummeldung
- gültiger Personalausweis oder (Reise-)Pass
- Wohnungsgeberbestätigung
- gültiger Personalausweis oder (Reise-)Pass
- Wohnungsgeberbestätigung
Formulare
Die zuständige Stelle hält den Meldeschein kostenfrei für Sie bereit.
Der Meldeschein kann über viele kommunale Internetauftritte heruntergeladen werden. Mitunter ist es möglich, sich direkt über das Internet online anzumelden, wenn die zuständige Stelle ein entsprechendes Online-Meldeformular mit gesicherter elektronischer Übermittlung der Daten zur Verfügung stellt. Diese Meldung muss von Ihnen jedoch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterschrieben werden. Hierzu ist eine entsprechende Signaturkarte erforderlich. Diese ist über Teledienstleister, Banken und Sparkassen erhältlich.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Ummeldung muss innerhalb von 2 Wochen erfolgen.
Kosten
Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Woche können mit einem Bußgeld geahndet werden.: Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Buchholz in der Nordheide: Wohnsitz Ummeldung
Wenn es sich um eine Ummeldung in eine andere Gemeinde handelt, muss die Dienstleistung "Wohnsitz: Anmeldung", bzw. "Anmeldung eines Einwohners" genommen werden.
Für die Ummeldung Ihres Wohnsitzes benötigen Sie einen Termin.
Diesen können Sie hier vereinbaren.
Wenn es sich um eine Ummeldung in eine andere Gemeinde handelt, muss die Dienstleistung "Wohnsitz: Anmeldung", bzw. "Anmeldung eines Einwohners" genommen werden.
Für die Ummeldung Ihres Wohnsitzes benötigen Sie einen Termin.
Diesen können Sie hier vereinbaren.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe durch MI; Text abgestimmt mit Stadt Garbsen
Stichwörter
Wohnsitz ummelden, Wohnungswechsel, Wohnortwechsel, Umzug, ummelden, umziehen, neue Wohnung, Meldeamt