Wohnsitz Ummeldung
Beschreibung
Bei der Ummeldung eines Wohnsitzes, z. B. auf Grund eines Umzuges, handelt es sich um die Anmeldung eines neuen Wohnsitzes.
Sofern Sie innerhalb von Deutschland in eine neue Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt umziehen, müssen Sie die Anmeldung bei der zuständigen Stelle des neuen Wohnsitzes vornehmen. Danach wird von der zuständigen Stelle des neuen Wohnortes eine Rückmeldung an die bisher zuständige Stelle ausgelöst. Die Abmeldung wird dort automatisch vorgenommen.
Der Umzug innerhalb der Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt bzw. dem Wohnungswechsel innerhalb eines Wohnhauses ist der zuständigen Stelle mit einer Frist von 2 Wochen zu melden.
Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.
Zudem ist auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.
Hinweise für Wietze: Spezielle Hinweise für Gemeinde Wietze
Tipp: Wenn Sie aus dem Landkreis Celle zugezogen sind, können Sie bei der Anmeldung auch gleich Ihren Kfz-Schein durch uns mit Ihrer neuen Anschrift versehen lassen. Dieses erspart Ihnen einen weiteren Behördengang zum Landkreis. Gleiches gilt für eine Ummeldung innerhalb der Gemeinde Wietze.
Für die Änderung wird eine Gebühr von 10,70 EUR erhoben.
Tipp: Wenn Sie aus dem Landkreis Celle zugezogen sind, können Sie bei der Anmeldung auch gleich Ihren Kfz-Schein durch uns mit Ihrer neuen Anschrift versehen lassen. Dieses erspart Ihnen einen weiteren Behördengang zum Landkreis. Gleiches gilt für eine Ummeldung innerhalb der Gemeinde Wietze.
Für die Änderung wird eine Gebühr von 10,70 EUR erhoben.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren (neuen) Wohnsitz haben.
Ansprechpartner
Gemeinde Wietze - Meldeamt
Adresse
Postanschrift
Neue Mitte 1-3
29323 Wietze
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Zu den genannten Zeiten können Sie gerne einen Termin vereinbaren. Weiterhin gelten unsere regulären Öffnungszeiten .
Kontakt
E-Mail: meldeamt@wietze.de
Kontaktperson
Frau Lilly Schneider
Postanschrift
Neue Mitte 1-3
29323 Wietze
E-Mail: lilly.schneider@wietze.de
Telefon Festnetz: 05146 50716
Carsten Ludwig
Postanschrift
Neue Mitte 1-3
29323 Wietze
Fax: 05146 507-917
Telefon Festnetz: 05146 507-17
E-Mail: meldeamt@wietze.de
Formulare
Einverständniserklärung Umzug Minderjährige
Wohnungsgeberbestätigung
erforderliche Unterlagen
- Wohnungsgeberbestätigung
- ggf. Meldeschein
Formulare
Die zuständige Stelle hält den Meldeschein kostenfrei für Sie bereit.
Der Meldeschein kann über viele kommunale Internetauftritte heruntergeladen werden. Mitunter ist es möglich, sich direkt über das Internet online anzumelden, wenn die zuständige Stelle ein entsprechendes Online-Meldeformular mit gesicherter elektronischer Übermittlung der Daten zur Verfügung stellt. Diese Meldung muss von Ihnen jedoch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterschrieben werden. Hierzu ist eine entsprechende Signaturkarte erforderlich. Diese ist über Teledienstleister, Banken und Sparkassen erhältlich.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Wietze: Spezielle Hinweise für Gemeinde Wietze
Sofern Sie es in der vorgeschriebenen Woche nicht ins Rathaus schaffen, können Sie alternativ das unten stehende Formular ausfüllen. Bitte drucken Sie dieses anschließend aus und senden Sie es an den zuständigen Ansprechpartner.
Innerhalb der nächsten vier Wochen kommen Sie dann bitte persönlich ins Rathaus, damit die Adresse auf Ihrem Personalausweis geändert werden kann.
Sofern Sie es in der vorgeschriebenen Woche nicht ins Rathaus schaffen, können Sie alternativ das unten stehende Formular ausfüllen. Bitte drucken Sie dieses anschließend aus und senden Sie es an den zuständigen Ansprechpartner.
Innerhalb der nächsten vier Wochen kommen Sie dann bitte persönlich ins Rathaus, damit die Adresse auf Ihrem Personalausweis geändert werden kann.
Fristen
Die Ummeldung muss innerhalb von 2 Wochen erfolgen.
Kosten
Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Woche können mit einem Bußgeld geahndet werden.: Gebühr kostenfrei
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe durch MI; Text abgestimmt mit Stadt Garbsen
Stichwörter
Wohnsitz ummelden, Wohnungswechsel, Wohnortwechsel, Umzug, ummelden, umziehen, neue Wohnung, Meldeamt