Wohnsitz Ummeldung
Beschreibung
Bei der Ummeldung eines Wohnsitzes, z. B. auf Grund eines Umzuges, handelt es sich um die Anmeldung eines neuen Wohnsitzes.
Sofern Sie innerhalb von Deutschland in eine neue Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt umziehen, müssen Sie die Anmeldung bei der zuständigen Stelle des neuen Wohnsitzes vornehmen. Danach wird von der zuständigen Stelle des neuen Wohnortes eine Rückmeldung an die bisher zuständige Stelle ausgelöst. Die Abmeldung wird dort automatisch vorgenommen.
Der Umzug innerhalb der Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt bzw. dem Wohnungswechsel innerhalb eines Wohnhauses ist der zuständigen Stelle mit einer Frist von 2 Wochen zu melden.
Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.
Zudem ist auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.
Hinweise für Hildesheim: Wohnsitz Ummeldung
Bei einem Umzug innerhalb der Stadt Hildesheim müssen Sie sich nach den Bestimmungen des Bundesmeldegesetzes innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug ummelden.
Die Ummeldung wird sofort durchgeführt und erfolgt gebührenfrei.
Im Zuge der Ummeldung ist zwingend die schriftliche Bestätigung des Wohnungsgebers (Wohnungseigentümer, ggf. Hauptmieter oder Hausverwaltung) über den Einzug vorzulegen.
Zur Erfüllung der Meldepflicht genügt die Vorsprache eines volljährigen Familienmitglieds.
Wenn Sie ein Kraftfahrzeug besitzen, das auf Ihren Namen zugelassen ist, muss die neue Anschrift auch im KFZ-Schein oder der Zulassungsbescheinigung Teil I geändert werden. Sollten Sie noch einen "alten" KFZ-Schein besitzen, wenden Sie sich bitte unter Vorlage von KFZ-Schein und KFZ-Brief an die Zulassungsstelle des Landkreises Hildesheim. Neuzulassungen in Stadt und Landkreis Hildesheim müssen generell beim Straßenverkehrsamt des Landkreises beantragt werden.
Für die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I ist eine Gebühr zu entrichten.
Bei einem Umzug innerhalb der Stadt Hildesheim müssen Sie sich nach den Bestimmungen des Bundesmeldegesetzes innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug ummelden.
Die Ummeldung wird sofort durchgeführt und erfolgt gebührenfrei.
Im Zuge der Ummeldung ist zwingend die schriftliche Bestätigung des Wohnungsgebers (Wohnungseigentümer, ggf. Hauptmieter oder Hausverwaltung) über den Einzug vorzulegen.
Zur Erfüllung der Meldepflicht genügt die Vorsprache eines volljährigen Familienmitglieds.
Wenn Sie ein Kraftfahrzeug besitzen, das auf Ihren Namen zugelassen ist, muss die neue Anschrift auch im KFZ-Schein oder der Zulassungsbescheinigung Teil I geändert werden. Sollten Sie noch einen "alten" KFZ-Schein besitzen, wenden Sie sich bitte unter Vorlage von KFZ-Schein und KFZ-Brief an die Zulassungsstelle des Landkreises Hildesheim. Neuzulassungen in Stadt und Landkreis Hildesheim müssen generell beim Straßenverkehrsamt des Landkreises beantragt werden.
Für die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I ist eine Gebühr zu entrichten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren (neuen) Wohnsitz haben.
Ansprechpartner
32.2.1 Stadtbüro / Wahlen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Besuchszeiten: Nur mit Terminreservierung Telefonische Erreichbarkeit: Mo. u. Di. 07:30 – 15:00 Uhr Do. 07:30 – 18:00 Uhr Mi. u. Fr. 07.30 – 12:00 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- Wohnungsgeberbestätigung
- ggf. Meldeschein
Hinweise für Hildesheim: Ummeldung innerhalb Hildesheims
- Personalausweis jeder umzumeldenden Person.
- Zuletzt ausgestellte Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde)
- Wohnungsgeberbestätigung
- Personalausweis jeder umzumeldenden Person.
- Zuletzt ausgestellte Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde)
- Wohnungsgeberbestätigung
Hinweise für Hildesheim: Wohnsitz Ummeldung
- Personalausweis jeder umzumeldenden Person
- Zuletzt ausgestellte Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde)
- Wohnungsgeberbestätigung
- Personalausweis jeder umzumeldenden Person
- Zuletzt ausgestellte Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde)
- Wohnungsgeberbestätigung
Formulare
Die zuständige Stelle hält den Meldeschein kostenfrei für Sie bereit.
Der Meldeschein kann über viele kommunale Internetauftritte heruntergeladen werden. Mitunter ist es möglich, sich direkt über das Internet online anzumelden, wenn die zuständige Stelle ein entsprechendes Online-Meldeformular mit gesicherter elektronischer Übermittlung der Daten zur Verfügung stellt. Diese Meldung muss von Ihnen jedoch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterschrieben werden. Hierzu ist eine entsprechende Signaturkarte erforderlich. Diese ist über Teledienstleister, Banken und Sparkassen erhältlich.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Ummeldung muss innerhalb von 2 Wochen erfolgen.
Kosten
Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Woche können mit einem Bußgeld geahndet werden.: Gebühr kostenfrei
Hinweise für Hildesheim: Wohnsitz Ummeldung
Die Ummeldung ist gebührenfrei.
Für die Neuausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I beträgt die Gebühr 11,50 Euro.
Die Ummeldung ist gebührenfrei.
Für die Neuausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I beträgt die Gebühr 11,50 Euro.
Weitere Informationen
Hinweise für Hildesheim: Wohnsitz Ummeldung
- Wohnungsgeberbestätigung
- Einverständniserklärung Sorgeberechtigte
- Terminvergabe StadtbüroFür den Webcode termin
- Einverständniserklärung Sorgeberechtigte
- Wohnungsgeberbestätigung
- Terminvergabe StadtbüroFür den Webcode termin
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe durch MI; Text abgestimmt mit Stadt Garbsen
Stichwörter
Wohnsitz ummelden, Wohnungswechsel, Wohnortwechsel, Umzug, ummelden, umziehen, neue Wohnung, Meldeamt