Wohnsitz Änderung

    Wohnsitz Ummeldung

    Beschreibung

    Bei der Ummeldung eines Wohnsitzes, z. B. auf Grund eines Umzuges, handelt es sich um die Anmeldung eines neuen Wohnsitzes.

    Sofern Sie innerhalb von Deutschland in eine neue Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt umziehen, müssen Sie die Anmeldung bei der zuständigen Stelle des neuen Wohnsitzes vornehmen. Danach wird von der zuständigen Stelle des neuen Wohnortes eine Rückmeldung an die bisher zuständige Stelle ausgelöst. Die Abmeldung wird dort automatisch vorgenommen.

    Der Umzug innerhalb der Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt bzw. dem Wohnungswechsel innerhalb eines Wohnhauses ist der zuständigen Stelle mit einer Frist von 2 Wochen zu melden.

    Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.
    Zudem ist auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.

    Hinweise für Hildesheim: Wohnsitz Ummeldung

    Allgemeine Informationen

    Bei einem Umzug innerhalb der Stadt Hildesheim müssen Sie sich nach den Bestimmungen des Bundesmeldegesetzes innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug ummelden.

    Die Ummeldung wird sofort durchgeführt und erfolgt gebührenfrei.

    Im Zuge der Ummeldung ist zwingend die schriftliche Bestätigung des Wohnungsgebers (Wohnungseigentümer, ggf. Hauptmieter oder Hausverwaltung) über den Einzug vorzulegen.

    Zur Erfüllung der Meldepflicht genügt die Vorsprache eines volljährigen Familienmitglieds.

    Wenn Sie ein Kraftfahrzeug besitzen, das auf Ihren Namen zugelassen ist, muss die neue Anschrift auch im KFZ-Schein oder der Zulassungsbescheinigung Teil I geändert werden. Sollten Sie noch einen "alten" KFZ-Schein besitzen, wenden Sie sich bitte unter Vorlage von KFZ-Schein und KFZ-Brief an die Zulassungsstelle des Landkreises Hildesheim. Neuzulassungen in Stadt und Landkreis Hildesheim müssen generell beim Straßenverkehrsamt des Landkreises beantragt werden.

    Für die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I ist eine Gebühr zu entrichten.



    Allgemeine Informationen

    Bei einem Umzug innerhalb der Stadt Hildesheim müssen Sie sich nach den Bestimmungen des Bundesmeldegesetzes innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug ummelden.

    Die Ummeldung wird sofort durchgeführt und erfolgt gebührenfrei.

    Im Zuge der Ummeldung ist zwingend die schriftliche Bestätigung des Wohnungsgebers (Wohnungseigentümer, ggf. Hauptmieter oder Hausverwaltung) über den Einzug vorzulegen.

    Zur Erfüllung der Meldepflicht genügt die Vorsprache eines volljährigen Familienmitglieds.

    Wenn Sie ein Kraftfahrzeug besitzen, das auf Ihren Namen zugelassen ist, muss die neue Anschrift auch im KFZ-Schein oder der Zulassungsbescheinigung Teil I geändert werden. Sollten Sie noch einen "alten" KFZ-Schein besitzen, wenden Sie sich bitte unter Vorlage von KFZ-Schein und KFZ-Brief an die Zulassungsstelle des Landkreises Hildesheim. Neuzulassungen in Stadt und Landkreis Hildesheim müssen generell beim Straßenverkehrsamt des Landkreises beantragt werden.

    Für die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I ist eine Gebühr zu entrichten.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren (neuen) Wohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    32.2.1 Stadtbüro / Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    31134 Hildesheim

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Besuchszeiten: Nur mit Terminreservierung Telefonische Erreichbarkeit: Mo. u. Di. 07:30 – 15:00 Uhr Do. 07:30 – 18:00 Uhr Mi. u. Fr. 07.30 – 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05121 301-2700

    Fax: 05121 301-2800

    E-Mail: stadtbuero@stadt-hildesheim.de

    Weitere Informationen

    Kontakt Stadtbüro stadtbuero@stadt-hildesheim.de

    Version

    Technisch erstellt am 26.04.2024 (von: Webservice, Stadt Hildesheim)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Stadt Hildesheim)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Stadt Hildesheim - Stadtbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    31134 Hildesheim

    Hausanschrift

    Postfach 101255

    31112 Hildesheim

    Version

    Technisch erstellt am 02.12.2009 (von: Stadt Hildesheim Webservice)

    Technisch geändert am 05.03.2020 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Wohnungsgeberbestätigung
    • ggf. Meldeschein

    Hinweise für Hildesheim: Ummeldung innerhalb Hildesheims

    • Personalausweis jeder umzumeldenden Person.
    • Zuletzt ausgestellte Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde)
    • Wohnungsgeberbestätigung
    • Personalausweis jeder umzumeldenden Person.
    • Zuletzt ausgestellte Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde)
    • Wohnungsgeberbestätigung

    Hinweise für Hildesheim: Wohnsitz Ummeldung

    • Personalausweis jeder umzumeldenden Person
    • Zuletzt ausgestellte Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde)
    • Wohnungsgeberbestätigung
    • Personalausweis jeder umzumeldenden Person
    • Zuletzt ausgestellte Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde)
    • Wohnungsgeberbestätigung

    Formulare

    Die zuständige Stelle hält den Meldeschein kostenfrei für Sie bereit.

    Der Meldeschein kann über viele kommunale Internetauftritte heruntergeladen werden. Mitunter ist es möglich, sich direkt über das Internet online anzumelden, wenn die zuständige Stelle ein entsprechendes Online-Meldeformular mit gesicherter elektronischer Übermittlung der Daten zur Verfügung stellt. Diese Meldung muss von Ihnen jedoch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterschrieben werden. Hierzu ist eine entsprechende Signaturkarte erforderlich. Diese ist über Teledienstleister, Banken und Sparkassen erhältlich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Ummeldung muss innerhalb von 2 Wochen erfolgen.

    Kosten

    Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Woche können mit einem Bußgeld geahndet werden.: Gebühr kostenfrei

    Hinweise für Hildesheim: Wohnsitz Ummeldung

    Die Ummeldung ist gebührenfrei.
    Für die Neuausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I beträgt die Gebühr 11,50 Euro.

    Die Ummeldung ist gebührenfrei.
    Für die Neuausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I beträgt die Gebühr 11,50 Euro.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe durch MI; Text abgestimmt mit Stadt Garbsen

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 04.03.2024 (von: Witte, Farina Isabell)

    Stichwörter

    Wohnsitz ummelden, Wohnungswechsel, Wohnortwechsel, Umzug, ummelden, umziehen, neue Wohnung, Meldeamt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)