Wohnsitz Änderung

    Wohnsitz Ummeldung

    Beschreibung

    Bei der Ummeldung eines Wohnsitzes, z. B. auf Grund eines Umzuges, handelt es sich um die Anmeldung eines neuen Wohnsitzes.

    Sofern Sie innerhalb von Deutschland in eine neue Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt umziehen, müssen Sie die Anmeldung bei der zuständigen Stelle des neuen Wohnsitzes vornehmen. Danach wird von der zuständigen Stelle des neuen Wohnortes eine Rückmeldung an die bisher zuständige Stelle ausgelöst. Die Abmeldung wird dort automatisch vorgenommen.

    Der Umzug innerhalb der Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt bzw. dem Wohnungswechsel innerhalb eines Wohnhauses ist der zuständigen Stelle mit einer Frist von 2 Wochen zu melden.

    Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.
    Zudem ist auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren (neuen) Wohnsitz haben.

    Hinweise für Neustadt am Rübenberge: Spezielle Hinweise für Stadt Neustadt am Rübenberge

    Zuständig sind das Stadtbüro in Neustadt a. Rbge. und die Außenstelle in Mandelsloh.
    Zuständig sind das Stadtbüro in Neustadt a. Rbge. und die Außenstelle in Mandelsloh.

    Ansprechpartner

    Stadt Neustadt am Rübenberge - 330 Stadtbüro mit KFZ-Zulassung

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Stadtmauer 1

    31535 Neustadt am Rübenberge

    Öffnungszeiten

    Montag 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 Uhr - 16:00 Uhr Mittwoch 8:00 Uhr - 12:00 Uhr Donnerstag 13:00 Uhr - 18:00 Uhr Freitag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: stadtbuero@neustadt-a-rbge.de

    Telefon Festnetz: 05032 84-330

    Fax: 05032 84-133

    Internet

    Formulare

    Anmeldung bei der Meldebehörde - Umzugsmeldung

    Version

    Technisch erstellt am 05.12.2018

    Technisch geändert am 11.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024

    erforderliche Unterlagen

    • Wohnungsgeberbestätigung
    • ggf. Meldeschein

    Hinweise für Neustadt am Rübenberge: Spezielle Hinweise für Stadt Neustadt am Rübenberge

    • wenn Sie Eigentümer der bezogenen Immobilie oder Wohnung sind, ist keine Wohnungsgeberbestätigung erforderlich
    • Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass oder für Kinder ohne eigenes Dokument die Geburtsurkunde) der umziehenden Personen
    • bei betreuten Personen brauchen wir eine schriftliche Vollmacht oder den Betreuerausweis
    • bei Personen, die nicht selbst erscheinen können, benötigen wir eine schriftliche Vollmacht sowie die Ausweisdokumente der anzumeldenden Personen
    • bei Zuzug von außerhalb:
               - sofern Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, benötigen wir die Anmeldebestätigung Ihrer letzten Meldeadresse im Inland
               - bei Heirat oder Geburt im Ausland benötigen wir die entsprechenden Urkunden mit Übersetzung

    • wenn Sie Eigentümer der bezogenen Immobilie oder Wohnung sind, ist keine Wohnungsgeberbestätigung erforderlich
    • Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass oder für Kinder ohne eigenes Dokument die Geburtsurkunde) der umziehenden Personen
    • bei betreuten Personen brauchen wir eine schriftliche Vollmacht oder den Betreuerausweis
    • bei Personen, die nicht selbst erscheinen können, benötigen wir eine schriftliche Vollmacht sowie die Ausweisdokumente der anzumeldenden Personen
    • bei Zuzug von außerhalb:
               - sofern Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, benötigen wir die Anmeldebestätigung Ihrer letzten Meldeadresse im Inland
               - bei Heirat oder Geburt im Ausland benötigen wir die entsprechenden Urkunden mit Übersetzung

    Formulare

    Die zuständige Stelle hält den Meldeschein kostenfrei für Sie bereit.

    Der Meldeschein kann über viele kommunale Internetauftritte heruntergeladen werden. Mitunter ist es möglich, sich direkt über das Internet online anzumelden, wenn die zuständige Stelle ein entsprechendes Online-Meldeformular mit gesicherter elektronischer Übermittlung der Daten zur Verfügung stellt. Diese Meldung muss von Ihnen jedoch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterschrieben werden. Hierzu ist eine entsprechende Signaturkarte erforderlich. Diese ist über Teledienstleister, Banken und Sparkassen erhältlich.

    Hinweise für Neustadt am Rübenberge: Spezielle Hinweise für Stadt Neustadt am Rübenberge

    • eine Online-Anmeldung bzw. -Ummeldung ist nicht möglich
    • das Mitbringen des Meldescheins ist nicht erforderlich
    • eine Online-Anmeldung bzw. -Ummeldung ist nicht möglich
    • das Mitbringen des Meldescheins ist nicht erforderlich

    Voraussetzungen

    Hinweise für Neustadt am Rübenberge: Spezielle Hinweise für Stadt Neustadt am Rübenberge

    Die Ummeldung oder Anmeldung kann erst vorgenommen werden, wenn der Einzug in die neue Wohnung oder das neue Haus bereits stattgefunden hat. Eine Meldung im Vorfeld ist nicht möglich.
    Die Ummeldung oder Anmeldung kann erst vorgenommen werden, wenn der Einzug in die neue Wohnung oder das neue Haus bereits stattgefunden hat. Eine Meldung im Vorfeld ist nicht möglich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Ummeldung muss innerhalb von 2 Wochen erfolgen.

    Kosten

    Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Woche können mit einem Bußgeld geahndet werden.: Gebühr kostenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe durch MI; Text abgestimmt mit Stadt Garbsen

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007

    Technisch geändert am 04.03.2024

    Stichwörter

    Umzug, neue Wohnung, Wohnortwechsel, Wohnungswechsel, umziehen, ummelden, Meldeamt, Wohnsitz ummelden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024