Wohnsitz Ummeldung
Beschreibung
Bei der Ummeldung eines Wohnsitzes, z. B. auf Grund eines Umzuges, handelt es sich um die Anmeldung eines neuen Wohnsitzes.
Sofern Sie innerhalb von Deutschland in eine neue Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt umziehen, müssen Sie die Anmeldung bei der zuständigen Stelle des neuen Wohnsitzes vornehmen. Danach wird von der zuständigen Stelle des neuen Wohnortes eine Rückmeldung an die bisher zuständige Stelle ausgelöst. Die Abmeldung wird dort automatisch vorgenommen.
Der Umzug innerhalb der Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt bzw. dem Wohnungswechsel innerhalb eines Wohnhauses ist der zuständigen Stelle mit einer Frist von 2 Wochen zu melden.
Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.
Zudem ist auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren (neuen) Wohnsitz haben.
Hinweise für Neustadt am Rübenberge: Spezielle Hinweise für Stadt Neustadt am Rübenberge
Ansprechpartner
Stadt Neustadt am Rübenberge - 330 Stadtbüro mit KFZ-Zulassung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 Uhr - 16:00 Uhr Mittwoch 8:00 Uhr - 12:00 Uhr Donnerstag 13:00 Uhr - 18:00 Uhr Freitag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Formulare
Anmeldung bei der Meldebehörde - Umzugsmeldung
erforderliche Unterlagen
- Wohnungsgeberbestätigung
- ggf. Meldeschein
Hinweise für Neustadt am Rübenberge: Spezielle Hinweise für Stadt Neustadt am Rübenberge
- wenn Sie Eigentümer der bezogenen Immobilie oder Wohnung sind, ist keine Wohnungsgeberbestätigung erforderlich
- Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass oder für Kinder ohne eigenes Dokument die Geburtsurkunde) der umziehenden Personen
- bei betreuten Personen brauchen wir eine schriftliche Vollmacht oder den Betreuerausweis
- bei Personen, die nicht selbst erscheinen können, benötigen wir eine schriftliche Vollmacht sowie die Ausweisdokumente der anzumeldenden Personen
- bei Zuzug von außerhalb:
- bei Heirat oder Geburt im Ausland benötigen wir die entsprechenden Urkunden mit Übersetzung
- wenn Sie Eigentümer der bezogenen Immobilie oder Wohnung sind, ist keine Wohnungsgeberbestätigung erforderlich
- Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass oder für Kinder ohne eigenes Dokument die Geburtsurkunde) der umziehenden Personen
- bei betreuten Personen brauchen wir eine schriftliche Vollmacht oder den Betreuerausweis
- bei Personen, die nicht selbst erscheinen können, benötigen wir eine schriftliche Vollmacht sowie die Ausweisdokumente der anzumeldenden Personen
- bei Zuzug von außerhalb:
- bei Heirat oder Geburt im Ausland benötigen wir die entsprechenden Urkunden mit Übersetzung
Formulare
Die zuständige Stelle hält den Meldeschein kostenfrei für Sie bereit.
Der Meldeschein kann über viele kommunale Internetauftritte heruntergeladen werden. Mitunter ist es möglich, sich direkt über das Internet online anzumelden, wenn die zuständige Stelle ein entsprechendes Online-Meldeformular mit gesicherter elektronischer Übermittlung der Daten zur Verfügung stellt. Diese Meldung muss von Ihnen jedoch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterschrieben werden. Hierzu ist eine entsprechende Signaturkarte erforderlich. Diese ist über Teledienstleister, Banken und Sparkassen erhältlich.
Hinweise für Neustadt am Rübenberge: Spezielle Hinweise für Stadt Neustadt am Rübenberge
- eine Online-Anmeldung bzw. -Ummeldung ist nicht möglich
- das Mitbringen des Meldescheins ist nicht erforderlich
- eine Online-Anmeldung bzw. -Ummeldung ist nicht möglich
- das Mitbringen des Meldescheins ist nicht erforderlich
Voraussetzungen
Hinweise für Neustadt am Rübenberge: Spezielle Hinweise für Stadt Neustadt am Rübenberge
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Ummeldung muss innerhalb von 2 Wochen erfolgen.
Kosten
Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Woche können mit einem Bußgeld geahndet werden.: Gebühr kostenfrei
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe durch MI; Text abgestimmt mit Stadt Garbsen
Stichwörter
Umzug, neue Wohnung, Wohnortwechsel, Wohnungswechsel, umziehen, ummelden, Meldeamt, Wohnsitz ummelden