• Bad Grund (Harz) (Landkreis Göttingen, Niedersachsen)
Wohnsitz Änderung

Wohnsitz Ummeldung

Beschreibung

Bei der Ummeldung eines Wohnsitzes, z. B. auf Grund eines Umzuges, handelt es sich um die Anmeldung eines neuen Wohnsitzes.

Sofern Sie innerhalb von Deutschland in eine neue Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt umziehen, müssen Sie die Anmeldung bei der zuständigen Stelle des neuen Wohnsitzes vornehmen. Danach wird von der zuständigen Stelle des neuen Wohnortes eine Rückmeldung an die bisher zuständige Stelle ausgelöst. Die Abmeldung wird dort automatisch vorgenommen.

Der Umzug innerhalb der Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt bzw. dem Wohnungswechsel innerhalb eines Wohnhauses ist der zuständigen Stelle mit einer Frist von 2 Wochen zu melden.

Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.
Zudem ist auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren (neuen) Wohnsitz haben.

Ansprechpartner

Samtgemeinde Bad Grund - Bürgerinfo (Einwohnermeldeamt)

Adresse

Hausanschrift

An der Mühlenwiese 1

37539 Bad Grund (Harz)

Hausanschrift

An der Mühlenwiese 1

37539 Bad Grund (Harz)

Öffnungszeiten

Mo: 08:00 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Di: 08:00 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Mi: 08:00 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Do: 08:00 - 12:00 und 13:30 - 16:30 Fr: 08:00 - 12:00

Version

Technisch erstellt am 11.03.2010

Technisch geändert am 05.03.2020

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Einheitsgemeinde Bad Grund

Adresse

Hausanschrift

Elisabethstr. 1

37539 Windhausen

Bankverbindung

Gemeindekasse Bad Grund

Empfänger: Gemeindekasse Bad Grund

IBAN: DE94 2636 1299 0004 4903 00

BIC: GENODEF1GOH

Bankinstitut: Volksbank Oberharz Bad Grund

Version

Technisch erstellt am 15.03.2016

Technisch geändert am 07.10.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Wohnungsgeberbestätigung
  • ggf. Meldeschein

Formulare

Die zuständige Stelle hält den Meldeschein kostenfrei für Sie bereit.

Der Meldeschein kann über viele kommunale Internetauftritte heruntergeladen werden. Mitunter ist es möglich, sich direkt über das Internet online anzumelden, wenn die zuständige Stelle ein entsprechendes Online-Meldeformular mit gesicherter elektronischer Übermittlung der Daten zur Verfügung stellt. Diese Meldung muss von Ihnen jedoch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterschrieben werden. Hierzu ist eine entsprechende Signaturkarte erforderlich. Diese ist über Teledienstleister, Banken und Sparkassen erhältlich.

Rechtsgrundlage(n)

Fristen

Die Ummeldung muss innerhalb von 2 Wochen erfolgen.

Kosten

Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Woche können mit einem Bußgeld geahndet werden.: Gebühr kostenfrei

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe durch MI; Text abgestimmt mit Stadt Garbsen

Version

Technisch erstellt am 21.05.2007

Technisch geändert am 04.03.2024

Stichwörter

Umzug, neue Wohnung, Wohnortwechsel, Wohnungswechsel, umziehen, ummelden, Meldeamt, Wohnsitz ummelden

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024