Wohnsitz Änderung

    Wohnsitz Ummeldung

    Beschreibung

    Bei der Ummeldung eines Wohnsitzes, z. B. auf Grund eines Umzuges, handelt es sich um die Anmeldung eines neuen Wohnsitzes.

    Sofern Sie innerhalb von Deutschland in eine neue Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt umziehen, müssen Sie die Anmeldung bei der zuständigen Stelle des neuen Wohnsitzes vornehmen. Danach wird von der zuständigen Stelle des neuen Wohnortes eine Rückmeldung an die bisher zuständige Stelle ausgelöst. Die Abmeldung wird dort automatisch vorgenommen.

    Der Umzug innerhalb der Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt bzw. dem Wohnungswechsel innerhalb eines Wohnhauses ist der zuständigen Stelle mit einer Frist von 2 Wochen zu melden.

    Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.
    Zudem ist auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.

    Hinweise für Helmstedt: Wohnsitz Ummeldung

    Allgemeine Informationen


    Wenn Sie innerhalb von Helmstedt umgezogen sind, melden Sie sich bitte innerhalb von 2 Wochen in Helmstedt im Bürgerbüro des Rathauses (Eingang Holzberg) an.

    Das Ummeldeformular kann nur in Ausnahmefällen auf dem Postweg übersandt werden. Falls Sie persönlich verhindert sind, können Sie jemanden Dritten formlos bevollmächtigen, die Anmeldung vorzunehmen.


    Bei Familien genügt es, wenn 1 Familienmitglied die Ummeldung vornimmt. Hierzu sind jedoch die Personalausweise sämtlicher Familienmitglieder mitzubringen.

    Nicht verheiratete Personen müssen sich einzeln ummelden, auch wenn sie dieselbe Wohnung beziehen. 

    ! Gesetzesänderung ab 01.11.2015!

    Ab dem 01.11.15 muss bei Einzug in eine andere Wohnung eine Wohnungsgeberbescheinigung vorgelegt werden. Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, der einziehenden Person diese auszuhändigen. Das Formular steht Ihnen unter "Formulare" zum Download zur Verfügung.



    Allgemeine Informationen


    Wenn Sie innerhalb von Helmstedt umgezogen sind, melden Sie sich bitte innerhalb von 2 Wochen in Helmstedt im Bürgerbüro des Rathauses (Eingang Holzberg) an.

    Das Ummeldeformular kann nur in Ausnahmefällen auf dem Postweg übersandt werden. Falls Sie persönlich verhindert sind, können Sie jemanden Dritten formlos bevollmächtigen, die Anmeldung vorzunehmen.


    Bei Familien genügt es, wenn 1 Familienmitglied die Ummeldung vornimmt. Hierzu sind jedoch die Personalausweise sämtlicher Familienmitglieder mitzubringen.

    Nicht verheiratete Personen müssen sich einzeln ummelden, auch wenn sie dieselbe Wohnung beziehen.

    ! Gesetzesänderung ab 01.11.2015!

    Ab dem 01.11.15 muss bei Einzug in eine andere Wohnung eine Wohnungsgeberbescheinigung vorgelegt werden. Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, der einziehenden Person diese auszuhändigen. Das Formular steht Ihnen unter "Formulare" zum Download zur Verfügung.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren (neuen) Wohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    GB2 - FB14 - Einwohnerwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    38350 Helmstedt

    Aufzug vorhanden

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 13.09.2012 (von: migration)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Stadt Helmstedt)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • Wohnungsgeberbestätigung
    • ggf. Meldeschein

    Hinweise für Helmstedt: Wohnsitz Ummeldung

    • Wohnungsgeberbescheinigung
    • ggf. Meldeschein
    • Wohnungsgeberbescheinigung
    • ggf. Meldeschein

    Formulare

    Die zuständige Stelle hält den Meldeschein kostenfrei für Sie bereit.

    Der Meldeschein kann über viele kommunale Internetauftritte heruntergeladen werden. Mitunter ist es möglich, sich direkt über das Internet online anzumelden, wenn die zuständige Stelle ein entsprechendes Online-Meldeformular mit gesicherter elektronischer Übermittlung der Daten zur Verfügung stellt. Diese Meldung muss von Ihnen jedoch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterschrieben werden. Hierzu ist eine entsprechende Signaturkarte erforderlich. Diese ist über Teledienstleister, Banken und Sparkassen erhältlich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Ummeldung muss innerhalb von 2 Wochen erfolgen.

    Kosten

    Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Woche können mit einem Bußgeld geahndet werden.: Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen

    Hinweise für Helmstedt: Wohnsitz Ummeldung

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe durch MI; Text abgestimmt mit Stadt Garbsen

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 04.03.2024 (von: Witte, Farina Isabell)

    Stichwörter

    Wohnsitz ummelden, Wohnungswechsel, Wohnortwechsel, Umzug, ummelden, umziehen, neue Wohnung, Meldeamt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)