Wohnsitz Ummeldung
Beschreibung
Bei der Ummeldung eines Wohnsitzes, z. B. auf Grund eines Umzuges, handelt es sich um die Anmeldung eines neuen Wohnsitzes.
Sofern Sie innerhalb von Deutschland in eine neue Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt umziehen, müssen Sie die Anmeldung bei der zuständigen Stelle des neuen Wohnsitzes vornehmen. Danach wird von der zuständigen Stelle des neuen Wohnortes eine Rückmeldung an die bisher zuständige Stelle ausgelöst. Die Abmeldung wird dort automatisch vorgenommen.
Der Umzug innerhalb der Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt bzw. dem Wohnungswechsel innerhalb eines Wohnhauses ist der zuständigen Stelle mit einer Frist von 2 Wochen zu melden.
Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.
Zudem ist auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.
Hinweise für Helmstedt: Wohnsitz Ummeldung
Wenn Sie innerhalb von Helmstedt umgezogen sind, melden Sie sich bitte innerhalb von 2 Wochen in Helmstedt im Bürgerbüro des Rathauses (Eingang Holzberg) an.
Das Ummeldeformular kann nur in Ausnahmefällen auf dem Postweg übersandt werden. Falls Sie persönlich verhindert sind, können Sie jemanden Dritten formlos bevollmächtigen, die Anmeldung vorzunehmen.
Bei Familien genügt es, wenn 1 Familienmitglied die Ummeldung vornimmt. Hierzu sind jedoch die Personalausweise sämtlicher Familienmitglieder mitzubringen.
Nicht verheiratete Personen müssen sich einzeln ummelden, auch wenn sie dieselbe Wohnung beziehen.
! Gesetzesänderung ab 01.11.2015!
Ab dem 01.11.15 muss bei Einzug in eine andere Wohnung eine Wohnungsgeberbescheinigung vorgelegt werden. Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, der einziehenden Person diese auszuhändigen. Das Formular steht Ihnen unter "Formulare" zum Download zur Verfügung.
Wenn Sie innerhalb von Helmstedt umgezogen sind, melden Sie sich bitte innerhalb von 2 Wochen in Helmstedt im Bürgerbüro des Rathauses (Eingang Holzberg) an.
Das Ummeldeformular kann nur in Ausnahmefällen auf dem Postweg übersandt werden. Falls Sie persönlich verhindert sind, können Sie jemanden Dritten formlos bevollmächtigen, die Anmeldung vorzunehmen.
Bei Familien genügt es, wenn 1 Familienmitglied die Ummeldung vornimmt. Hierzu sind jedoch die Personalausweise sämtlicher Familienmitglieder mitzubringen.
Nicht verheiratete Personen müssen sich einzeln ummelden, auch wenn sie dieselbe Wohnung beziehen.
! Gesetzesänderung ab 01.11.2015!
Ab dem 01.11.15 muss bei Einzug in eine andere Wohnung eine Wohnungsgeberbescheinigung vorgelegt werden. Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, der einziehenden Person diese auszuhändigen. Das Formular steht Ihnen unter "Formulare" zum Download zur Verfügung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren (neuen) Wohnsitz haben.
Ansprechpartner
GB2 - FB14 - Einwohnerwesen
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Kontaktperson
Mitarbeitende des Bürgerbüros
Hausanschrift
E-Mail: buergerbuero@stadt-helmstedt.de
Fax: 05351 17-1718
Telefon Festnetz: 05351 17-1717
erforderliche Unterlagen
- Wohnungsgeberbestätigung
- ggf. Meldeschein
Hinweise für Helmstedt: Wohnsitz Ummeldung
- Wohnungsgeberbescheinigung
- ggf. Meldeschein
- Wohnungsgeberbescheinigung
- ggf. Meldeschein
Formulare
Die zuständige Stelle hält den Meldeschein kostenfrei für Sie bereit.
Der Meldeschein kann über viele kommunale Internetauftritte heruntergeladen werden. Mitunter ist es möglich, sich direkt über das Internet online anzumelden, wenn die zuständige Stelle ein entsprechendes Online-Meldeformular mit gesicherter elektronischer Übermittlung der Daten zur Verfügung stellt. Diese Meldung muss von Ihnen jedoch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterschrieben werden. Hierzu ist eine entsprechende Signaturkarte erforderlich. Diese ist über Teledienstleister, Banken und Sparkassen erhältlich.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Ummeldung muss innerhalb von 2 Wochen erfolgen.
Kosten
Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Woche können mit einem Bußgeld geahndet werden.: Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe durch MI; Text abgestimmt mit Stadt Garbsen
Stichwörter
Wohnsitz ummelden, Wohnungswechsel, Wohnortwechsel, Umzug, ummelden, umziehen, neue Wohnung, Meldeamt