Tuberkuloseberatung
Beschreibung
Die Tuberkulose ist eine ansteckende Krankheit. Sie ist eine häufig mit uncharakteristischen Beschwerden (Husten, Müdigkeit, leichtes Fieber u. a.) beginnende Infektionskrankheit, die vor allem die Lunge befällt, aber auch andere Organe betreffen kann.
Um eine Ausbreitung im Körper zu verhindern und eine Ansteckung weiterer Personen zu verhüten, sind das frühzeitige Erkennen und der Beginn der medikamentösen Behandlung wichtig.
Eine Behandlung ist langwierig und konsequent durchzuführen, da es sonst zu einem erneuten Ausbruch der Krankheit, zur Unwirksamkeit von Antibiotika (sog. Resistenzentwicklung) und durch Ansteckung zu weiteren Erkrankungsfällen kommen kann.
Aufgaben der Tuberkuloseberatung:
- Ermittlung und Untersuchung von Kontaktpersonen zu Tuberkuloseerkrankten
- Begleitung und Überwachung einer ambulant durchgeführten antituberkulösen Therapie
- u. U. Durchführung einer Therapie und deren Sicherstellung
- weitere Verlaufskontrollen nach Beendigung der Therapie
Hinweise für Schaumburg: Tuberkuloseberatung
Die Tuberkulose wird durch Bakterien verursacht und kann durch Tröpfcheninfektion von Mensch zu Mensch übertragen werden. In den meisten Fällen ist die Lunge betroffen, es gibt aber auch andere Formen der Tuberkulose.
Dem Gesundheitsamt obliegen daher besondere Aufgaben, damit die Weiterverbreitung der Erkrankung verhindert wird.
Bei der Tuberkulose handelt es sich um eine meldepflichtige Erkrankung nach dem Infektionsschutzgesetz.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der der Wohnsitz liegt.
Ansprechpartner
Hygiene- und Umweltabteilung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 05721 703-2558
E-Mail: hygiene.umwelt@schaumburg.de
Kontaktperson
Frau Brepohl
Hausanschrift
31737 Rinteln
Fax: +49 5721 7032558
Telefon Festnetz: +49 5721 7032536
E-Mail: hygiene.umwelt@schaumburg.de
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Schaumburg: Tuberkuloseberatung
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Schaumburg: Tuberkuloseberatung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 07.04.2008
Stichwörter
Infektionskrankheiten