Tuberkuloseberatung
Beschreibung
Die Tuberkulose ist eine ansteckende Krankheit. Sie ist eine häufig mit uncharakteristischen Beschwerden (Husten, Müdigkeit, leichtes Fieber u. a.) beginnende Infektionskrankheit, die vor allem die Lunge befällt, aber auch andere Organe betreffen kann.
Um eine Ausbreitung im Körper zu verhindern und eine Ansteckung weiterer Personen zu verhüten, sind das frühzeitige Erkennen und der Beginn der medikamentösen Behandlung wichtig.
Eine Behandlung ist langwierig und konsequent durchzuführen, da es sonst zu einem erneuten Ausbruch der Krankheit, zur Unwirksamkeit von Antibiotika (sog. Resistenzentwicklung) und durch Ansteckung zu weiteren Erkrankungsfällen kommen kann.
Aufgaben der Tuberkuloseberatung:
- Ermittlung und Untersuchung von Kontaktpersonen zu Tuberkuloseerkrankten
- Begleitung und Überwachung einer ambulant durchgeführten antituberkulösen Therapie
- u. U. Durchführung einer Therapie und deren Sicherstellung
- weitere Verlaufskontrollen nach Beendigung der Therapie
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der der Wohnsitz liegt.
Ansprechpartner
Landkreis Hameln-Pyrmont - 25.3 Team Gesundheitsschutz
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00–16:00 Dienstag 08:00–16:00 Mittwoch 08:00–16:00 Donnerstag 08:00–16:00 Freitag 08:00–13:00 Samstag Geschlossen Sonntag Geschlossen
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Hameln-Pyrmont: Tuberkuloseberatung
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Hameln-Pyrmont: Tuberkuloseberatung
Bei Kontaktpersonen sind die ausgesprochenen Fristen entsprechend des amtlichen Schreibens zu beachten.
Für Leiter*innen von Gemeinschaftseinrichtungen gilt gemäß § 34 Abs. 6 IfSG eine unverzügliche Meldepflicht an das Gesundheitsamt. "Eine Benachrichtigungspflicht besteht nicht, wenn der Leitung ein Nachweis darüber vorliegt, dass die Meldung des Sachverhalts gemäß § 6 IfSG bereits erfolgt ist." (RKI)
Bei Kontaktpersonen sind die ausgesprochenen Fristen entsprechend des amtlichen Schreibens zu beachten.
Für Leiter*innen von Gemeinschaftseinrichtungen gilt gemäß § 34 Abs. 6 IfSG eine unverzügliche Meldepflicht an das Gesundheitsamt. "Eine Benachrichtigungspflicht besteht nicht, wenn der Leitung ein Nachweis darüber vorliegt, dass die Meldung des Sachverhalts gemäß § 6 IfSG bereits erfolgt ist." (RKI)
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Hameln-Pyrmont: Tuberkuloseberatung
Es fallen keine Gebühren an.
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 07.04.2008
Stichwörter
Infektionskrankheiten