Tuberkuloseberatung

    Tuberkuloseberatung

    Beschreibung

    Die Tuberkulose ist eine ansteckende Krankheit. Sie ist eine häufig mit uncharakteristischen Beschwerden (Husten, Müdigkeit, leichtes Fieber u. a.) beginnende Infektionskrankheit, die vor allem die Lunge befällt, aber auch andere Organe betreffen kann.

    Um eine Ausbreitung im Körper zu verhindern und eine Ansteckung weiterer Personen zu verhüten, sind das frühzeitige Erkennen und der Beginn der medikamentösen Behandlung wichtig.

    Eine Behandlung ist langwierig und konsequent durchzuführen, da es sonst zu einem erneuten Ausbruch der Krankheit, zur Unwirksamkeit von Antibiotika (sog. Resistenzentwicklung) und durch Ansteckung zu weiteren Erkrankungsfällen kommen kann.

    Aufgaben der Tuberkuloseberatung:

    • Ermittlung und Untersuchung von Kontaktpersonen zu Tuberkuloseerkrankten
    • Begleitung und Überwachung einer ambulant durchgeführten antituberkulösen Therapie
    • u. U. Durchführung einer Therapie und deren Sicherstellung
    • weitere Verlaufskontrollen nach Beendigung der Therapie

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der der Wohnsitz liegt.

    Ansprechpartner

    Für Kreis Hameln-Pyrmont (Niedersachsen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Hameln-Pyrmont: Tuberkuloseberatung

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Hameln-Pyrmont: Tuberkuloseberatung

    Bei Kontaktpersonen sind die ausgesprochenen Fristen entsprechend des amtlichen Schreibens zu beachten.

    Für Leiter*innen von Gemeinschaftseinrichtungen gilt gemäß § 34 Abs. 6 IfSG eine unverzügliche Meldepflicht an das Gesundheitsamt. "Eine Benachrichtigungspflicht besteht nicht, wenn der Leitung ein Nachweis darüber vorliegt, dass die Meldung des Sachverhalts gemäß § 6 IfSG bereits erfolgt ist." (RKI)

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Hameln-Pyrmont: Tuberkuloseberatung

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 07.04.2008

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Infektionskrankheiten

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de