Gebühr für die Trinkwasserversorgung: Erhebung
Beschreibung
Die Leistungserbringung bei der Trinkwasserversorgung der Bürger bzw. der Abnehmer muss kostendeckend erfolgen. Vom jeweiligen Versorger wird deshalb für die direkte Lieferung von Trinkwasser ein Entgelt erhoben, das sich je nach Kalkulationsbasis in ein Grundentgelt und ein Entgelt pro verbrauchten m³ aufteilt oder nur als ein Mengenentgelt darstellt.
An den Kosten für den Neuanschluss wird der Abnehmer einmalig beteiligt.
Die Höhe der Trinkwasserkosten sowie der Anschlusskosten muss bei der zuständigen Stelle erfragt werden.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei den jeweiligen Versorgern. Das können Wasserversorgungsverbände, Stadtwerke, kommunale Betriebe oder privat-rechtliche Gesellschaften sein.
Hinweise für Melle: Trinkwassergebühr
Versorger in diesem Sinne können Wasserversorgungsverbände, Stadtwerke, kommunale Betriebe oder privat-rechtliche Gesellschaften sein.
Die Genehmigung für die Entnahme von Wasser zu Trinkwasserzwecken aus Brunnen, Quellen oder Oberflächengewässern wird dem Wasserversorger von der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Osnabrück erteilt. In dieser Erlaubnis oder Bewilligung ist vor allem die Entnahmemenge festgelegt. Der Wasserversorger ist verpflichtet, die Qualität des entnommenen Wassers vor der Aufbereitung und Abgabe an die Verbraucher zu überwachen und diese auf Verlangen oder zu einem bestimmten Zeitpunkt der Unteren Wasserbehörde mitzuteilen.
Das Wasserversorgungsunternehmen ist dafür verantwortlich, dass das ins Haus gelieferte Wasser der Trinkwasserverordnung entspricht.
Das Gesundheitsamt des Landkreises Osnabrück leistet die staatliche Überwachung der Trinkwasserqualität.
Das Wasserwerk der Stadt Melle erteilt Auskunft über die Qualität des gelieferten Trinkwassers.
Einige Wasserversorger stellen Untersuchungsergebnisse des Trinkwassers auch im Internet bereit.
Versorger in diesem Sinne können Wasserversorgungsverbände, Stadtwerke, kommunale Betriebe oder privat-rechtliche Gesellschaften sein.
Die Genehmigung für die Entnahme von Wasser zu Trinkwasserzwecken aus Brunnen, Quellen oder Oberflächengewässern wird dem Wasserversorger von der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Osnabrück erteilt. In dieser Erlaubnis oder Bewilligung ist vor allem die Entnahmemenge festgelegt. Der Wasserversorger ist verpflichtet, die Qualität des entnommenen Wassers vor der Aufbereitung und Abgabe an die Verbraucher zu überwachen und diese auf Verlangen oder zu einem bestimmten Zeitpunkt der Unteren Wasserbehörde mitzuteilen.
Das Wasserversorgungsunternehmen ist dafür verantwortlich, dass das ins Haus gelieferte Wasser der Trinkwasserverordnung entspricht.
Das Gesundheitsamt des Landkreises Osnabrück leistet die staatliche Überwachung der Trinkwasserqualität.
Das Wasserwerk der Stadt Melle erteilt Auskunft über die Qualität des gelieferten Trinkwassers.
Einige Wasserversorger stellen Untersuchungsergebnisse des Trinkwassers auch im Internet bereit.
Ansprechpartner
Einheitsgemeinde Melle, Stadt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 1380
49324 Melle
Kontakt
Telefon Festnetz: 05422 965-0
Fax: 05422 965-348
E-Mail: info@stadt-melle.de
E-Mail: eu-dlr@stadt-melle.de
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bemerkungen
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 06.12.2012
Stichwörter
Trinkwassergebühr, Kosten für Trinkwasser