Öffentliche Wasserversorgung

    Gebühr für die Trinkwasserversorgung: Erhebung

    Beschreibung

    Die Leistungserbringung bei der Trinkwasserversorgung der Bürger bzw. der Abnehmer muss kostendeckend erfolgen. Vom jeweiligen Versorger wird deshalb für die direkte Lieferung von Trinkwasser ein Entgelt erhoben, das sich je nach Kalkulationsbasis in ein Grundentgelt und ein Entgelt pro verbrauchten m³ aufteilt oder nur als ein Mengenentgelt darstellt.

    An den Kosten für den Neuanschluss wird der Abnehmer einmalig beteiligt.

    Die Höhe der Trinkwasserkosten sowie der Anschlusskosten muss bei der zuständigen Stelle erfragt werden.

    Hinweise für Osterholz: Trinkwasser

    Allgemeine Informationen

    Die Versorgung mit Trinkwasser stellen im Landkreis Osterholz die Osterholzer Stadtwerke GmbH & Co. KG und der Wasserversorgungsverband Osterholz sicher (s. Links). Die Osterholzer Stadtwerke versorgen die Kerngebiete von Lilienthal, Osterholz-Scharmbeck und Ritterhude. Der Wasserversorgungsverband Osterholz versorgt das übrige Kreisgebiet.

    Die Leistungserbringung bei der Trinkwasserversorgung der Bürger bzw. der Abnehmer muss kostendeckend erfolgen. Vom jeweiligen Versorger wird deshalb für die direkte Lieferung von Trinkwasser ein Entgelt erhoben, das sich je nach Kalkulationsbasis in ein Grundentgelt und ein Entgelt pro verbrauchten m³ aufteilt oder nur als ein Mengenentgelt darstellt. An den Kosten für den Neuanschluss wird der Abnehmer einmalig beteiligt.

    Die Höhe der Trinkwasserkosten ist ebenso wie die der Anschlusskosten verschieden und müssen beim Versorger erfragt werden.

    Die Genehmigung für die Entnahme von Wasser zu Trinkwasserzwecken aus Brunnen, Quellen oder Oberflächengewässern wird dem Wasserversorger vom Landkreis Osterholz als Unterer Wasserbehörde erteilt. In dieser Erlaubnis oder Bewilligung ist vor allem die Entnahmemenge festgelegt. Der Wasserversorger ist verpflichtet, die Qualität des entnommenen Wassers vor der Aufbereitung und Abgabe an die Verbraucher zu überwachen und diese auf Verlangen oder zu einem bestimmten Zeitpunkt der Unteren Wasserbehörde mitzuteilen.

    Das Wasserversorgungsunternehmen ist dafür verantwortlich, dass das ins Haus gelieferte Wasser der Trinkwasserverordnung entspricht. Das Gesundheitsamt des Landkreises Osterholz leistet die staatliche Überwachung der Trinkwasserqualität (s. Dienstleistung Trinkwasseruntersuchung). Der Wasserversorger erteilt Auskunft über die Qualität des gelieferten Trinkwassers. Ausgewählte Untersuchungsergebnisse des Trinkwassers stellen die Wasserversorger im Internet bereit.



    Allgemeine Informationen

    Die Versorgung mit Trinkwasser stellen im Landkreis Osterholz die Osterholzer Stadtwerke GmbH & Co. KG und der Wasserversorgungsverband Osterholz sicher (s. Links). Die Osterholzer Stadtwerke versorgen die Kerngebiete von Lilienthal, Osterholz-Scharmbeck und Ritterhude. Der Wasserversorgungsverband Osterholz versorgt das übrige Kreisgebiet.

    Die Leistungserbringung bei der Trinkwasserversorgung der Bürger bzw. der Abnehmer muss kostendeckend erfolgen. Vom jeweiligen Versorger wird deshalb für die direkte Lieferung von Trinkwasser ein Entgelt erhoben, das sich je nach Kalkulationsbasis in ein Grundentgelt und ein Entgelt pro verbrauchten m³ aufteilt oder nur als ein Mengenentgelt darstellt. An den Kosten für den Neuanschluss wird der Abnehmer einmalig beteiligt.

    Die Höhe der Trinkwasserkosten ist ebenso wie die der Anschlusskosten verschieden und müssen beim Versorger erfragt werden.

    Die Genehmigung für die Entnahme von Wasser zu Trinkwasserzwecken aus Brunnen, Quellen oder Oberflächengewässern wird dem Wasserversorger vom Landkreis Osterholz als Unterer Wasserbehörde erteilt. In dieser Erlaubnis oder Bewilligung ist vor allem die Entnahmemenge festgelegt. Der Wasserversorger ist verpflichtet, die Qualität des entnommenen Wassers vor der Aufbereitung und Abgabe an die Verbraucher zu überwachen und diese auf Verlangen oder zu einem bestimmten Zeitpunkt der Unteren Wasserbehörde mitzuteilen.

    Das Wasserversorgungsunternehmen ist dafür verantwortlich, dass das ins Haus gelieferte Wasser der Trinkwasserverordnung entspricht. Das Gesundheitsamt des Landkreises Osterholz leistet die staatliche Überwachung der Trinkwasserqualität (s. Dienstleistung Trinkwasseruntersuchung). Der Wasserversorger erteilt Auskunft über die Qualität des gelieferten Trinkwassers. Ausgewählte Untersuchungsergebnisse des Trinkwassers stellen die Wasserversorger im Internet bereit.



    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei den jeweiligen Versorgern. Das können Wasserversorgungsverbände, Stadtwerke, kommunale Betriebe oder privat-rechtliche Gesellschaften sein.

    Ansprechpartner

    Für Osterholz-Scharmbeck wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Weitere Informationen

    Bemerkungen

    Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 06.12.2012

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Trinkwassergebühr, Kosten für Trinkwasser

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)