Gebühr für die Trinkwasserversorgung: Erhebung
Beschreibung
Die Leistungserbringung bei der Trinkwasserversorgung der Bürger bzw. der Abnehmer muss kostendeckend erfolgen. Vom jeweiligen Versorger wird deshalb für die direkte Lieferung von Trinkwasser ein Entgelt erhoben, das sich je nach Kalkulationsbasis in ein Grundentgelt und ein Entgelt pro verbrauchten m³ aufteilt oder nur als ein Mengenentgelt darstellt.
An den Kosten für den Neuanschluss wird der Abnehmer einmalig beteiligt.
Die Höhe der Trinkwasserkosten sowie der Anschlusskosten muss bei der zuständigen Stelle erfragt werden.
Hinweise für Osterholz: Trinkwasser
Die Versorgung mit Trinkwasser stellen im Landkreis Osterholz die Osterholzer Stadtwerke GmbH & Co. KG und der Wasserversorgungsverband Osterholz sicher (s. Links). Die Osterholzer Stadtwerke versorgen die Kerngebiete von Lilienthal, Osterholz-Scharmbeck und Ritterhude. Der Wasserversorgungsverband Osterholz versorgt das übrige Kreisgebiet.
Die Leistungserbringung bei der Trinkwasserversorgung der Bürger bzw. der Abnehmer muss kostendeckend erfolgen. Vom jeweiligen Versorger wird deshalb für die direkte Lieferung von Trinkwasser ein Entgelt erhoben, das sich je nach Kalkulationsbasis in ein Grundentgelt und ein Entgelt pro verbrauchten m³ aufteilt oder nur als ein Mengenentgelt darstellt. An den Kosten für den Neuanschluss wird der Abnehmer einmalig beteiligt.
Die Höhe der Trinkwasserkosten ist ebenso wie die der Anschlusskosten verschieden und müssen beim Versorger erfragt werden.
Die Genehmigung für die Entnahme von Wasser zu Trinkwasserzwecken aus Brunnen, Quellen oder Oberflächengewässern wird dem Wasserversorger vom Landkreis Osterholz als Unterer Wasserbehörde erteilt. In dieser Erlaubnis oder Bewilligung ist vor allem die Entnahmemenge festgelegt. Der Wasserversorger ist verpflichtet, die Qualität des entnommenen Wassers vor der Aufbereitung und Abgabe an die Verbraucher zu überwachen und diese auf Verlangen oder zu einem bestimmten Zeitpunkt der Unteren Wasserbehörde mitzuteilen.
Das Wasserversorgungsunternehmen ist dafür verantwortlich, dass das ins Haus gelieferte Wasser der Trinkwasserverordnung entspricht. Das Gesundheitsamt des Landkreises Osterholz leistet die staatliche Überwachung der Trinkwasserqualität (s. Dienstleistung Trinkwasseruntersuchung). Der Wasserversorger erteilt Auskunft über die Qualität des gelieferten Trinkwassers. Ausgewählte Untersuchungsergebnisse des Trinkwassers stellen die Wasserversorger im Internet bereit.
Die Versorgung mit Trinkwasser stellen im Landkreis Osterholz die Osterholzer Stadtwerke GmbH & Co. KG und der Wasserversorgungsverband Osterholz sicher (s. Links). Die Osterholzer Stadtwerke versorgen die Kerngebiete von Lilienthal, Osterholz-Scharmbeck und Ritterhude. Der Wasserversorgungsverband Osterholz versorgt das übrige Kreisgebiet.
Die Leistungserbringung bei der Trinkwasserversorgung der Bürger bzw. der Abnehmer muss kostendeckend erfolgen. Vom jeweiligen Versorger wird deshalb für die direkte Lieferung von Trinkwasser ein Entgelt erhoben, das sich je nach Kalkulationsbasis in ein Grundentgelt und ein Entgelt pro verbrauchten m³ aufteilt oder nur als ein Mengenentgelt darstellt. An den Kosten für den Neuanschluss wird der Abnehmer einmalig beteiligt.
Die Höhe der Trinkwasserkosten ist ebenso wie die der Anschlusskosten verschieden und müssen beim Versorger erfragt werden.
Die Genehmigung für die Entnahme von Wasser zu Trinkwasserzwecken aus Brunnen, Quellen oder Oberflächengewässern wird dem Wasserversorger vom Landkreis Osterholz als Unterer Wasserbehörde erteilt. In dieser Erlaubnis oder Bewilligung ist vor allem die Entnahmemenge festgelegt. Der Wasserversorger ist verpflichtet, die Qualität des entnommenen Wassers vor der Aufbereitung und Abgabe an die Verbraucher zu überwachen und diese auf Verlangen oder zu einem bestimmten Zeitpunkt der Unteren Wasserbehörde mitzuteilen.
Das Wasserversorgungsunternehmen ist dafür verantwortlich, dass das ins Haus gelieferte Wasser der Trinkwasserverordnung entspricht. Das Gesundheitsamt des Landkreises Osterholz leistet die staatliche Überwachung der Trinkwasserqualität (s. Dienstleistung Trinkwasseruntersuchung). Der Wasserversorger erteilt Auskunft über die Qualität des gelieferten Trinkwassers. Ausgewählte Untersuchungsergebnisse des Trinkwassers stellen die Wasserversorger im Internet bereit.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei den jeweiligen Versorgern. Das können Wasserversorgungsverbände, Stadtwerke, kommunale Betriebe oder privat-rechtliche Gesellschaften sein.
Ansprechpartner
Für Osterholz-Scharmbeck wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Weitere Informationen
Bemerkungen
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 06.12.2012
Stichwörter
Trinkwassergebühr, Kosten für Trinkwasser