Gebühr für die Trinkwasserversorgung: Erhebung
Beschreibung
Die Leistungserbringung bei der Trinkwasserversorgung der Bürger bzw. der Abnehmer muss kostendeckend erfolgen. Vom jeweiligen Versorger wird deshalb für die direkte Lieferung von Trinkwasser ein Entgelt erhoben, das sich je nach Kalkulationsbasis in ein Grundentgelt und ein Entgelt pro verbrauchten m³ aufteilt oder nur als ein Mengenentgelt darstellt.
An den Kosten für den Neuanschluss wird der Abnehmer einmalig beteiligt.
Die Höhe der Trinkwasserkosten sowie der Anschlusskosten muss bei der zuständigen Stelle erfragt werden.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei den jeweiligen Versorgern. Das können Wasserversorgungsverbände, Stadtwerke, kommunale Betriebe oder privat-rechtliche Gesellschaften sein.
Ansprechpartner
Wasserbeschaffungsverband Lüneburg Süd
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Lüneburg, Am Bahnhof Rettmer
Linien:- Bus: 5705
- Bus: 5702
- Bus: 5920
- Bus: 5700
- Bus: 5606
- Bus: 5011
Kontakt
Telefon Festnetz: 0800 0282266(bei Störungen Notruf Purena GmbH - EON Avacon)
Telefon Festnetz: 04131 704388-53
Fax: 04131 704388-63
Landkreis Lüneburg - Fachdienst Umwelt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 04131 26-1286
E-Mail: umwelt@landkreis.lueneburg.de
Kontaktperson
Frau Dorte Nette
Telefon Festnetz: 04131 26-1586
Herr Stefan Bartscht (Fachdienstleiter)
Herr Christoph Harms
Frau Susanne Henke
Herr Hinrich Jacobi
Frau Claudia Mentz
Herr Holger Meyer
Herr Lutz Wolken
Frau Maja Züghart
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bemerkungen
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 06.12.2012
Stichwörter
Trinkwassergebühr, Kosten für Trinkwasser