Gebühr für die Trinkwasserversorgung: Erhebung
Beschreibung
Die Leistungserbringung bei der Trinkwasserversorgung der Bürger bzw. der Abnehmer muss kostendeckend erfolgen. Vom jeweiligen Versorger wird deshalb für die direkte Lieferung von Trinkwasser ein Entgelt erhoben, das sich je nach Kalkulationsbasis in ein Grundentgelt und ein Entgelt pro verbrauchten m³ aufteilt oder nur als ein Mengenentgelt darstellt.
An den Kosten für den Neuanschluss wird der Abnehmer einmalig beteiligt.
Die Höhe der Trinkwasserkosten sowie der Anschlusskosten muss bei der zuständigen Stelle erfragt werden.
Hinweise für Sachsenhagen: Frischwassergebühren
Durch die Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Wasserversorgung der Samtgemeinde Sachsenhagen wird die Festsetzung der Frischwassergebühren geregelt.
Gebührenpflichtig ist der Grundstückseigentümer. Mehrere Gebührenpflichtige sind Gesamtschuldner.
Die Wassergebühr besteht aus einer Grundgebühr und einer Verbrauchsgebühr, die nach der Menge des entnommenen Wassers bemessen wird. Berechnungseinheit für die Gebühr ist 1 cbm Wasser. Der Wasserverbrauch wird durch einen Wasserzähler ermittelt.
Durch die Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Wasserversorgung der Samtgemeinde Sachsenhagen wird die Festsetzung der Frischwassergebühren geregelt.
Gebührenpflichtig ist der Grundstückseigentümer. Mehrere Gebührenpflichtige sind Gesamtschuldner.
Die Wassergebühr besteht aus einer Grundgebühr und einer Verbrauchsgebühr, die nach der Menge des entnommenen Wassers bemessen wird. Berechnungseinheit für die Gebühr ist 1 cbm Wasser. Der Wasserverbrauch wird durch einen Wasserzähler ermittelt.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei den jeweiligen Versorgern. Das können Wasserversorgungsverbände, Stadtwerke, kommunale Betriebe oder privat-rechtliche Gesellschaften sein.
Ansprechpartner
Für Gemeindeverband Sachsenhagen (Kreis Schaumburg, Niedersachsen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Sachsenhagen: Frischwassergebühren
Die Höhe der Gebühren beträgt bei einer Zählergruppe (Nenndurchfluss) von
Zählergruppe
Kosten jährlich ab 2014
Kosten jährlich ab 2013
3 - 5 cbm/h (QN 2,5)
69,00 Euro
60,60 Euro
5 - 10 cbm (QN 6)
96,00 Euro
84,60 Euro
10 - 20 cbm/H (QN 10)
276,00 Euro
240,60 Euro
> als 20 cbm/h
546,00 Euro
456,60 Euro
Die Verbrauchsgebühr beträgt für jeden Kubikmeter Wasser 1,20 Euro
Die Höhe der Gebühren beträgt bei einer Zählergruppe (Nenndurchfluss) von
Zählergruppe
Kosten jährlich ab 2014
Kosten jährlich ab 2013
3 - 5 cbm/h (QN 2,5)
69,00 Euro
60,60 Euro
5 - 10 cbm (QN 6)
96,00 Euro
84,60 Euro
10 - 20 cbm/H (QN 10)
276,00 Euro
240,60 Euro
> als 20 cbm/h
546,00 Euro
456,60 Euro
Die Verbrauchsgebühr beträgt für jeden Kubikmeter Wasser 1,20 Euro
Bemerkungen
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 06.12.2012
Stichwörter
Trinkwassergebühr, Kosten für Trinkwasser